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In Hamburg-Jenfeld ist im März 2005 die siebenjährige Jessica verhungert. Die Behörden wussten offenbar, dass Jessicas Mutter überfordert war. Sie hatte ihr erstes Kind zur Adoption freigegeben, das Sorgerecht für zwei weitere ältere Halbgeschwister an ihren Ex-Ehemann abgegeben.
Hat Niemand das Weinen von Jessica gehört, in diesem anonymen Hochhaus in Hamburg-Jenfeld? Wer ist schuld am Leid oder am Tod dieses Kindes? Wer hätte etwas merken können, wer eingreifen müssen? Fragen, die immer dann in der Öffentlichkeit diskutiert werden, wenn Misshandlungen oder Vernachlässigungen von Kindern aufgedeckt, ausgesetzte, tote Babys gefunden werden. Häufig sind es Jugendämter, die am Pranger stehen.
Wie jüngst in Mönchengladbach, wo sich ein Jugendamtsmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht verantworten musste. Ihm wurde vorgeworfen, sich nicht ausreichend um eine psychisch kranke Mutter gekümmert zu haben. Die hatte, kurz nachdem sie aus einer stationären Behandlung entlassen worden war, ihre zweijährige Tochter Vanessa umgebracht. Nach Einschätzung der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft war der Sozialarbeiter derjenige, bei dem alle Informationen über den labilen Zustand von Vanessas Mutter zusammenliefen. Alle anderen, die mit ihr zu tun hatten - Ärzte, Psychiater, Frauenhausmitarbeiterinnen -, hätten "die Kindesmutter immer nur ausschnittsweise gesehen". Der Mitarbeiter des Jugendamts wusste, dass es schon früher zu Aggressionen der psychisch kranken Frau gegenüber dem Kind gekommen war, dass die Mutter mehrfach gedroht hatte, Selbstmord zu begehen. Für den Ankläger war die Sache klar. Der Sozialarbeiter hätte der Mutter viel eher schon das Kind wegnehmen müssen. "Das war der Fehler, den er nach meiner Auffassung gemacht hat", so der zuständige Staatsanwalt.
Ein Vorwurf, der Sozialarbeiter landauf, landab verunsicherte. Nach Ansicht der Kölner Bezirkssozialarbeiterin Ursula Timmer-Hardenacke vor allem deshalb, "weil jeder von uns weiß, genau dasselbe, was jetzt dem Kollegen da passiert ist, könnte heute und morgen mir und allen anderen Kollegen passieren." Denn niemand ist vor Fehleinschätzungen gefeit.
Fraglich ist jedoch, ob der Mönchengladbacher Jugendamtsmitarbeiter überhaupt das Rüstzeug hatte, die richtige Entscheidung zu treffen. "Ich habe keinen 24-Stunden-Job", rechtfertigte er sich vor Gericht. "Ich bin kein Psychologe oder Psychiater und habe auch keine entsprechende Zusatzausbildung. Ich habe noch eine Vielzahl weiterer Familien in Krisen zu betreuen. Es gibt keine eindeutigen Empfehlungen oder Vorgehensweisen im Umgang mit psychisch kranken Eltern. Es gibt keine Arbeitsanweisungen des Jugendamtes Mönchengladbach zur Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdungen. Es gibt keine Kooperationsvereinbarungen oder Absprachen über die Betreuung von psychisch kranken Eltern zwischen Gesundheitsamt, Psychiatrie und Jugendamt."
All dies hätte es aber geben müssen. Der Mönchengladbacher Richter, der das Verfahren in zweiter Instanz gegen Zahlung einer Geldbuße einstellte, schlug daher eher versöhnliche Töne an. Er stellte zwar fest, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht im rechtsfreien Raum bewegen,sondern in dem schwierigen Spannungsfeld, zwischen dem Wohl des Kindes und dem Wohl der Familie entscheiden zu müssen. "Gleichwohl muss die Besonderheit ihres Berufsstandes berücksichtigt werden", sagte er. "Sie sind nicht mit intakten Familien, sondern mit Problemfällen beschäftigt. Nicht jedes Fehlverhalten ist deshalb strafrechtlich zu ahnden."
Im schwäbischen Beutelsbach verhungert ein Kind. Die Pflegeeltern werden zu lebenslanger Haft verurteilt, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen das Jugendamt dagegen eingestellt. Doch im Zivilverfahren erreichte der damals nur knapp dem Hungertod entronnene Bruder des getöteten Kindes, dass der Landkreis ihm Schmerzensgeld zahlen muss. Auf die Revision des Jungen hin entscheidet der Bundesgerichtshof im Oktober 2004: Jugendämter müssen zukünftig sehr viel intensiver als bisher nachprüfen, wie Familien mit ihren Pflegekindern umgehen. Kontrolle sei unabdingbar, und wer von Amts wegen weggucke, müsse zahlen.
Der Staat - und damit seine Repräsentanten, die Jugendämter - müssen über die Erziehung junger Menschen wachen. Doch nicht immer funktioniert dies reibungslos. "Zunächst mal hat der Sozialarbeiter eine gesetzliche Grundlage, das ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz", erklärt Thomas Mörsberger, Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht. Doch darin stehen seiner Einschätzung nach "nur sehr allgemeine Formulierungen. Es ist, wie ich meine zurecht, sehr viel offen gehalten. Nennen wir es Entscheidungsspielraum." Für Mörsberger, ist die Straßenverkehrsordnung allemal präziser verfasst.
"Es gibt nur einen Paragraphen im Kinder- und Jugendhilfegesetz der einen Eingriff des Jugendamtes ermöglicht, und das ist die Inobhutnahme", erläutert Sozialarbeiterin Ursula Timmer-Hardenacke. Womit der äußerste Notfall gemeint ist, die Situation, in der das Jugendamt den Eltern ihre Kinder wegnehmen darf. Dies muss im Zweifelsfall ein Sozialarbeiter alleine entscheiden, meist in einer extremen Stresssituation. Und manches ist auch für den erfahrensten Sozialarbeiter nicht vorhersehbar. Wie zum Beispiel die beiden Gewalttaten, die im vergangenen Jahr in Köln für Schlagzeilen sorgten. Als der Freund einer minderjährigen Mutter "ins Kinderbettchen gesprungen ist, auf das Kind drauf, weil dieses Kind ihn so sehr gestört hat", erinnert sich Timmer-Hardenacke. "Und als in einem anderen Fall der Freund der Mutter das Kind dermaßen schüttelte, dass es eine Gehirnschädigung bekam und letztendlich dann verstorben ist." Damit, so versichert sie mit Nachdruck, "kann man nicht rechnen. Nein wirklich nicht".
Die Balance von Mitarbeitern in Jugendämtern zwischen Kontrolle und Vertrauensbildung ist schwierig. Der Spagat, zu dem sie der tagtägliche Umgang mit problematischen Lebensumständen ihrer Klientel zwingt, manchmal kaum auszuhalten. Denn um Vertrauen zu gewinnen, müssen sie Freiräume zulassen. Um das Kindeswohl zu sichern, dennoch präsent sein, notfalls eingreifen, einschränken. Sie dürfen niemals versagen, nicht wegschauen, aber auch nicht zu sehr kontrollieren. Und das eigentlich rund um die Uhr und natürlich auch am Wochenende. Dabei werden, wie überall, Fehler gemacht, Situationen falsch eingeschätzt. Zum Glück endet so etwas nur selten tödlich. Manchmal aber schon.
"Natürlich überlegt in so einem Fall jeder, hast du was übersehen", sagt Timmer-Hardenacke. "Hast du was nicht wahrgenommen, hättest du an irgendeiner Stelle anders reagieren müssen. Das sind Gedanken, die kommen immer. Egal ob jetzt das Jugendamt vor Gericht geladen wird oder nicht. Das ist das Schlimmste, was einem im Berufsleben passieren kann. Und da kommen diese Gedanken unweigerlich."
Vielleicht hätte der in Mönchengladbach angeklagte Jugendamtsmitarbeiter früher schon kund tun müssen, dass er mit der Aufsicht über die schwer einzuschätzende Mutter des Kindes überfordert war. Vielleicht hätte er nicht so tun dürfen, als hätte er alles im Griff. Dies jedenfalls wirft ihm Vanessas Vater vor, der auf seine Beschwerden hin vom Jugendamt immer zu hören bekam, "wir haben alles unter Kontrolle, wir haben alles in bester Hand". Was, wie das Beispiel seiner Tochter zeigt, nicht stimmte.
Auch Jugendamtsexperte Thomas Mörsberger ruft die Behörden zu einer realistischeren Einschätzung ihrer Möglichkeiten auf. Für ihn liegt der Hauptgrund dafür, dass Jugendämter vermehrt ins Fadenkreuz der Kritik geraten, darin, "dass die Jugendhilfe zu sehr die Möglichkeiten, die sie hat, betont, und nicht deutlich genug macht, wo ihre Grenzen liegen.". Dadurch aber immer wieder auch falsche Erwartungen weckt.
In Stuttgart wird die kleine Jenny von Mitbewohnern der Wohngemeinschaft, in die das Kind mit seiner Mutter gezogen war, misshandelt und getötet. Die Staatsanwaltschaft klagt einen Sozialarbeiter des dortigen Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung an. Er bekommt eine Geldstrafe. In dem Prozess droht der Ankläger: "Die Sozialarbeiter in Deutschland müssen kapieren, dass sie dran sind, wenn sie dilettantisch arbeiten."
Drohungen, die noch weiter verunsichern. Aber keinerlei Entscheidungshilfe bieten. Denn im richtigen Augenblick das Richtige anzuordnen, ist genau das Dilemma, in dem sich Leute wie Ursula Timmer-Hardenacke befinden. "Wenn Freitagnachmittag eine Meldung kommt, irgendwo im 20. Stockwerk schreit seit Stunden ein Kind, dann hat man keine Zeit. Dann muss man dahin und muss eine Entscheidung treffen. Und zwar eine, die man selber verantworten kann. Eine andere Grundlage gibt es nicht."
Häufig ist die Ursache für den Tod eines Kindes nicht in der dilettantischen Vorgehensweise einzelner Jugendamtsmitarbeiter zu suchen, sondern in gekürzten Etats, fehlenden Fortbildungen, überfordertem Personal, mangelnder Koordination. Dies fand jedenfalls die Kommission heraus, die nach dem Auffliegen des Saarbrückener Kinderschänder-Skandals einberufen worden war. Für Thomas Mörsberger eine "ganz problematische Entwicklung, angesichts der öffentlichen Finanzen. Viele Stellen werden nicht wieder besetzt. Viele Jugendämter sagen, es ist kaum mehr zu verantworten, was wir alles im Blick haben müssen." So besteht allein bei der Stadt Köln seit Jahren Einstellungsstopp.
Jugendämter werden weiterhin damit leben müssen, jederzeit ins Fadenkreuz der Justiz geraten zu können. Weil das Austangieren zwischen Kontrolle und vertrauensbildenden Maßnahmen immer ein Risiko in sich birgt. Und selbst Teamwork und Gruppengespräche nicht davor schützen, im Zweifelsfall blitzschnell die falsche Maßnahme zu treffen.
In Brieskow-Finkenheerd sind am 31. Juli 2005 die Leichen von neun Neugeborenen entdeckt worden. Die Mutter der Säuglinge wurde verhaftet. Ob Behörden bereits in den vergangenen Jahren auf die Frau aufmerksam wurden, war zunächst nicht bekannt. Im Juni war Anzeige gegen sie erstattet worden. Laut Polizei sei die Frau damals betrunken gewesen und ihre kleine Tochter habe einen verwahrlosten Eindruck gemacht.
Frankfurter Rundschau, 3.8.2005
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