Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Jugendamt hatte Familie im Visier

 

Trotz Hinweis und regelmäßiger Kontakte sah Behörde keinen Anlass zum Handeln

Kassel: Was die Nachbarin beobachtete, ließ das Schlimmste befürchten. Der einjährige Marcel werde tagsüber oft allein gelassen, komme selten an die frische Luft. Das Kind sei möglicherweise unterentwickelt, sein gesundheitlicher Zustand bedenklich. Ob der Junge wohl ausreichend zu essen bekommt?

Das alles teilt die Frau, die über der Wohnung in der Naumburger Straße wohnte, in der der Junge mit seinen Eltern lebte, dem Kasseler Jugendamt in einem anonymen Brief mit. Dort erstellt der zuständige Mitarbeiter zwar umgehend eine so genannte Gefährdungsmeldung, doch dann bleibt die Sache erst mal liegen. Der Grund: Im Amt, das räumt dessen Leiter Volkhardt Strutwolf gestern ein, sieht man keine akute Gefährdung und keine Anhaltspunkte für eine Verwahrlosung des Kleinkindes. Erst am 8. November 2004, fünf Tage nach dem Eingang des anonymen Briefs, handelt man. Bei einem Hausbesuch findet der Mitarbeiter das Kind nach Darstellung des Jugendamtes „schlafend im Bett“ vor. Drei Tage später findet im Jugendamt ein Gespräch mit der erneut schwangeren Mutter statt. Ob dem Mitarbeiter dabei Zweifel kamen, ist nicht zu klären. Fakt ist: Für den 20. Dezember setzt er einen weiteren Hausbesuch an. Er trifft allerdings niemanden an. Den letzten Kontakt zwischen der Mutter und dem Mitarbeiter des Jugendamtes gibt es am 21. Dezember. An diesem Tag teilt ihm die 33-Jährige mit, dass sie umziehen wird. Man verständigt sich auf einen Termin im Januar. Er kommt nicht mehr zu Stande. Marcel ist inzwischen tot. Das Jugendamt kannte die Probleme in der Familie. Ob die Schwierigkeiten etwas mit dem gewaltsamen Tod von Marcel zu tun haben, muss noch geklärt werden. Das Jugendamt hatte die Familie jedenfalls das ganze Jahr über im Visier. Drei Hausbesuche, drei Gespräche mit der Mutter und acht Erkundigungen, die bei behandelnden Ärzten der Familie eingezogen wurden, gab es im Jahr 2004. Und was wird mit dem Kind geschehen, das die hochschwangere 33-Jährige demnächst zur Welt bringen wird? „Wir werden der Mutter umfassende Hilfsangebote machen“, sagt Strutwolf.
8.1.2005 - Hessische Allgemeine Zeitung
 

„Das Jugendamt ist schuld“

Nachbarn des toten Marcel protestieren im Rathaus mit Unterschriftenaktion

Kassel: Die Frau wischt sich eine Träne aus dem Auge. Dann sagt sie: „Wenn diese schwangere Mutter noch ein Kind auf die Welt bringen darf, dann haben Sie das bald auch auf dem Gewissen.“ Angesprochen ist der Chef des Kasseler Jugendamtes, Volkhardt Strutwolf. Der schüttelt betreten den Kopf.

Die Proteste von Nachbarn gegen den Tod des einjährigen Marcel aus der Naumburger Straße übertreffen im Kasseler Rathaus alles bisher Bekannte. Ein Dutzend Menschen - meist Frauen - sind gekommen, um Unterschriften zu übergeben. 100 haben sie gesammelt, um auch den vorhergesagten Tod des noch nicht geborenen Kindes zu verhindern. Die Nachbarn sind sich sicher: Unternimmt niemand etwas, wird auch dieses Kind sterben. Man müsse es der Mutter wegnehmen. Wie berichtet, ist Marcels Mutter hochschwanger. Die 33-jährige Sandra S. hat bereits fünf Kinder, mehrere Hunde und Katzen. Ihr Lebensgefährte Matthias T. ist dringend verdächtig, Marcel getötet zu haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. Dass es in der Familie zu der Tragödie kommen konnte, daran habe das Jugendamt Schuld, meinen die Nachbarn. Es habe genug Hinweise gegeben, dass es in der Familie nicht stimme. Fast täglich habe sie die Polizei und das Jugendamt angerufen, sagt Nachbarin Angela Knopp. Keineswegs anonym, sie habe auch mit dem Betreuer der Familie gesprochen. Der besuchte auch Sandra und Marcel - und sah offenbar nichts. Nicht, dass, wie die Obduktion ergab, der kleine Junge schwere alte Verletzungen wie Rippenbrüche hatte. Nicht, dass Marcel völlig unterernährt gewesen sein soll, wie die Nachbarn sagen. Tatsache ist: Von Seiten des Jugenamtes passierte nichts. Jugenddezernentin Anne Janz und Amtsleiter Strutwolf reagieren angesichts derlei Vorwürfe hilflos und überfordert. Strutwolf sagt, in Deutschland würden Gerichte darüber entscheiden, ob man ein Kind einer Mutter wegnehmen kann oder nicht. Janz erklärt, man habe ja etwas getan. Der Mitarbeiter, der die Familie besuchte, sei erfahren. Ein Zeichen der Hilfslosigkeit ist es wohl auch, dass das Jugendamt Zettel an die Nachbarn verteilt. Darauf heißt es: „Wir hätten uns gewünscht, dass Sie uns vieles von dem, was Sie jetzt in der Öffentlichkeit zu den Lebensumständen von Marcel äußern, bereits früher und nicht anonym mitgeteilt hätten.“ Diesen Vorwurf bezeichnen die Nachbarn als eine „Ungeheuerlichkeit“. Denn man habe ja nicht weggeguckt, sondern das Jugendamt wiederholt informiert. Etwa darüber, dass die Mutter Marcel die Finger gebrochen haben soll, dass er von seinem Vater an die Wand geworfen worden sei. Davon sei beim Amt nichts aktenkundig, beteuert Strutwolf. Und in dem einen anonymen Schreiben sei nur von Vernachlässigungen die Rede. Es wird laut im Rathaus. Die Nachbarn schreien ihre Wut über das Jugendamt heraus. Strutwolf sagt: „Sie finden hier nur alle Ihre Vorurteile bestätigt. Wie kann man da mit Ihnen reden.“ Eine Frau antwortet: „Sie wollen uns doch gar nicht zuhören. Marcel ist tot, Sie können die Akte schließen.“
11.1.2005 - Hessische Allgemeine Zeitung
 

„Wir werden die Angelegenheit genau untersuchen“

Jugenddezernentin Anne Janz (Grüne) zum Fall Marcel und der Rolle des Jugendamtes

Kassel: Nach dem gewaltsamen Tod des einjährigen Marcel steht das Kasseler Jugendamt massiv unter Druck. Wir sprachen darüber mit Jugenddezernentin Anne Janz (Bündnis 90/Die Grünen).

Frau Janz, trotz des anonymen Hinweises der Nachbarin, wonach sich Marcel in einem schlechten Zustand befand, sah der Mitarbeiter keine akute Gefährdung. Wie ist das Versagen des Jugendamtes zu erklären?

Anne Janz: Zunächst einmal möchte ich meine Betroffenheit zum Tod von Marcel zum Ausdruck bringen. Der Mitarbeiter ist fachlich erfahren und hat einen guten Blick für schwierige Situationen. Er kennt die Familie schon lang. Für ihn war nicht abzusehen, dass es diese massive Form der Gefährdung gab. Wäre sie zu erkennen gewesen, hätte er gehandelt.

Am 8. November, ganze fünf Tage nach dem Hinweis, hat Ihr Mitarbeiter die Familie besucht. Er fand das Kind schlafend in seinem Bettchen vor. War das anders zu erwarten, wenn man den Besuch ankündigt?

Janz: Konkret ging es um die Frage, ob Gefahr im Verzug war. Im vorliegenden Fall hat der Mitarbeiter keine gravierenden Veränderungen feststellen können, die eine Bestätigung der anonymen Vorwürfe erbracht hätten.

Am 20. Dezember sollte es erneut einen Hausbesuch geben. Es war jedoch niemand da. Hätten nicht spätestens in diesem Moment die Alarmglocken schrillen müssen?

Janz: Am 11. November gab es einen Termin mit der Mutter. Da hat sich der Mitarbeiter das ärztliche Vorsorgeuntersuchungsheft zeigen lassen. Darin war nichts Negatives vermerkt. Anschließende Gespräche mit zwei niedergelassenen Ärzten, die Mutter und Kind behandeln, haben ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine Misshandlung von Marcel ergeben. Am 20. Dezember hat es den vergeblichen Hausbesuch gegeben. Die Mutter hat einen Tag später von sich aus dem Jugendamt mitgeteilt, dass sie umziehen wird.

Die Obduktion der Leiche hat jedoch ergeben, dass der Einjährige bereits früher stark gelitten haben muss. Es wurden verheilte Rippenbrüche und Blutergüsse festgestellt. Was wusste das Jugendamt darüber?

Janz: Das ist alles erst bei der Obduktion festgestellt worden. Bei dem Kontakt mit den Ärzten war keine Rede von den Verletzungen. Der Kinderarzt hatte nichts festgestellt.

Der Kontakt mit den behandelnden Ärzten der Familie, den es im vergangenen Jahr mehrfach gab, kann demnach nicht sehr intensiv gewesen sein.

Janz: Nochmal: In dem Vorsorgeuntersuchungsheft waren keine Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung oder eine Misshandlung des Jungen herauszulesen. Allerdings muss man sich schon fragen, warum die Rippenbrüche und Blutergüsse von den Ärzten nicht entdeckt wurden.

Kritiker sagen, dass im Jugendamt zu viel nach Aktenlage entschieden wird.

Janz: Nein, im September 2004 wurde das Verfahren der Gefährdungsmeldung neu geregelt. Die Mitarbeiter haben damit eine konkrete Handlungsanweisung erhalten. Sie müssen sich vor Ort ein Bild machen.

Die Handlungsanweisung reicht aber offensichtlich nicht aus.

Janz: Von den Voraussetzungen her sind wir vorbereitet. Wir werden uns jetzt fragen, ob das reicht, was wir machen. Wir werden alles überprüfen.

Um wie viele Fälle muss sich ein Mitarbeiter kümmern?

Janz: Auf 5000 Einwohner der Stadt kommt eine Stelle.

Sind die Mitarbeiter überfordert?

Janz: Nein, wir haben beim Allgemeinen Sozialen Dienst eine relativ gute Personalausstattung. Es sollten aber auch nicht weniger Mitarbeiter sein.

Immer verständnisvoll, tief bewegt, aber oft nicht fähig, mit den Betroffenen Tacheles zu reden - ist der typische Sozialarbeiter ein Lebensriskio für die ihm anvertrauten Kinder?

Janz: Keineswegs. Gerade der Kollege, der jetzt betroffen ist, geht keinem Konflikt aus dem Wege. Von ihm wird nichts unter den Teppich gekehrt. Er macht den Betroffenen ihre Lage unmissverständlich deutlich. Wir brauchen aber auch die Bereitschaft des Gegenübers, mitzuwirken. Das ist der gesetzliche Rahmen.

Der verantwortliche Mitarbeiter und die Leitung des Jugendamtes haben versagt. Wird es personelle Konsequenzen geben?

Janz: Das lasse ich so nicht gelten. Wir werden die Angelegenheit Stück für Stück genau untersuchen. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Sache wird ordentlich abgearbeitet. Die betroffenen Mitarbeiter des Jugendamtes haben unsere Rückendeckung.

Welche Lehren ziehen Sie aus dem Fall?

Janz: Wir werden hier künftig ganz genau hinschauen. Wenn sich herausstellen sollte, dass wir etwas ändern müssen, dann werden wir das tun.

In einem Brief an die Menschen in Rothenditmold werfen Sie den Nachbarn vor, nicht rechtzeitig und offen Alarm geschlagen zu haben. Sind am Ende die Nachbarn schuld?

Janz: Nein, so ist dieser Gesprächsvorschlag nicht gemeint. Uns geht es darum, an die Menschen zu appellieren, frühzeitig und unter Nennung ihres Namens beim Jugendamt oder der Polizei Alarm schlagen.

Die 33-jährige Mutter ist im achten Monat schwanger. Wird sie ihr Kind behalten dürfen?

Janz: Wir werden der Frau sehr deutlich machen, dass sie unsere Hilfe anzunehmen hat. Wenn nötig, werden wir diese Hilfen gerichtlich durchsetzen.

11.1.2005 - Hessische Allgemeine Zeitung

 

 

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