FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

Dennis bekam kaum etwas zu Essen

Totes Kind lag sogar zweieinhalb Jahre in Kühltruhe - beide Eltern in Untersuchungshaft

 

A. Beyerlein, K. Bischoff und J. Blankennagel

COTTBUS. Nun sitzt auch der Vater des kleinen Dennis in Untersuchungshaft. "Wir haben gegen den 36-jährigen Mann am Morgen Haftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge erlassen", sagte Wolfgang Rupieper, der Direktor des Cottbuser Amtsgerichts, am Donnerstag. Bereits am Vortag war die 43-jährige Mutter des Jungen verhaftet worden. Den Eltern wird der Vorwurf gemacht, ihrem im Januar 1995 geborenen Sohn "böswillig Nahrung und medizinische Hilfe" vorenthalten zu haben. Die Ermittler gehen nunmehr davon aus, dass Dennis nicht erst Ende 2002, sondern bereits ein Jahr zuvor starb. Die verweste Leiche des Kindes war am Montag in der defekten Kühltruhe in der elterlichen Wohnung in Cottbus-Sandow entdeckt worden.

"Als der Junge starb, war er nur noch Haut und Knochen", sagte Rupieper. Offenbar hatte das Kind seit Anfang 1999 immer wieder die Nahrung verweigert und wurde immer schwächer. Dennis starb am 20. Dezember 2001 vermutlich nach einem Fieberanfall. Zu der Zeit waren seine sieben noch im Haushalt lebende Geschwister mit der Oma - die die Familie nur einmal im Jahr besuchte - auf dem Weihnachtsmarkt. Auch Vater Falk B. war nicht zu Hause. Angelika B. steckte den leblosen Körper ihres Sohnes zunächst in einen Bettkasten, dann in die Kühltruhe. Später ging das luftdicht schließende Gerät kaputt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist es nicht ausgeschlossen, dass Dennis noch lebte, als sein Körper versteckt wurde.

Völlig unklar ist, wie die Eltern die Behörden über das Schicksal des Jungen so lange belügen konnten. Das Jugendamt betreute die Familie seit 1993. Die Mutter von insgesamt zehn Kindern hatte dem Amt immer wieder versichert, Dennis sei wegen seiner Zuckerkrankheit in einer Klinik oder zur Kur. Auch Schule und Gesundheitsamt hatten nicht dafür gesorgt, dass Dennis im Februar 2001, wie vorgeschrieben, zur Schule angemeldet wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene schulärztliche Untersuchung fand nicht statt. Die hätte dem Jungen womöglich das Leben gerettet. Weil der Junge nicht bei der Schule angemeldet wurde, hätte den Eltern laut Gesetz lediglich ein Bußgeld von bis zu 2 500 Euro gedroht. Doch da dies das Sozialamt hätte zahlen müssen, geschah nichts. Beim nächsten Anmeldetermin für die Schule war Dennis bereits tot.

"Wir haben jetzt eine grundsätzliche Untersuchung eingeleitet", sagte Thomas Hainz, der Sprecher des Bildungsministeriums. Es gehe um das Verhalten der Schule, des staatlichen Schulamtes und der anderen Behörden. "Es ist ein schrecklicher Fall und es gibt noch offene Fragen", sagte er. Dass Eltern vergessen oder sich weigern, ihr Kind für die Schule anzumelden, komme extrem selten vor. Es müsse geklärt werden, ob Dennis auf Antrag der Eltern bereits im Jahr 2001 zurückgestuft worden sei. Unklar sei auch, wie Gesundheitsämter bisher verfahren sind, wenn Eltern die schulärztliche Untersuchung ablehnten.

Nachdem die Leiche gefunden worden war, hatte die Stadtverwaltung Cottbus beteuert, die Angaben der Mutter über den Verbleib des Jungen seien immer glaubhaft gewesen. Das Jugendamt hatte sogar die angebliche Erkrankung des Jungen gegenüber der Schule bestätigt, ohne je ein Attest gesehen zu haben.

Ein interner Polizeibericht zeigt, dass es durchaus Zweifel an den Angaben der Mutter gab. In dem Papier heißt es: Die Mutter habe "dem Jugendamt immer wieder nicht nachvollziehbare, unglaubhaft erscheinende Aufenthaltsorte des Kindes" aufgetischt. Am Donnerstag war von der Stadt keine Stellungnahme zu bekommen. "Auf Anweisung der Oberbürgermeisterin", begründete Michael Schlick, Sprecher der Stadt, den Maulkorb für die Mitarbeiter.

Der Fall Dennis beschäftigt inzwischen auch die Landespolitik. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte am Donnerstag: "Das ist alles unglaublich. Mir wird schlecht, wenn ich daran denke." Zuvor hatte er den Innenausschuss des Landtages über den Stand der Ermittlungen informiert. Der Ausschussvorsitzende Christoph Schulze (SPD) bezeichnete "das Ausmaß der seelischen Verwahrlosung" als erschreckend. Es müsse gründlich geprüft werden, ob die Behörden Fehler gemacht hätten.

Die SPD-Fraktion beantragte für Dienstag eine Sondersitzung des Jugendausschusses, zu der auch die Cottbuser Oberbürgermeisterin, Karin Rätzel (parteilos), und die zuständigen Dezernenten der Stadt eingeladen werden sollen. CDU-Fraktionschefin Beate Blechinger forderte ein Kinderschutzgesetz. "Wenn auf rechtlicher Grundlage niemand zur Verantwortwortung gezogen werden kann, müssen die gesetzlichen Grundlagen geändert werden", sagte sie.

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UNTERSUCHUNG

Warum wurde nie ein ärztliches Attest verlangt?

Martin Klesmann und Jens Blankennagel

Bildungsministerien anderer Bundesländern haben sich am Donnerstag verwundert darüber gezeigt, dass Schulamt und Cottbuser Jugendamt nie ein ärztliches Attest über die angebliche Krankheit des schulpflichtigen Dennis verlangt haben. Aus dem Haus der bayerischen Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) heißt es zu dem Cottbuser Fall: "So etwas wäre bei uns in Bayern kaum vorstellbar." Das sagt Thomas Gottfried, der Sprecher des Kultusministeriums in München und verweist auf einen Passus der bayerischem Volkschulordnung. Dort sei geregelt, dass ein "ärztliches oder schulärztliches Zeugnis bei längerer Krankheit vorliegen" müsse, auch wenn "Zweifel an der Krankheit eines Schülers" bestünden. "Ein solches Zeugnis muss natürlich schriftlich vorliegen", sagt Gottfried. Das baden-württembergische Kultusministerium verwies darauf, dass es dort rechtlich möglich sei, schulpflichtige Kinder zwangsweise polizeilich zuführen zu lassen, wenn die Eltern ihre Kinder trotz eines Bußgeldbescheides nicht zur Schule schicken.

Das Potsdamer Bildungsministerium hat inzwischen eine interne Prüfung eingeleitet. Die Kernfragen sind: War es juristisch einwandfrei, dass eine Mitarbeiterin des Cottbuser Jugendamtes, die die Familie B. betreut hat, dem Schulleiter einfach nur mündlich mitgeteilt hat, was sie von Dennis Eltern erfahren hatte? Nämlich dass der Junge seit Monaten in einem Berliner Krankenhaus behandelt werde. Tatsächlich war Dennis zu diesem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr tot. Warum bestand die Behörden nicht auf der schulärztlichen Untersuchung, die laut Paragraf 37 des Brandenburger Schulgesetzes für jedes schulpflichtige Kind vorgeschrieben ist?

Die Berliner Senatsschulverwaltung sieht offenbar kein Fehlverhalten der Schulleitung. "Eine Amtsperson hat eine andere mündlich unterrichtet. Das ist eine amtliche Mitteilung", sagt Rita Hermanns, Sprecherin der Senatsschulverwaltung. Anders als in Brandenburg müssen Eltern in Berlin ihre Kinder vor der Einschulung übrigens künftig nicht mehr ärztlich untersuchen lassen. Das sieht das neue Schulgesetz vor. Rita Hermanns: "Wir wollen damit verhindern, dass die Kinder zurückgestuft werden und den Anschluss verlieren."

Problematisch war die Lebenssituation der Cottbuser Familie, vor allem aber das Verhältnis zwischen Familie und Ämtern. "Es ist immer schwierig für Behörden, in solche randständigen Familien zu schauen", sagt Rudolf Egg, Leiter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Die Familien bekämen von den Behörden zwar Geld, aber gleichzeitig greifen die Ämter auch in das Leben der Familien ein. Egg: "Deshalb gehen solche Leute grundsätzlich nicht gern zu Behörden."

Berliner Zeitung, 25.6.2004

 

 

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