FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2001

 

Jugendamt bot mehrfach Hilfe an

 

ARNSTADT (dpa/TA).Die Mutter des in Arnstadt verhungerten Babys (TA berichtete) war dem Jugendamt der Kreisverwaltung des Ilm-Kreises schon seit Jahren bekannt. Seit etwa 1996 habe des Kontakte zu der jungen Frau gegeben, sagte Amtsleiterin Ursula Günther am Freitag. Die heute 27-Jährige habe die Hilfsangebote aber abgelehnt und Sozialarbeiter zuletzt auch nicht mehr in die Wohnung gelassen. Wenn bekannt gewesen sei, wie schlecht es dem jüngsten der insgesamt vier Kinder ging, hätte das Jugendamt die Tür aufgebrochen und das Baby mit Polizeigewalt heraus geholt, sagte Ursula Günther. "Aber es war nicht vorhersehbar, dass es dermaßen eskaliert."

Das Jugendamt habe den Tod des kleinen Mädchens nicht verhindern können. Die Behörden könnten nur dann mit der Polizei eingreifen, wenn bekannt sei, dass das Wohl eines Kindes akut gefährdet ist, betonte die Amtsleiterin. Ansonsten seien Angebote wie Familienbetreuung oder Heimerziehung freiwillig und müssten nicht akzeptiert werden. Den Geschwistern des toten Babys - zwei Mädchen und ein Junge im Alter von zwei, vier und sieben Jahren - gehe es den Umständen entsprechend gut. "Die Kinder sind alle klein und zart", sagte Ursula Günther. Der Amtsarzt habe aber keine Hinweise auf grobe Vernachlässigung oder Misshandlung gefunden. Was aus den Kindern wird, müsse später geklärt werden. Das Jugendamt habe vorläufig das Sorgerecht, es hänge aber viel vom Ermittlungsverfahren ab.

Die 27-jährige Arnstädterin hatte ihre vier Monate alte Tochter am Sonntagabend tot im Bett gefunden und von sich aus den Notarzt alarmiert. Wie sie im Rahmen der Ermittlungen gegenüber der Polizei eingestand, hatte sie das Baby seit Anfang April nicht mehr ausreichend gefüttert. Die Kinder wurden immer wieder tagelang in der Wohnung in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt allein gelassen. So auch am vergangenen Wochenende, wo sie die Tür abschloss und sich nicht mehr sehen ließ. Das Baby ist verhungert und verdurstet, das hat die gerichtsmedizinische Untersuchung ebenfalls bestätigt.
Thüringer Allgemeine 5-5-2001

 

Kommentar: Wenn eine Amtsleiterin nicht vorhersieht, dass die Geburt eines vierten Kindes bei einer schon vorher überforderten Mutter zu krisenhaften Eskalationen führen kann, dann ist sie selbst in unvertretbarem Maß überfordert und sollte die Konsequenzen ziehen.

Ein Antrag auf Sorgerechtsentzug gem. § 1666 BGB wäre lange vor dem Unheil angezeigt gewesen. Alle Voraussetzungen waren erfüllt: Vernachlässigung, Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung der Hilfsangebote.

Hier erleben wir einmal mehr ein typisches Exempel für die Fehlprogrammierung vieler Jugendämter, die zwar der Mutter Erziehungshilfe anbieten, aber nicht ihren Wächterpflichten gehorchen wollen, wenn es gilt, die Kinder zu schützen, weil die Mutter versagt und Hilfsangebote ablehnt.
Gudrun und Kurt Eberhard (Mai 01)


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