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Der 65-jährige Ludwig E. soll mindestens drei Kinder missbraucht haben. Er kam in Untersuchungshaft, gestand die Taten, Unterbringung in der Psychiatrie wurde angeordnet. Doch das Oberlandesgericht München ließ ihn wieder frei. Ludwig E. habe nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt, so lautete die Begründung. In ihrem Beschluss kommen die Richter des OLG zu der Auffassung, dass die Opfer von Ludwig E. über die "ohnehin vorhandene Milieuschädigung" hinaus keine "erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben".
Die Richter stellten fest, dass "die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert" gewesen seien. Sozial schwache Kinder als Freiwild für Pädophile?
In München findet eine Demonstration gegen das Skandalurteil statt. Die Eltern sind entsetzt, sprachlos. Sie verstehen nicht, wie Münchner Richter Unterschiede bei den Opfern sexueller Gewalt machen können. Einer der Teilnehmer sagt: " Wir können nicht hinnehmen, dass es Kinder erster und zweiter sozialer Ordnung gibt. Alle Kinder brauchen Schutz, ganz besonders Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen."
Im Hasenbergl, einem Münchner Stadtviertel, wo viele ohne Arbeit sind, kannte man Ludwig E. Oft trug er seinen Tarnanzug, um die Kinder zu beeindrucken. Der Mann, der schon lange von seiner Familie getrennt lebt, hielt hier Ausschau nach seinen Opfern. Wenn sie sich nach der Schule trafen, war auch er da, suchte Kontakt zu ihnen und ihren Müttern, gab sich vor den Frauen als liebenswürdiger älterer Herr, als Hausfreund der Familie.
Das Vertrauen der Kinder erschlich er sich mit perfiden Tricks: Er half ihnen, wenn ihr Fahrrad kaputt war, war immer zur Stelle als ihr Ersatzvater. Seine Strategie: Er suchte sich vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien. Die meist allein erziehenden Mütter ließen ihre Kinder sogar bei ihm übernachten. Schon vor dreißig Jahren sollen vor allem Jungen bei ihm ein- und ausgegangen sein, erzählt seine Vermieterin. Ludwig E. nutzte das Vertrauen der Kinder für seine pädophilen Phantasien aus. Er fasste sie an, überredete sie, es auch bei ihm zu tun und machte pornografische Fotos von ihnen.
Die Kinder- und Jugendtherapeutin Sibylle Trumpp von Eicken arbeitet schon seit über dreißig Jahren im Hasenbergl. Sie kennt die Opfer von Ludwig E., eines der Mädchen ist bei ihr in Therapie, daher weiß sie von den Tricks, mit denen er sich die Kinder gefügig machte. Ludwig E. erpresste seine Opfer und impfte ihnen Schuldgefühle ein: "Die Kinder hatten große Angst davor, was passieren würde, wenn sie es nicht tun. Er drohte damit, der Mama zu erzählen, was sie gemacht hätten."
Eines der therapierten Mädchen leidet noch immer unter den Folgen: "Sie heulte sehr erbärmlich, ganz bedrängt, ängstlich. Das war schon im ersten Vorgespräch so und das hat mich sehr berührt."
Kinder werden also zu mündigen Sexpartnern erklärt - von drei Richtern des obersten bayerischen Gerichtes. Diese Argumente sind Wasser auf die Mühlen eines jeden Pädophilen. Nach dem Beschluss der Münchener Richter feierten sie im Internet: "Na endlich hat das mal ein Gericht festgestellt: Wenn nicht (repressiv) auf die Sexualität eines Kindes eingewirkt wird, dann können Kinder sogar Interesse und Spaß an derartigen Dingen, selbst mit einem 65-Jährigen, haben.
Im Juni 2003 wurde Ludwig E. vom Amtsgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Ludwig E. und sein Anwalt legten Widerspruch ein. Und wieder ließen ihn die Richter des OLG nach einem Monat auf freien Fuß - mit der Auflage einer ambulanten Therapie. Damit setzen sich die Richter über ein psychiatrisches Gutachten hinweg, das dem Angeklagten eine hohe Wiederholungsgefahr attestiert. Ludwig E. aber sei nicht gefährlich genug, um ihn einzuweisen. Es fehle, so die Richter, an "der geforderten Erheblichkeit der zu erwartenden neuen Straftaten".
Sind Richter in Deutschland unantastbar? Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk, Dienstherrin der in die Kritik geratenen Richter, kritisiert den Beschluss, sieht aber in diesem Fall keine Möglichkeit, die Richter zur Verantwortung zu ziehen. "Um das höchste Gut, die richterliche Unabhängigkeit, zu erhalten, muss man gegebenenfalls auch eine Einzelentscheidung akzeptieren, mit der man nicht einverstanden ist oder die man nicht nachvollziehen kann."
Kritisch sieht die Richterentscheidung auch die Gewerkschaft der Polizei, die die Ermittlungsarbeit ihrer Kollegen durch solche Beschlüsse zunichte gemacht sieht. Sie fordert, dass Richter in solchen Fällen finanziell in die Pflicht genommen werden. Hermann Vogelgsang von der Polizeigewerkschaft Bayern wünscht sich, dass "hier ähnlich wie im Beamtenrecht die Amtshaftung auch für Richter eingeführt wird, damit die Folgen durch so unerträgliche Urteile zumindest finanziell abgemildert werden können", nämlich in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Nach solch skandalträchtigen Entscheidungen wird die Kritik an denen laut, die sie zu verantworten haben. Bedeutet die Unabhängigkeit der Richter auch deren Unantastbarkeit? Wer kontrolliert dann die schwarzen Schafe? Dazu der prominente Anwalt Rolf Bossi: "Nach meiner Erfahrung ist unsere Justiz nicht in der Lage, eigenes Fehlverhalten nach den Grundsätzen rechtsstaatlicher Maßstäbe sachgerecht zu behandeln. Inzwischen bin ich zu der Auffassung gekommen, dass die einzige Überwachungs- und Kontrollinstanz für die deutsche Justiz das Bundesverfassungsgericht sein kann." Dieses werde jedoch viel zu selten angerufen.
Das endgültige Urteil gegen Ludwig E. wird im Laufe des Jahres gesprochen, die Öffentlichkeit erwartet es mit Spannung. Der für den umstrittenen Beschluss verantwortliche Richter wird nach Aussagen des OLG weiterhin auch bei Sexualdelikten den Vorsitz haben.
s.a. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,2106361,00.html
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