Nachrichten / Jahrgang 2004

 

Baby Michelle soll in eine Pflegefamilie

Spandauer Jugendstadträtin weist Fehler zurück

Von Michael Behrendt

 

Im Fall der mißhandelten kleinen Michelle aus Spandau schließt die Staatsanwaltschaft jetzt auch Ermittlungen gegen die Mutter nicht mehr aus. Wie berichtet, war das 13 Wochen alte Baby am Donnerstag in deren Wohnung am Askanierring reglos gefunden und ins Krankenhaus gebracht worden. Dort wurde ein Schütteltrauma diagnostiziert, zunächst hatte allein der Lebensgefährte der 24jährigen in Verdacht gestanden. Das Kind befindet sich nach wie vor in einem kritischen Zustand. Spätfolgen können nicht ausgeschlossen werden.

Laut Frank Thiel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gestaltet sich die Klärung der Schuldfrage schwer. "Ein solches Trauma bei Kleinkindern kann bereits bei leichtem Schütteln entstehen. Nach bisherigem Erkenntnisstand haben sowohl die Mutter als auch deren 23 Jahre alter Lebensgefährte Handlungen an dem Kind vollzogen, die dies verursacht haben könnten." Genauer sollten die Umstände aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beschrieben werden. Am Sonnabend war der 23jährige einer Bereitschaftsrichterin vorgeführt worden, für eine Untersuchungshaft reichten die Beweise allerdings nicht aus. Trotz der Angaben der Mutter, sie habe nach ihrer Heimkehr von einem Zahnarzttermin das bewußtlose Kind neben ihrem Freund gefunden, kann die Staatsanwaltschaft ihre Täterschaft nicht ausschließen.

Indes hat Spandaus Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD) Vorwürfe zurückgewiesen, ihre Mitarbeiter hätten in einem früheren Mißhandlungsfall des Kindes falsch reagiert und keine entsprechenden Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen. Ende September war die kleine Michelle zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. "Es hatte einen Anfangsverdacht einer Ärztin gegeben, der allerdings durch eine intensive Untersuchung mehrerer Ärzte entkräftet werden konnte. Dem Kind wurde ein guter Allgemeinzustand bescheinigt", sagt Ursula Meys. Dennoch hätten Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie genau beleuchtet. "Unsere Leute waren in der Wohnung, um sich einen Eindruck von den Lebensumständen zu machen. Außerdem wurden Gespräche mit der Mutter und ihrem Lebensgefährten geführt. Nichts sprach dagegen, das Kind wieder nach Hause zu entlassen." Die Politikerin berief für gestern eine Sitzung aller Beteiligten ihrer Behörde ein. "Ich kann bislang keinen Fehler erkennen. Sollte sich das ändern, wird es Konsequenzen geben."

Michelle wird in einer Pflegefamilie aufwachsen. Ob sie dies als gesundes Mädchen erleben kann, ist ob einer möglichen Hirnschädigung unklar.

Berliner Morgenpost, 12.10.2004

 

Michelle: Ältere Schwester wohnt nicht mehr zu Hause

Spandau: Nach der Mißhandlung der einjährigen Michelle aus Spandau lebt nun in Absprache mit der Mutter auch ihre dreijährige Tochter nicht mehr in der Wohnung am Askanierring. Sie wurde laut Angaben des zuständigen Jugendamts "fremduntergebracht".

Indes gestalten sich die Ermittlungen nach wie vor schwierig. Laut Staatsanwaltschaft kommen sowohl die 24 Jahre alte Mutter als auch deren ein Jahr jüngerer Lebensgefährte in Betracht. Das Kind war vergangenen Donnerstag mit einem Schütteltrauma ins Krankenhaus gebracht worden.

Sowohl aus ärztlicher als auch polizeilicher Sicht gibt es keine neuen Entwicklungen. Das Kind liegt immer noch auf der Intensivstation, Spätfolgen sind denkbar. Auch die Staatsanwaltschaft ist mit ihren Ermittlungen zum genauen Tathergang noch nicht weitergekommen. Insgesamt hat Rosemarie K. drei Mädchen im Alter von 13 Monaten, drei und sechs Jahren. Das älteste Kind lebt bereits seit geraumer Zeit nicht mehr in der Familie, die Gründe dafür liegen allerdings nicht in dem Bereich, der einen Einsatz des Jugendamtes nötig gemacht hätte. Nach Bekanntwerden der Mißhandlung und dem Entzug des Sorgerechts für die kleine Michelle hat man sich laut Angaben von Spandaus Jugendstadträtin Ursula Meys mit der Mutter verständigt, die dreijährige Tochter bis zur Klärung des Falls andernorts unterzubringen. Dies sei jedoch keine endgültige Entscheidung.

13.10.2004

 

 

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