FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

Jugendhilfeausschusssitzung in Kiel

am 6.5.2004

 

Vorbemerkung: Mit der vorliegenden geschäftlichen Mitteilung gibt Stadtrat Adolf-Martin Möller dem Jugendhilfeausschuss Auskunft über die Situation von Kieler Pflegekindern und Pflegeeltern. Wir veröffentlichen diese hier, weil damit ein wichtiger Schritt dahin getan ist, Pflegeeltern die Arbeitsweisen des Jugendamtes anschaulich zu machen. Aus fachlicher Sicht ist die Ausdifferenzierung nach Kurzzeitpflege, Übergangspflege und Dauerpflege zu begrüßen. Die Dauerpflege erfordert nach Auffassung aller Experten (s. Maywald, Zenz, Salgo) eine vorgängige Zielplanung. Stadtrat Möller bleibt aber dem Jugendhilfeausschuss die Antwort schuldig, wie diese in Kiel aussieht. Wird der Jugendhilfeausschuss diese wichtige Handlungsvorgabe anmahnen, damit Pflegeeltern nicht weiterhin ohne Planungssicherheit bleiben und folgenschwerer Behördenwillkür ausgesetzt sind (s. report München)?
C.M. (Mai 2004)

 

Vor dem Hintergrund einer am 02.02.04 im Fernsehmagazin "report München" aufgegriffenen Einzelfalls und damit verbundener Vorwürfe gegen das Amt für Familie und Soziales hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 5. Februar 2004 darum gebeten, unabhängig vom thematisierten Einzelfall über die Vermittlung und Situation von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien grundsätzlich zu berichten

Diese Geschäftliche Mitteilung  (Az. 0445/2004) möchte dem nachkommen und beschäftigt sich deshalb mit folgenden Fragen:

  • Beurteilung „kritischer Lebenslagen” von Kindern und Jugendlichen durch den Allgemeinen Sozialdienst
  • Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Hilfeplanung als Kommunikationsprozess zwischen Eltern, Kindern, Pflegefamilien und Jugendhilfe
  • Gewinnung von Pflegeeltern
  • Betreuung von Pflegefamilien
  • Rückkehr von Kindern in die Herkunftsfamilien

Beurteilung „kritischer Lebenslagen“ von Kindern und Jugendlichen durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 6 das Elternrecht als Grundrecht formuliert. Das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz), greift entsprechend das Recht und die Pflicht der Eltern auf „Pflege und Erziehung“ der Kinder, das Recht der Kinder auf Förderung und die Pflicht der öffentlichen Jugendhilfe zur Unterstützung und Ausübung des „Wächteramtes“ auf .

Dieses „Wächteramt des Staates“ nimmt in der Landeshauptstadt Kiel der Allgemeine Sozialdienst im Amt für Familie und Soziales wahr:

Sofern der ASD Informationen – z.B. von Eltern, Kindergarten, Schulen, Polizei... – darüber erhält, dass Kinder gefährdet sein könnten, nimmt er unmittelbar Kontakt mit den Betroffenen auf und verschafft sich im Rahmen eines standardisierten und strukturierten Verfahrens einen Überblick über die aktuelle Situation. Hierbei werden u.a. die Wohnsituation, die wirtschaftliche Lage der Familie, das soziale Beziehungsgefüge, die konkrete Situation des Kindes in der Familie bzw. im Umfeld, das Erziehungsverhalten, der Schulbesuch und ggf. auch Verhaltensauffälligkeiten ermittelt. Die Situationsaufhellung erfolgt - sofern nicht Gefahr im Verzuge besteht und ein umgehendes Handeln zwingend erforderlich ist - im Zusammenwirken mehrerer sozialpädagogischer Fachkräfte, so dass ein möglichst präzises Gesamtbild gewonnen werden und eine abgewogene Beurteilung erfolgen kann.

Im Vordergrund des weiteren Vorgehens steht die Suche nach einer geeigneten Hilfe, um die Eltern in die Lage zu versetzen, eine im Interesse des Kindes liegende Erziehung möglichst aus eigener Kraft wieder herzustellen. Die Hilfenorm des § 27 SGB VIII gibt vor, dass Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben, wenn eine dem „Wohle des Kindes“  angemessene Erziehung nicht gewährleistet ist.

In der Regel reichen die ambulanten Angebote der „Hilfen zur Erziehung“ aus, um eine „Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Können die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz jedoch nicht gestärkt werden, um die unmittelbaren fundamentalen Interessen des Kindes sicherzustellen, werden Hilfen außerhalb der eigenen Familie, wie die Erziehung in einer Pflegefamilie, eingeleitet. Nur in seltenen Fällen müssen gegen den Willen von Eltern auf der Grundlage von § 1666 und 1671 BGB vormundschaftsgerichtliche oder familiengerichtliche Zustimmungen zum Vorgehen des Amtes für Familie und Soziales erwirkt werden.

Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien

Die Pflegefamilie soll dem Kind oder Jugendlichen nach den individuellen Erfordernissen eine familiäre Erziehung und eine zeitlich befristete Erziehungshilfe bzw. eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Herkunftsfamilien und die Pflegefamilien ist die zeitliche Perspektive der Unterbringung hierbei sehr wesen1lich.

Nach Dauer und Zielsetzung der Vollzeitpflege lassen sich vor allem drei Formen unterscheiden

Kurzzeitpflege

Eine Pflegefamilie übernimmt für eine begrenzte Zeit die Versorgung und Erziehung eines Kindes.

Übergangspflege
Pflegefamilien übernehmen für einen befristeten, auf kürzere oder längere Dauer angelegten Zeitraum die Erziehung und Versorgung eines Kindes, dessen Herkunftsfamilie hierzu nicht in dar Lage ist (z.B. wegen Krankheit, Strafverbüßung, Belastung durch Beziehungsprobleme... ), jedoch weiterhin die Verantwortung für das Kind wahrnehmen möchte. In der Zeit der Entlastung und Hilfe durch eine Übergangspflege soll die Herkunftsfamilie soweit wie möglich an der Erziehungssituation in der Pflegefamilie beteiligt werden. Die Identifikation und der Status des Kindes mit und in seinen Bezügen zur Herkunftsfamilie sollen nicht aufgelöst werden.

Dauerpflege

In diesen auf Konstanz abgestellten Pflegeverhältnissen werden Kinder oder Jugendliche mit oder ohne eine kontinuierliche Mitwirkung ihrer Eltern auf Dauer in einer Pflegefamilie unter gebracht. Diese Form der Vollzeitpflege wird in der Regel mit dem Begriff „Ersatzfamilie“ gekennzeichnet.

Die Grenzen zwischen Kurzzeitpflege, Übergangspflege und Dauerpflege können fließend sein. Eine ursprünglich als kurzzeitig gedachte Unterbringung kann sich zu einer länger andauernden, dann möglicherweise auch dauerhaften Unterbringung entwickeln. Ein ursprünglich auf Zeit mit Rückkehrperspektive angelegtes Pflegeverhältnis kann sich zu einem Dauerpflegeverhältnis ausgestalten. Bei der Vermittlung in Vollzeitpflegestellen handelt es sich überwiegend um Kinder, die im Vorschulalter untergebracht werden. Die Praxis in den letzten Jahren zeigt allerdings ein höher werdendes Durchschnittsalter und damit verbunden eine Zunahme von Verhaltensproblematiken der in Pflegestellen lebenden Kinder bzw. Jugendlichen.

Zum Stichtag am 15.03.2004 lebten 271 Kieler Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, davon befanden sich 254 Minderjährige in Übergangs- bzw. Dauerpflege, 11 in Kurzzeitpflege und 6 in sogenannter Adoptionspflege.

Hilfeplanung als Kommunikationsprozess zwischen Eltern, Kindern, Pflegefamilien und Jugendhilfe

Dem Rechtsanspruch von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung wird in einem systematischen und strukturierten Aushandlungs- und Verständigungsprozess unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten und unter Hinzuziehung mehrerer sozialpädagogischer Fachkräfte Rechnung getragen. Damit verbunden ist auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung und gegebenenfalls Revision einmal getroffener Entscheidungen.

Grundlage unserer Initiativen und unserer Ausrichtung ist § 36 SGB VIII. Standardisierte Empfehlungen (Deutscher verein, Deutscher Städtetag, KGST-Verband für kommunales Management) sind in unserer Praxis berücksichtigt. Konkrete und verpflichtende Handlungsvorgaben für den ASD sind in den vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten „Richtlinien zu § 36 SGB VIII“ festgelegt.

Nach § 37 SGB VIII werden Minderjährige wie Personensorgeberechtigte bei Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie an der Wahl des neuen Lebensortes und der Art der Hilfe (Einrichtung oder Pflegestelle) beteiligt, und ihrer Wahl sowie ihren Wünschen wird so weit wie möglich entsprochen. Darin liegt die Chance, Bindungen des Kindes an sein Herkunftsmilieu auch über eine notwendige räumliche Trennung hinaus aufrechtzuerhalten, Kontinuitäten und Verantwortlichkeiten der Eltern zu sichern, diese am weiteren Entwicklungsprozess ihres Kindes zu beteiligen und damit gegebenenfalls auch die Chance zu erhöhen, dass eine Rückkehr von den Kindern oder Jugendlichen nicht als erneuter Abbruch von Bindungen erlebt wird.

Zu dieser Beteiligung der Eltern gehört allerdings auch, dass sie durch den ASD mit möglichen Konsequenzen von Entscheidungen vertraut gemacht werden. Bei einem längeren Verbleib ihres Kindes in einer Pflegestelle entwickelt es neue Bindungen und Bezüge, die für eine weitere Beziehung zur Herkunftsfamilie nicht notwendigerweise hinderlich sein müssen, aber doch zu beachtende Konsequenzen auf mögliche Rückkehroptionen und -perspektiven haben. Kinder und Jugendliche finden in einer Pflegefamilie oftmals einen neuen identitätsstiftenden Lebensort.

Ist die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen nur für eine Übergangsphase in Pflegestellen mit dem Ziel der Rückführung geplant, wird der Identifikationsbezug zu den abwesenden Eltern erhalten. Diese minderjährigen brauchen Fürsorge, aber keine neue elterliche Bindung, und es ist Aufgabe der Erwachsenen, in geeigneter Weise dem Kind über die Abwesenheit der von ihm geliebten Personen hinwegzuhelfen und gleichzeitig seine bestehenden Gefühlsbindungen zu erhalten. Für Pflegeeltern bedeutet die befristete Aufnahme eines Kindes eine besondere Anforderung.

Die Minderjährigen, die Eltern und die Pflegefamilien werden in diesem Prozess durch die Fachkräfte des ASD und des Pflegekinderdienstes in vermittelnder, moderierender und konfliktschlichtender Weise unterstützt und begleitet. Die Hilfeplanung wird dabei ständig den aktuellen Umständen entsprechend angepasst und evaluiert.

Gewinnung von Pflegeeltern

Der Pflegekinderdienst des Amtes für Familie und Soziales gewinnt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit potenzielle Pflegeeltern: In der öffentllchen Presse finden gelegentlich umfassendere Darstellungen zur Pflegestellenunterbringung statt (s. Anlage). Vereinzelt erscheinen Anzeigen zur gezielten Gewinnung von Pflegeeltern für bestimmte Kinder oder Jugendliche. Institutionen in Kiel und Umgebung erhalten Informationsfaltblätter und Plakate sowie Broschüren zur umfassenderen Information für Interessierte. Regelmäßig finden im Stadtgebiet Werbeaktionen statt.

Monatlich erfolgen Informationsveranstaltungen für Interessierte mit folgenden Themen: Mögliche Familiensituationen der zu vermittelnden Kinder, denkbare Verhaltensauffälligkeiten der Pflegekinder, Anforderungen an Pflegeeltern, Perspektiven von Pflegeverhältnissen (Kurzzeit- oder Dauerpflege), Vermittlungsprocedere (wie Kontaktaufnahme, Vermittlung und Betreuung), Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern, Gestaltung der Besuchskontakte mit den Eltern, Kooperation mit dem Pflegekinderdienst und dem Allgemeinen Sozialdienst sowie Informationen über Fortbildungsangebote.

Ziel dieser Öffentlichkeitsarbeit ist es, möglichst viele in Frage kommende Pflegeeltern in Kiel zu gewinnen. Obwohl Kinder und Jugendliche möglichst nahe im Wohnumfeld untergebracht werden sollen, um Kontakte zur Herkunftsfamilie und zu anderen sozialen Bezügen (Freunde, Schule, Verwandte, Vereine usw.) erhalten zu können, zeigt die Erfahrung, dass sich vermehrt Bürgerinnen außerhalb Kiels angesprochen fühlen. Nach einer umfassenden Information und Überprüfung der Voraussetzungen im Einzelfall wurden im Jahre 2002   64 und im Jahre 2003   54 Pflegeeltern gewonnen.

Im Rahmen einer notwendigen Überprüfung von Bewerberinnen werden diese zu einer „öffentlichen Familie“. Es wird erwartet, dass interessierte Pflegeeltern sehr umfassend Auskunft über und Einblick in ihr bisher sehr privates Leben zu folgenden Themen geben: Wohnsituation, finanzielle Situation, soziale und erzieherische Kompetenz, familiärer Hintergrund (eigene Sozialisation im Zusammenhang mit ihrer Erziehungshaltung). Belastbarkeit der Familie und bisher gemeisterte Krisen, Partnerschaft und Rollenverteilung der Partner/innen, Konfliktbereitschaft, Selbsteinschätzung, Kooperationsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität, Normen und Wertesystem und der Grad ihrer Akzeptanz von Menschen, die anderen Normen und Werten sowie Lebensstilen verhaftet sind als sie selbst, Akzeptanz des Amtes und als wesentliches Thema die Erarbeitung ihrer Motivation zur Aufnahme eines oder mehrerer Pflegekinder.

Die Überprüfung einer Familie setzt mehrere intensive Gespräche und Besuche im häuslichen Umfeld voraus und umfasst in der Regel einen Zeitraum von 2 -3 Monaten. Ziel dabei ist es, ein möglichst genaues Bild über die Potenziale und die Grenzen einer Pflegefamilie herauszuarbeiten, um für ein Kind eine möglichst „passende“ Familie zu finden. Darüber hinaus werden Absprachen über Rolle, Aufgaben und Erwartungen getroffen und damit eine gute Grundlage für eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen.

Trotz einer intensiven und verantwortungsvollen Auswahl und Vorbereitung lässt sich nie zweifelsfrei klären, ob Bewerberinnen letztendlich allen Anforderungen nach der Aufnahme eines Pflegekindes gewachsen sein werden.

Betreuung von Pflegefamilien

Jede Pflegefamilie wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft vom Pflegekinderdienst begleitet und unterstützt. Sie kann in allen Situationen von Pflegeeltern und Pflegekindern angesprochen werden, in denen diese Rat und Hilfe erwarten.

In der Praxis zeigen sich in den Beziehungsverläufen zwischen Kindern und Pflegeeltern oftmals vergleichbare Entwicklungen. Wir unterscheiden zwischen der Vermittlungsphase, der Anpassungsphase, der Phase der Konfliktwiederholung und der Phase des Beziehungsaufbaus. Die Pflegefamilien werden in diesen Phasen intensiv begleitet, um die Signale des Kindes entsprechend einordnen und ihr Verhalten darauf ausrichten zu können.

Vermittlungsphase

Die zuständige Fachkraft im Pflegekinderdienst lernt das Kind und die Herkunftsfamilie im Vermittlungsprozess kennen und wählt im Team mit den anderen Fachkräften die in Frage kommende Pflegefamilie aus.

Die Begleitung der ausgewählten Pflegefamilie steht unter dem Fokus, geeignete Rahmenbedingungen für eine Kontaktaufnahme zwischen Pflegeeltern und Pflegekind sowie den Eltern zu schaffen, ohne schon endgültig festgelegt zu sein. Den Pflegeeltern werden die vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt. Die ersten Treffen jeweils mit den Eltern und dem Kind werden genauestens vorbereitet. Die Kontakte zum Kind werden meistens unverbindlich gestaltet, so dass Pflegeeltern auch nach den ersten Begegnungen Abstand von der Vermittlung nehmen können, ohne dass das Kind Schaden nimmt. Es gilt in dieser Phase, ein möglichst annehmendes Klima zwischen den Eltern und den Pflegeeltern zu fördern. Ein wohlwollender Umgang dieser Menschen schafft eine gute Basis für die Annäherung zwischen Pflegekind und Pflegeeltern.

Nach der getroffenen Entscheidung für die Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie beginnt in der Regel eine sogenannte Patenschaft der Pflegeeltern für das Kind. Es werden weitere Kontakte geplant, z.B. Besuche, gemeinsame Ausflüge, Übernachtungen, Ferienaufenthalte, längere Übernachtungen usw. Diese Aktivitäten werden zwischen dem Pflegekinderdienst und den Beteiligten nachbereitet. Verlaufen diese Begegnungen positiv, werden Absprachen für den Beginn des Pflegeverhältnisses mit allen Beteiligten besprochen.

Anpassungsphase

Die Anpassungsphase verläuft in der Regel problemlos. Das Kind orientiert sich in seiner neuen Umgebung und verhält sich dabei überwiegend angepasst. In dieser Phase gewinnen Pflegeeltern leicht den Eindruck, als sei das Kind bereits in die Familie integriert. Hier ist es die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, die Pflegepersonen auf die nächste Phase vorzubereiten.

Phase der Konfliktwiederholung

Erst wenn das Kind eine gewisse Sicherheit in der neuen Familie gewonnen hat, kann es auch seine oftmals vorhandenen Ängste und Aggressionen zeigen. Die Pflegeeltern erleben bei dem bisher so „problemlosen“ Pflegekind einen bisweilen extremen Verhaltenswechsel, den sie häufig nicht verstehen können - der anfängliche Fortschritt, die positive Entwicklung schlägt um, alles scheint zusammenzubrechen.

In dieser Phase verdeutlicht die Fachkraft des Pflegekinderdienstes, dass sich ein wichtiger Entwicklungsschritt vollzieht: Das Kind hat genügend Vertrauen gefasst, um die Erfahrungen und Konflikte aus seiner Herkunftsfamilie nun in der Pflegefamilie auszuleben. Die Pflegeeltern haben eine wichtige Leistung erbracht und das Kind wendet sich Ihnen als „Gegenleistung“ ganz zu.

Phase des Beziehungsaufbaus

Erst wenn sich des Verhältnis des Kindes zu den Pflegeeltern in der Phase der Konfliktwiederholung als verlässlich und tragfähig erwiesen hat, ist es für das Kind möglich, neue Erfahrungen und Beziehungen zu den Mitgliedern der Pflegefamilie und seiner Umwelt aufzubauen, die nicht (mehr) getrübt bzw. überlagert sind durch die mitunter schmerzvollen Erfahrungen in seiner Herkunftsfamilie. In dieser Phase erleben die Pflegepersonen mitunter einen Rückfall des Kindes in frühkindliche Verhaltensweisen. Das Kind wiederholt in Teilbereichen frühere Entwicklungsschritte mit bisweilen kleinkindhaftem Verhalten. Dies ist ein Zeichen dafür, dass das Kind ein sicheres Zugehörigkeitsgefühl in der Pflegefamilie entwickelt hat. Nach dieser Phase erfolgt in der Regel die Integration des Pflegekindes und Stabilisierung des Pflegeverhältnisses.

Die Methoden und Inhalte der Begleitung von Pflegefamilien sind vielfältig und variieren je nach Erfordernis im Betreuungsverhältnis. Beratung von Pflegeeltern umfasst u.a. die Analyse des Entwicklung des Kindes, das Erkennen und Herausarbeiten der Ressourcen eines Kindes, die Planung der Förderung des Kindes, die Beziehung zu den Herkunftseltern und deren Bedeutung für die Entwicklung des Kindes, die Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfeplanung, die Erarbeitung des Unterstützungsbedarfs der Pflegeeltern und die Bereitstellung entsprechender Hilfen. Die Erziehungskompetenz der Pflegeeltern wird durch Bildungsangebote und Elternabende zum gegenseitigen Austausch von Pflegeeltern gestärkt. Für die Begleitung familiendynamischer Prozesse wird Supervision durch die städtische Erziehungsberatungsstellen angeboten. Die Krisenintervention bei unerwarteten Wendungen in der Betreuung eines Pflegekindes, hervorgerufen z.B. durch die Trennung der Pflegeeltern, den Tod eines Elternteils aus der Herkunftsfamilie oder die Äußerungen des Kindes zu sexuellem Missbrauch in der Herkunftsfamilie, erfolgt durch eine intensive Begleitung der Beteiligten gegebenenfalls mit Unterstützung anderer Professionen und Institutionen wie Therapeuten, Kinderschutzzentrum und Ärzten. Besuchskontakte des Kindes zu seinen Eltern können durch den Pflegekinderdienst begleitet werden. Es finden regelmäßig gemeinsame Aktivitäten wie Feste und Ausflüge mit den Pflegeeltern und den Pflegekindern statt.

Finanzielle Leistungen für die Pflegeeltern - Pflegegeld

Es handelt sich bei der Betreuung eines Pflegekindes um ein überaus hohes soziales und ehrenamtliches Engagement von Pflegeeltern. Das Pflegegeld kann lediglich eine  Aufwandsentschädigung darstellen, aber keinesfalls eine „Bezahlung von Leistungen“.

Landesweit setzt sich das Pflegegeld aus den sogenannten materiellen Aufwendungen und den Kosten der Erziehung zusammen. Die materiellen Aufwendungen variieren je nach Lebensalter des Kindes monatlich zwischen 348 Euro und 497 Euro. Die Kosten der Erziehung sind mit 241 Euro festgelegt. Über den sogenannten erzieherischen Mehrbedarf besteht in Kiel die Möglichkeit die Pflegefamilie durch Dienst-, Sach- oder Geldleistungen bis zu einem Betrag von 482 Euro zusätzlich zu unterstutzen.

Rückkehr von Kindern in die Herkunftsfamilie

Der Gesetzgeber sieht in § 37 SGB VIII vor, die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie in einem für die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraum so zu stärken, dass die Eltern ihrer Erziehungsaufgabe wieder selbst nachkommen können.

Kommt der ASD nach einer sorgfaltigen Prüfung der Situation in der Herkunftsfamilie zu der Überzeugung, dass Bemühungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie mit dem Ziel der Rückführung des Kindes innerhalb eines angemessenen Zeitraums offensichtlich erfolglos sind oder sein werden, dann ändert sich sein Auftrag. Fortan wird der ASD seine Bemühungen darauf ausrichten, die Elter davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten gerecht werden können, indem sie einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zustimmen.

Die vom Gesetz geforderten Rückführungsbemühungen machen nur dort Sinn, wo positive emotionale Bindungen der Kinder und Jugendlichen an die Herkunftsfamilie die Rückführung im Interesse der betroffenen Minderjährigen auch als sinnvoll erscheinen lassen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern So gestärkt werden konnte, dass die Eltern ihre Aufgaben gegebenenfalls mit ambulanter Unterstützung wieder wahrnehmen können.

Pflegeeltern geraten leicht in einen Konflikt, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass die Eltern die Kinderinteressen nicht so wahrnehmen und sicherstellen können wie sie selbst. Pflegepersonen können dieses mitunter durchaus besser als die Familie - ansonsten wären sie als Pflegeeltern nicht ausgewählt worden! Andererseits können Pflegefamilien die Bindungen zu Eltern und Geschwistern, denen sich Kinder oft sehr stark innerlich und loyal verbunden fühlen, nicht ersetzen.

Falls die Hilfeentscheidung die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie ist, werden die Pflegeeltern dabei unterstützt, sich emotional auf die Trennung des meistens „lieb gewonnen Gastes“ vorzubereiten: Eine Trennung bedeutet Schmerz - für das Pflegekind und die Pflegeeltern. Zur Vorbereitung der Pflegeeltern gehört es u.a., sie an der positiven Entwicklung in der Herkunftsfamilie teilhaben zu lassen und transparent zu machen, dass der ASD auch nach einer Rückführung die Funktion übernimmt, die Situation und Entwicklung des Kindes als „Wächter“ zu beobachten.

Zur Vorbereitung einer Rückführung werden die Besuche des Kindes bei seiner Familie intensiviert und sodann auf Übernachtungen und Ferienaufenthalte ausgedehnt. In der Regel erfolgt dieser Prozess für alle Beteiligten offen und in altersangemessener Weise auch transparent für das Kind. Im Jahr 2003 kehrten insgesamt 29 Kinder in ihren Familien zurück.

Für den Zeitraum nach einer Ruckführung wird angestrebt, dass die Pflegeeltern im Rahmen einer Patenschaft weiterhin den Kontakt zum Kind halten, um die Bindungen und Erfahrungen in der Pflegefamilie in den weiteren Lebensweg des Kindes gut integrieren zu können. Mit den Pflegeeltern wird die Pflegeelternschaft nachbereitet und in dieser Zeit auch geklärt, ob sie für eine erneute Aufnahme eines Kindes zur Verfügung stehen wollen.

Der Geschäftlichen Mitteilung beigefügt werden:
- Bericht der Kieler Nachrichten vom 28.01 04 über die Arbeit des Pflegekinderdienstes
- Bericht der Kieler Nachrichten vom 28.02.04 zu den Vorwürfen von „report München“ und „PFAD“ gegen das Amt für Familie und Soziales.

gez.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat

 

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