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Döbeln. Mit Entsetzen und Unverständnis haben gestern Ilonka Müller, die Anwältin des misshandelten Döbelner Babys und seiner Pflegeeltern, sowie Peter Schütt, Professor am Fachbereich Methoden der Sozialarbeit an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Mittweida, auf den Fall vor dem Leipziger Landgericht reagiert.
Wie berichtet stehen seit Dienstag eine Frau aus Döbeln und ihr Lebensgefährte vor Gericht, weil sie ihren Sohn über Monate vernachlässigten und fast verhungern ließen.
Ilonka Müller will eine gerechte Strafe für die Eltern und ein Signal setzen: "Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein hilfloses Kind so vernachlässigen, dass es fast verhungert, nur auf Bewährung verurteilt werden. Dieses Kind wird sein Leben lang an den Folgeschäden dieser Misshandlung leiden. Wichtig ist es auch, die Gesellschaft zu sensibilisieren. Sie muss wieder zum Anwalt ihrer Kinder werden, für ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen sorgen." Als Anwältin nimmt Ilonka Müller die Rechte des Jungen wahr: "Er kann nicht sprechen, also tue ich es für ihn und frage: Wieso darf meine Mutter mich dahinvegetieren, fast verhungern lassen?" Die Juristin will nicht anerkennen, dass die Kindesmutter vermindert schuldfähig ist: "Diese Frau hat ihre drei Kinder wissentlich vernachlässigt. Im ersten Fall lehnte sie zunächst Hilfen ab. Als ihr dann das Sorgerecht für die große Tochter entzogen wurde, lenkte sie aber ein, nahm die Hilfe des Jugendamtes an. Sie ist also zur Einsicht fähig, sobald sie Schaden für sich selbst befürchtet. Im Falle des Kleinsten gibt es Aussagen von ihr, die nachweisen, dass sie denken kann. So ging sie mit dem Jungen zum Arzt, nachdem sie eine Fernsehsendung gesehen hatte, in der über den Hungertod eines Kindes und die Haftstrafe für die Mutter berichtet wurde."
Peter Schütt macht wiederum auf die Versäumnisse des Döbelner Jugendamtes aufmerksam: "Das Jugendamt hat eine Wächterpflicht. In diesem Fall aber hat das Amt die Anhaltspunkte für die Krise dieser Familie nicht gesehen und die Gefährdung des Kindeswohls verkannt. Diese ist potenziell gegeben, da die Mutter bereits zwei Kinder vernachlässigt hat." Nach Schütts Erfahrungen fehlt fast allen Jugendämtern die Qualifikation und damit der Blick, Krisen in Familien zu erkennen: "Natürlich nehmen solche Vorfälle einen verschwindenden Prozentsatz im Alltag eines Jugendamtes ein. Aber man muss dafür gewappnet sein."
Kathrin Gerlach
Leipziger Zeitung, 26.5.2005
s.a. Kommentare zum Döbelner Vernachlässigungsfall
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