FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Mädchen verhungert in Jenfeld
Siebenjährige Jessica wog nur noch 9,5 Kilogramm -
 
Behörden versagten: Schule schaltete das Jugendamt nicht ein

von Insa Gall und André Zand-Vakili

 

In einer Hochhaussiedlung im Hamburger Stadtteil Jenfeld ist ein siebenjähriges Mädchen in der Wohnung seiner Eltern an Unterernährung gestorben. Die Mutter rief gestern früh um kurz vor sieben Uhr die Rettungskräfte, weil ihr Kind ins Koma gefallen sei. Doch der Notarzt kam zu spät: Das Mädchen war bereits tot. Die Polizei stellte fest, daß die siebenjährige Jessica S. extrem abgemagert war. Nur noch neuneinhalb Kilo wog das Kind am Ende. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen, die Eltern Marlies Sch. (35) und Burkhard M. (49) wurden festgenommen. Sie sollen heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Vorwurf: Tötung durch Unterlassen.

Eine triste Hochhaussiedlung im Brieger Weg. Die Wohnung im siebten Stock, in der Jessica mit ihrer Mutter und deren Freund lebte, ist völlig verwahrlost. Der Müll stapelt sich, der Boden ist mit Katzenkot verdreckt. Die Eltern leben von Sozialhilfe. Nachbarn haben das Kind nie zu Gesicht bekommen.

Dem Notarzt erklärte die Mutter, Jessica sei in der Nacht krank geworden und habe sich übergeben. Daraufhin habe sie das Kind in das elterliche Bett geholt. Als die Frau am Morgen aufwachte, lag Jessica regungslos zwischen ihren Eltern. "Meine Tochter liegt im Koma", erklärte die Mutter über den Notruf. Tatsächlich war Jessica zu diesem Zeitpunkt schon seit Stunden tot. Die Leichenstarre hatte bereits eingesetzt. "Das Kind war völlig abgemagert und wies Spuren von Vernachlässigung auf", berichtet ein Feuerwehrmann. "So einen Zustand erreicht man nicht in einer Woche." Auch die Retter waren bestürzt über das, was sie in der Wohnung zu sehen bekamen.

Die Obduktion in der Gerichtsmedizin offenbarte das Martyrium, das das sieben Jahre und vier Monate alte Kind durchmachen mußte. Durch die Unterernährung hatten sich im Darm des Mädchens Verhärtungen gebildet. Jessica bekam einen lebensbedrohlichen Darmverschluß. Als sie dann wieder etwas Nahrung zu sich nahm, erbrach sie daran. Der völlig geschwächte Körper war nicht in der Lage, so lange zu würgen, bis die Atemwege wieder frei waren. Das Mädchen erstickte. Vorerkrankungen wurden bei dem Kind nicht festgestellt.

Im Raum steht nun die Frage, weshalb den Behörden die Vernachlässigung des Kindes nicht aufgefallen ist. Eigentlich war die Siebenjährige schulpflichtig. Doch in der Schule Oppelner Straße, die sie seit dem vergangenen Sommer hätte besuchen müssen, tauchte sie nach Auskunft der Bildungsbehörde nicht auf. Die Schule schaltete daraufhin die zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle (Rebus) ein. "Das ist der normale Weg", sagt der Leiter der Präsidialabteilung in der Bildungsbehörde, Thomas John. "Rebus" bemühte sich vergeblich, die Eltern zu erreichen und verhängte wegen der Schulpflichtverletzung ihrer Tochter ein Bußgeld, das ebenfalls nicht bezahlt wurde. Daraufhin passierte nichts. Das Jugendamt wurde nicht informiert. "Wir sind darauf angewiesen, von den Schulen einen Hinweis zu bekommen, wenn ein Kind über längere Zeit nicht zum Unterricht erscheint", sagt Sonja Fessel, Sprecherin des Bezirksamtes Wandsbek. Das Jugendamt könne nicht alles sehen, sondern sei auf "andere Augen angewiesen".

Auch die Nachbarn in dem blaugrauen Plattenbau haben von der Tragödie, die sich in der obersten Etage abspielte, nichts mitbekommen. An die kleine Jessica erinnert sich keiner der Bewohner. Nur der Vater des Mädchens, Burkhard M., der mit der Mutter nicht verheiratet ist, war einigen bekannt. "Morgens konnte man ihn oft im Supermarkt antreffen, wo er sich Wodka holte", sagt ein Anwohner.
Die Welt, 2.3.05

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Warum verhungerte Jessica?

Fall aus Hamburg beschäftigt auch Berliner Behörden -
Zahl der vernachlässigten Kinder steigt

Von Hans H. Nibbrig

Der tragische Fall des siebenjährigen Mädchens aus Hamburg, das in der Wohnung seiner Eltern verhungerte, hat bundesweit Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Auch in Berlin beschäftigt man sich mit dem Fall.

"Die letzten Wochen im kurzen Leben der kleinen Jessica müssen die Hölle gewesen sein", formulierte gestern ein Hamburger Kripo-Beamter. Jessica S. war am Dienstagmorgen ins Koma gefallen. Ein von der Mutter alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen konnte. Die Obduktion ergab als Todesursache Mangelernährung. Die Eltern wurden dem Haftrichter vorgeführt, eine Mordkommission ermittelt.

Die Suche nach den Ursachen beschäftigt auch Behörden und Hilfseinrichtungen in Berlin. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach den Kontrollmechanismen der Behörden. Erste Ermittlungen der Hamburger Kripo ergaben, daß die Siebenjährige nie zur Schule gegangen ist. Auf den Einschulungsbescheid des Schulamtes für die kleine Jessica hätten die Eltern nicht reagiert, hieß es gestern bei der Kripo. "Daraufhin sind einmal Mitarbeiter der zuständigen Stelle vor Ort gewesen. In der Wohnung hat aber keiner geöffnet. Anschließend ist ein Bußgeldbescheid erlassen worden, auf den die Eltern ebenfalls nicht reagiert haben", erläuterte ein Beamter. Der nächste Schritt wäre die Erwirkung eines richterlichen Beschlusses gewesen, um in die Wohnung zu gelangen. Dazu ist es nicht mehr gekommen.

Da sich die gesetzlichen Regelungen über die Vorgehensweisen der Behörden in solchen Fällen bundesweit kaum unterscheiden, liegt es nahe, daß auch Berlin mit solchen Fällen konfrontiert wird. Praktisch hält es Kenneth Frisse, Sprecher von Bildungssenator Klaus Böger (SPD), aber für nahezu ausgeschlossen, daß so ein Fall wie Jessica S. den Behörden länger unbemerkt bleiben würde. "Unsere Regelungen sind so, daß ein solcher Fall hier im Prinzip nicht passieren kann", so Frisse. Im Landeskriminalamt (LKA), in dem sich eine Fachdienststelle speziell mit Fällen von Kindesmißhandlung und Vernachlässigung befaßt, hieß es dagegen, bei den Hamburger Behörden habe wohl jemand gepennt. Das könne überall passieren.

Die Aufmerksamkeit, mit der der Fall in der Hauptstadt verfolgt wird, hat Gründe. Die Vernachlässigung von Kindern ist, anders als von der Senatsverwaltung dargestellt, auch in Berlin ein Problem. Jahr für Jahr registriert die Polizei nach einer Studie des LKA etwa 200 solcher Fälle, Tendenz steigend. Damit liegt die Hauptstadt in der Spitzengruppe der deutschen Großstädte. Allerdings handelt es sich vor allem um Säuglinge oder Kleinkinder, deren Verwahrlosung den Behörden selten auffällt, wenn die Kinder keine öffentliche Einrichtung besuchen.

Einige Fälle haben in der Vergangenheit erhebliches Aufsehen erregt. Im vergangenen Sommer holte Polizeibeamte ein vier Monate altes Mädchen aus der völlig verwahrlosten Wohnung der Mutter. Nachbarn hatten die Beamten informiert, nachdem sie tagelang das Schreien des Kindes anhören mußten. Beim Eintreffen der Polizei war die 22jährige Mutter betrunken.

Vor einem Jahr entdeckte ein 24jähriger in Lichtenberg, der seiner 27jährigen Nachbarin bei einer Reparatur helfen sollte, im völlig verdreckten Badezimmer einen zwei Monate alten wimmernden Säugling in einem Tragekorb. Der sofort verständigte Notarzt diagnostizierte akute Unterernährung.

Im August 2003 klingelten Polizisten an der Wohnungstür einer 20jährigen am Spandauer Damm in Charlottenburg, um einen gegen den Lebensgefährten der Frau bestehenden Haftbefehl zu vollstrecken. Den Mann fanden sie nicht, dafür ein verwahrlostes einjähriges Mädchen. Die Mutter gab als Grund für den Zustand ihrer Tochter an, sie sei überfordert gewesen.

Der schlimmste Fall ereignete sich im November 2001. Da ließ eine inzwischen wegen Mordes verurteilte 22jährige aus Wilmersdorf ihren zwei Jahre alten Sohn ohne Nahrung in ihrer Wohnung zurück und zog zu ihrem Freund. Das Kleine verdurstete qualvoll.

Beim Berliner Landesverband des Kinderschutzbundes macht man zwei Ursachen für derartige Fälle aus. "Viele Eltern scheuen sich, Hilfe zu suchen, wenn sie überfordert sind", berichtet Kinderschutzbund-Mitarbeiterin Katrin Hentze. Aber auch Bekannte und Nachbarn, die etwas bemerken, würden aus Angst, daß man ihnen Einmischung vorwirft, häufig zögern, bevor sie etwas unternehmen. Katrin Hentze verwies ausdrücklich darauf, daß der Kinderschutzbund (Malplaquetstraße 38, Telefon 4580 2931) jederzeit beratend zur Verfügung steht.

Berliner Morgenpost, 3. März 2005

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Jessicas Gefängnis: Kein Licht, keine Heizung
Obduktion des Kindes brachte schockierendes Ergebnis: Vor Hunger aß das siebenjährige Mädchen die eigenen Haare.

Von Christian Denso, Kristina Johrde

"Das Mädchen wurde von ihren Eltern wie ein Huhn im Käfig gehalten", sagt ein Ermittler. Die Fenster des Kinderzimmers hatten Marlies Sch. (35) und Burkhard M. (49) verklebt und zugeschraubt. Die Glühbirnen drehten sie heraus, so daß Jessica kein Licht hatte. Die Heizung war abgeklemmt. Es gab nur ein Bett und einen Schrank - kein Spielzeug. Vor allem aber bekam das Kind mindestens seit drei Monaten zuwenig zu essen und zu trinken. So wenig, daß die Siebenjährige aus Verzweiflung ihre Haare aß, wie die Obduktion ergab.

Jessica Sch., das Mädchen, das in einer Jenfelder Hochhauswohnung verhungert ist: Was sie bis zu ihrem Tod am Dienstag morgen durchmachen mußte, war offensichtlich die Hölle. Jessica wog zuletzt 9,5 Kilo. Die Katze der Familie war dagegen wohl genährt. Wie konnte es so weit kommen? Woher kommen ihre Eltern? Billstedt, Mümmelmannsberg, Jenfeld. In diesem Dreieck bewegte sich das Leben von Jessicas Mutter Marlies Sch. Ein Leben in kaputten Familien, oft finanziert vom Sozialamt. Die Mutter von Marlies läßt sich kurz nach der Geburt der einzigen Tochter vom Vater scheiden. Ihre Tochter habe "einen Dickkopf", sagt sie heute. Andere nennen das begabte Mädchen, das früher Flöte spielte und gern Schlittschuh lief, "egoistisch": "Sie schob Probleme gern von sich weg", heißt es.

Mit 13 zieht das schüchterne Mädchen Marlies zu ihrer Tante, lebt dort vier Jahre. Die Hauptschule verläßt sie in Klasse 9. Als das Mädchen 15 ist, hat die Mutter den bis heute letzten Kontakt. Angeblich, so heißt es im Familienumfeld, ist Marlies Sch. damals sexuell mißbraucht worden von einem Verwandten. Mit 17 kommt sie in eine betreute Jugendwohnung an der Horner Landstraße. Dort wird Marlies schwanger, gibt ihren Sohn zur Adoption frei. "Ihm wäre sonst vielleicht Ähnliches passiert", sagt eine nahe Verwandte.

Marlies lernt 1990 in der Jugendwohnung, in der Problemkindern geholfen werden soll, einen 24jährigen kennen. Spontan heiratet er die damals schlanke Frau mit den dunkelblonden Haaren. Das Paar bekommt zwei Kinder, die heute zehn und zwölf Jahre alt sind. Nur einmal, 1996, arbeitet Marlies Sch. - als Näherin in Bergedorf. Auf Drängen des Sozialamts. Nach drei Monaten wird ihr gekündigt, weil sie unentschuldigt fehlte.

Bei der Scheidung ihrer Ehe 1998 verzichtet Marlies Sch. freiwillig auf Sorge- oder Besuchsrecht, interessiert sich seitdem nicht mehr für Tochter und Sohn. Sie lebt da bereits mit Burkhard M. zusammen, dem späteren Vater von Jessica. In einer Kneipe in Billstedt, heißt es, hat sie den 14 Jahre älteren, gelernten Anstreicher kennengelernt. Burkhard M. kommt aus Ostberlin, aus der Plattenbausiedlung Hohenschönhausen. Nur er ist bislang polizeilich aufgefallen, vor Jahren wegen Diebstahls.

Das Pärchen zieht im März 1996 an die Billstedter Hauptstraße. Die Wohnung, in der auch Jessica später die ersten drei Jahre ihres Lebens verbringt. Drei Jahre, in denen die Eltern wohl liebevoller mit ihrem Kind umgehen, wie Ermittler sagen. Marlies Sch. bemüht sich etwa um einen Kita-Platz für Jessica. Angeblich, so das Amt, wird das Mädchen mehrere Monate dort betreut.

Nach dem Umzug im Juli 2000 in das Hochhaus Brieger Weg begann Jessicas Martyrium. Das Leben im Käfig. Niemand im Haus will sie jemals gesehen haben.

Die Eltern verlieren fast jeden noch bestehenden Kontakt zu Bekannten. Zeugen berichten, daß Alkohol eine große Rolle spielt. Abhängig, sagen Ermittler, war das Pärchen aber nicht. Kripo-Beamte finden heraus, daß die Mutter zuletzt die Tage meist aus Langeweile vor dem Fernseher verbringt. Nur mit einer Freundin, die ein Kind im Alter von Jessica hat, trifft sich Marlies Sch. ab und zu. Zusammen gespielt haben die Kinder nie. Und Gundula M. hat Jessica nie gesehen.

Die Mordkommission ermittelt gegen Burkhard M. und Marlies Sch. wegen Tötung durch Unterlassung. Ein Richter erließ Haftbefehl - wegen Fluchtgefahr.

erschienen am 3. März 2005 im Hamburger Abendblatt

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Hamburger Schulbehörde gerät nach Jessicas Tod unter Druck

Kritik auch aus der CDU: "Ein ganz klarer Fehler"

von Oliver Schirg und Insa Gall

Hamburg - Zwei Tage nach dem Hungertod der siebenjährigen Jessica aus Hamburg gerät die zuständige Bildungsbehörde immer stärker unter Druck. Sowohl aus der Bürgerschaftsfraktion der mit absoluter Mehrheit regierenden CDU als auch aus der Sozialbehörde wurde am Donnerstag Kritik daran laut, daß die Schulbehörde nicht das zuständige Jugendamt einschaltete, als das schulpflichtige Kind im vergangenen Jahr nicht eingeschult wurde. Die Bildungsbehörde hatte gegen die Eltern ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das Jugend- und das Sozialamt aber nicht informiert.

"Das Jugendamt hätte eingeschaltet werden müssen, vielleicht wäre das Kind dann zu retten gewesen", sagte die CDU-Vize-Präsidentin der Bürgerschaft, Bettina Bliebenich. Das sei "ein ganz klarer Fehler" gewesen. In einem internen Schreiben der Sozial- an die Bildungsbehörde machte ein hochrangiger Mitarbeiter deutlich, daß jede nachhaltige Verletzung der Schulpflicht als eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls gesehen werden müsse. Das sei vor allem dann der Fall, wenn ein Kind nicht zum Schulantritt in der Grundschule erscheine. "Im vorliegenden Fall ist weder gehandelt worden, noch wurde das zuständige Jugendamt informiert."

Hamburgs Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig meldete sich am Donnerstag erstmals aus ihrem Urlaub zu Wort und kündigte eine Veränderung des bisherigen Verfahrens an. "Wir werden künftig in jedem Fall, in dem Anlaß zu dem Verdacht besteht, daß Eltern ihr Kind von der Schulpflicht fernhalten, das zuständige Jugendamt einschalten." Darüber hinaus werde geprüft, ob Rechtsgrundlagen verändert werden müßten, die Schulpflicht durchzusetzen. Nach Angaben des zuständigen Sozialamts hatten die 35-jährige Mutter von Jessica und ihr 49-jähriger Lebensgefährte bis zum 21. Dezember vergangenen Jahres für alle drei Personen des Haushalts Sozialhilfe bekommen. Die Familie sei unauffällig gewesen, sagte ein Sprecher. Deshalb habe es keinen Grund für eine Überprüfung der Lebensumstände von Jessica gegeben.

Das Martyrium der Siebenjährigen bewegt ganz Hamburg. Die Leiche des Mädchens war am Dienstag in einer verwahrlosten Wohnung im Stadtteil Jenfeld gefunden worden. Das Kind, das nur noch 9,5 Kilogramm wog, war verhungert. Zuvor war es über Monate, vielleicht Jahre, wie eine Gefangene eingesperrt gewesen. Die Fenster waren verschraubt, die Heizung abgestellt. Das Kind bekam kaum etwas zu essen und mußte zuletzt so hungrig und verzweifelt gewesen sei, daß es sogar Teppichfasern und die eigenen Haare aß. Spuren davon fanden die Gerichtsmediziner in ihrem Magen. Die Polizei hatte nach eigenen Angaben bis Donnerstag noch niemanden in dem Wohnhaus gefunden, der das Kind zu Gesicht bekommen hatte. Die Eltern des Mädchens sitzen in Untersuchungshaft.

Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete den Hungertod von Jessica als ein "absonderliches Verbrechen". Es gebe kaum seinesgleichen in Deutschland, sagte der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover. Vor allem rage die "emotionale Kälte der Eltern" heraus. Ungewöhnlich sei vor allem das Alter des Opfers. Meist würden Säuglinge von ihren Eltern vernachlässigt oder getötet. "In solchen Fällen sind die Eltern schon in der Babyphase überfordert", sagte Pfeiffer.

Die Welt 3-3-05

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Jessica - Das schreckliche Weggucken
Kommentar

Von Karl Günther Barth

Das Martyrium der kleinen Jessica ist so schrecklich, daß einem bei der Beschreibung die Worte fehlen. Mindestens so schrecklich aber ist auch das Schlaglicht, das ihr Tod auf unsere Gesellschaft wirft - auf eine Gesellschaft, in der nicht nur Jessicas Eltern ein Kind verhungern lassen können, ohne daß es offenbar Verwandte, Nachbarn oder Behörden bemerken.

Es ist eine Gesellschaft, in der das Finanzamt quasi auf Knopfdruck die Konten seiner Bürger durchleuchten kann. Parksündern wird, wenn sie säumig sind, gnadenlos der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt.

Es ist eine Gesellschaft, in der der Schutz von Familie und Kindern Verfassungsrang hat. In Landau steht derzeit eine Mutter vor Gericht, deren Kind - ähnlich wie bei Jessica - an den Folgen von Unterversorgung starb. Weil sie, so der Staatsanwalt, keine richtige Beziehung zu ihrem Kind aufbauen konnte, fordert die Anklage eine Bewährungsstrafe. In Lohbrügge starb vor gut acht Monaten ebenfalls ein kleines Kind an den Folgen von Unterernährung. Um die Lebensverhältnisse der Familien zu verbessern, hat sie eine größere Wohnung bekommen. Anklage ist noch nicht erhoben.

Es ist eine Gesellschaft, in der ein Beamter dreimal bei Jessicas Eltern klingelt, weil sie nicht zur Schule angemeldet wird. Dann schließt er die Akte Jessica mit einem Bußgeldbescheid - und macht sie damit zu einem Fall für die Landeshauptkasse.

Am Dienstag muß die Schulsenatorin auf Anweisung von Bürgermeister Ole von Beust einen minutiösen Bericht über die Behördenabläufe in Fall Jessica vorlegen.

Die Lehre aus Jessicas Tod ist aber nicht, daß Behördenabläufe, wenn nötig, geändert werden. Das ist das mindeste. Die Gesellschaft muß sich ändern. Schon Weggucken und Nichtstun muß bestraft werden - auch bei den Beamten.

erschienen am 4. März 2005 im Hamburger Abendblatt

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Das lief falsch, Frau Senatorin!

von SANDRA SCHÄFER

Der qualvolle, langsame Tod von Jessica (7) hätte ganz offensichtlich vermieden werden können!

Stürzt Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig nun über die Serie amtlichen Versagens? Die zentralen Fehler wurden in ihrer Behörde gemacht. Trotzdem wollte die Senatorin ihren Ski-Urlaub nicht abbrechen. Worte der Anteilnahme und Trauer ließ sie mit zwei Tagen Verspätung über ihre Sprecher mitteilen. Erst die messerscharfe Forderung des Bürgermeisters nach lückenloser Aufklärung bis Dienstag brachten die schon vorher höchst umstrittene Senatorin gestern auf Heimatkurs. Montag ist der Tag der Wahrheit: Alle Staatsräte beraten überfällige Konsequenzen. Die MOPO dokumentiert, was hätte passieren müssen, was falsch lief, wie sich die Verantwortlichen jetzt rausreden. Die Akte des Versagens.

Das hätte passieren müssen

Das Jugendamt Mitte hätte den Anruf ernst nehmen und einen Hausbesuch machen müssen. Hätte man festgestellt, dass die Familie Hilfe braucht und das Kind falsch behandelt wird, hätte es viele Hilfsmöglichkeiten gegeben. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Eltern zu Widersprüchen und Befürchtungen befragt worden wären - vielleicht hätten sie ein Einsehen oder den Mut gehabt, Unterstützungsangebote vom Jugendamt anzunehmen.

August 2003: Jessica ist sechs Jahre alt. In diesem Jahr hätte sie zur schulärztlichen Untersuchung gemusst. Seit vergangenem Jahr gibt es zwar wieder eine flächendeckende Untersuchung, allerdings nur für die Kinder, die bereits zur Schule angemeldet wurden. "Die Schule Oppelner Straße hat Jessicas Daten nicht ans Gesundheitsamt Wandsbek weitergeleitet", sagt Amtsleiter Arthur Schröder. Daher konnte die Gesundheitsbehörde Jessica nicht zum Amtsarzt bestellen.

15. bis 20. April 2004: Das Jugendamt Wandsbek hätte eingeschaltet werden müssen, als der Rebus-Mitarbeiter keinen Kontakt zur Familie herstellen konnte. Doch das passierte nicht. Schulbehördensprecher Thomas John: "Es gab keinen Hinweis, dass das Kindeswohl gefährdet war." Und nur in diesem Fall ist vorgesehen, andere Dienststellen wie das Jugendamt einzuschalten. Die Sozialbehörde bewertet die Sachlage jedoch anders. Sie geht davon aus, dass jedes Fernbleiben von der Schule über einen längeren Zeitraum eine Gefährdung des Kindeswohls bedeutet.

Wäre das Jugendamt informiert gewesen: Peter Hoffmann vom Jugendamt Altona: "Wenn wir in Altona so einen Fall gehabt hätten, dann hätten sofort zwei Kollegen der Sozialen Dienste die Familie aufgesucht." Wenn nach drei Tagen kein Kontakt zu Stande komme, so gäbe es für die Jugendämter zwei Möglichkeiten. "Entweder wir kommen mit der Polizei zurück und sie verschafft uns Zutritt, oder wir wenden uns ans Familiengericht und fordern die Herausgabe des Kindes." Der Fachmann rät: "Es wäre sicherlich sinnvoll, bei einer Gesetzesänderung im Schulgesetz auch den zeitlichen Ablauf eines solchen Verfahrens festzulegen, denn Zeit ist ein ganz wichtiger Faktor."

Das ist passiert

März 1998:

Ralf S. (36), der Ex-Mann von Marlies Sch., sieht seine Ex-Frau und ihren neuen Mann Burkhard M. öfter auf der Straße - sie wohnen zu dem Zeitpunkt noch in Billstedt. Obwohl Jessica schon ein halbes Jahr alt ist, hat das Paar nie einen Kinderwagen dabei und ist stets allein unterwegs. Ralf S. ruft das Jugendamt in Mitte an. Denn er macht sich Sorgen. Schon ihre zwei gemeinsamen Kinder wären von der Mutter schlecht behandelt worden . Der gemeinsame Sohn wurde damals von Marlies Sch. im dunklen Zimmer zurückgelassen, während sie einkaufen ging. Doch das Jugendamt soll auf diesen Anruf nicht reagiert haben.

Nichts ist passiert. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Jessicas Zustand schon zu diesem Zeitpunkt schlimm und bedrohlich gewesen sein könnte. Es könnte sein, dass das hilflose Kind bereits damals in einem dunklen Zimmer eingepfercht leben musste, ohne Zuwendung, ohne genügend zu essen.

Im Januar 2004 schreibt die Grundschule Oppelner Straße einen Brief an Jessicas Eltern, um sie zur Schulanmeldung einzuladen. Jessica ist nun sechs Jahre alt. Als niemand zum Termin am 23. Januar erscheint, wird ein neuer Brief mit einer Anmeldungsaufforderung für den 13. Februar verschickt. Der letzte mögliche Anmeldetermin.

Als die Familie auch auf einen dritten Brief im März nicht reagiert, schaltet die Schule "Rebus", die zuständige Abteilung der Schulbehörde ein. Am 15. April erscheint ein Rebus-Mitarbeiter im Brieger Weg in Jenfeld und klingelt bei Burkhard M. und Marlies Sch. - niemand öffnet. Auch die nächsten beiden Besuche in derselben Woche bleiben erfolglos. Ein Bußgeldverfahren wird gestartet.

Das Bußgeld-Verfahren wird am 25. April 2004 gegen die Eltern eingeleitet - eine Ordnungsmaßnahme, die das Schulgesetz für Schwänzer vorsieht. Die Bußgeldforderung ist auf 60 Euro festgelegt. Auch darauf reagiert die Familie nicht. Der Gerichtsvollzieher wird eingeschaltet. Bis zu Jessicas Tod - fast ein Jahr später in der Nacht zum 1. März 2005 - tut sich von Seiten der Behörde nichts mehr.

Das sagen die Verantwortlichen

Laut Sorina Weiland vom Bezirksamt Mitte ist in den Akten kein Anruf von Burkhard S. verzeichnet. Wurde der besorgte Anrufer nicht ernst genommen, die amtliche Fürsorgepflicht grob vernachlässigt?

"Eine schulärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Jessica hat nicht stattgefunden", erklärt Thomas John von der Bildungsbehörde.

"Der Rebus-Mitarbeiter hat einen tragischen Fehler gemacht", sagt Alexander Luckow, Sprecher der Bildungsbehörde. Er hätte das Jugendamt einschalten müssen. Für die Zukunft soll das Schulgesetz entsprechend und unmissverständlich geändert werden.

Die Mahnabteilung der Landeshauptkasse sollte das verhängte Bußgeld seit Ende April eintreiben. Ob dieser Versuch je bei den Eltern von Jessica unternommen wurde, kann die Schulbehörde nicht beantworten - sie weiß es nicht.

Hamburger Morgenpost, 5.3.05

s.a. Offener Brief der AGSP an die SPD zur kinderärztlichen Pflichtuntersuchung

 

 

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