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FREIBURG. Eine Mitarbeiterin des Freiburger Jugendamtes hat zugelassen, dass ein Junge wochenlang bei einem vorbestraften Sexualtäter lebte. Der Junge soll während dieser Zeit missbraucht worden sein.
Von Ute Köhler
Die Sache wurde zufällig publik. Die 58 Jahre alte Mitarbeiterin des Freiburger Jugendamtes hatte in der Strafsache gegen einen Mann auszusagen, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Dabei kamen Dinge ans Licht, die Richter und Staatsanwalt fassungslos zur Kenntnis nahmen.
Ein 13 Jahre alter Junge, der seit längerem nicht mehr bei seiner Mutter leben wollte und zuletzt aus einem Heim ausgebüxt war, hat im vergangenen Jahr mindestens vier Wochen lang bei dem Angeklagten gelebt. Das Jugendamt hatte ihn dort belassen, obwohl der Mann sowohl die Polizei als auch die zuständige Sozialarbeiterin von sich aus darüber informiert hatte, dass der Junge bei ihm untergeschlüpft sei.
Er hatte die Behörden bei dieser Gelegenheit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er homosexuell und wegen Missbrauchs von Kindern vorbestraft sei. Zu irgendwelchen Aktivitäten hat diese Mitteilung offenbar weder die Polizei noch das Jugendamt veranlasst. Die als Zeugin in einem Strafverfahren gegen den 40-Jährigen geladene Sozialarbeiterin räumte vor Gericht ein, dass auch spätere Anrufe des Mannes sie nicht zum Handeln bewegt hätten, obwohl er ihr durchaus Brisantes mitzuteilen hatte: Er habe, erzählte er offenbar wahrheitsgemäß, den 13-Jährigen in seiner Wohnung bei Intimitäten mit einem anderen Jungen fotografiert. Für das Jugendamt war auch dies nicht Anlass, auch nur einmal einen Hausbesuch durchzuführen.
Freiburgs Sozialbürgermeister Hansjörg Seeh zeigte sich am Donnerstag in einer nach Bekanntwerden der Vorgänge einberufenen Pressekonferenz deutlich erbost über die Handlungsweise der ihm unterstellten Behörde: "In Kenntnis seiner Vorstrafen'', sagte er, "hätte das Jugendamt nicht zulassen dürfen, dass der Junge bei dem Mann bleibt.'' Seeh widersprach auch der Darstellung der Sozialarbeiterin, wonach das Jugendamt in seinen Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sei: "Bei Gefahr im Verzug können wir sofort handeln.'' Allerdings müsse sich auch die Polizei fragen lassen, warum sie auf die Warnungen des vorbestraften Mannes hin nichts unternommen habe, um das Kind zu schützen.
Derzeit wird im Freiburger Rathaus geprüft, welche Entschuldigungen die verantwortliche Mitarbeiterin für ihre Vorgehensweise möglicherweise anbringen könne. Mit Kollegen oder Vorgesetzten hat sie sich in dieser Sache offenbar nicht besprochen. Sie habe jedoch, heißt es, den Rat einer externen Psychologin eingeholt. Schon jetzt hat Sozialbürgermeister Seeh Konsequenzen angekündigt, falls die Vorwürfe wie geschildert zutreffen. Bis zur endgültigen Bewertung des Falles darf die verantwortliche Sozialarbeiterin keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen. "Das ist'', sagte Seeh am Donnerstag, "ein so gravierender Fall, wie wir ihn hier noch nie erlebt haben.''
Bisher hat die als erfahren geltende Sozialarbeiterin sich nach Angaben von Seeh auf eine "Stresssituation'' bei der Arbeit berufen. Vor Gericht hatte sie bohrende Fragen von Richter und Staatsanwalt, warum sie nicht zum Schutz des Jungen eingeschritten sei, damit begründet, dass noch immer die Mutter des Jungen das Sorgerecht habe: "Ich habe'', sagte sie, "die Verantwortung an die Mutter abgegeben.'' Das Verhältnis zwischen Mutter und Kind war allerdings, wie die Sozialarbeiterin wohl wusste, seit längerem schwer gestört. Der Junge, der sich weigerte, im Elternhaus zu leben, war zuvor bereits vom Jugendamt in einem Heim untergebracht worden. Auch jetzt zieht er es vor, freiwillig in der geschlossenen Abteilung einer Kinder- und Jugendpsychiatrie zu leben. Stuttgarter Zeitung - 14.4.2001
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Kommentar: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (GG Art. 6, Abs. 2) Dieses Wächteramt des Staates verwaltet das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Vormundschafts- und Familiengericht. Im Falle des sexuell mißbrauchten Kindes in Freiburg wäre die vorgeschriebene Schrittfolge:
- Inobhutnahme gem. §42 Abs.3 KJHG,
- Anfrage bei der Mutter, ob sie Hilfe zur Erziehung gem. §27 KJHG beantragen möchte,
- Antrag auf Sorgerechtsentzug gem. §1666 BGB, falls eine verantwortbare Kooperation mit der Mutter nicht möglich ist,
- Falls nötig, Antrag des Vormunds auf geschlossene Unterbringung gem. §1631b BGB.
Stattdessen glaubt die zuständige Sozialarbeiterin allen Ernstes, sie könne das Wächteramt mit Hinweis auf das Sorgerecht der offensichtlich überforderten Mutter loswerden, und der Sozialbürgermeister meint sogar, die Polizei hätte für den Schutz des Kindes zu sorgen!
Das ist der Trend, der sich aus unserer Fall-Dokumentation immer deutlicher herauskristallisiert: viele Jugendämter wollen die ihnen gesetzlich auferlegte Verantwortung abwälzen. Darauf müssen Regierungen und Parlamente endlich reagieren. Entweder die Jugendämter müssen unmißverständlich in die Pflicht genommen oder das Wächteramt auf andere Behörden übertragen werden. Schon deshalb brauchen wir dringend ein Kinderschutz-Gesetz, das eindeutig Partei ergreift für die vernachlässigten und mißhandelten Kinder!
Christoph Malter und Kurt Eberhard (Mai 01)
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