FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

 Fahrlässig den Tod Vanessas verursacht`

Christian Sch. (41), Sozialarbeiter im Stadtjugendamt, ist gestern zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen wird er Berufung einlegen.

Von Herbert Baumann

 

Mönchengladbach. Blass, hypernervös, mit schnellen Schritten und wortlos gegenüber fragenden Medienvertretern verließ Diplom-Sozialarbeiter Christian Sch. (41) den Gerichtssaal. Richter Klaus Dieter Kraus hatte soeben in länger als zwei Stunden das Urteil gegen den Mann aus dem Stadtjugendamt begründet. Und das lautet: Wegen fahrlässiger Tötung muss der verheiratete Gladbacher 6000 Euro Geldstrafe plus aller Verfahrenskosten zahlen. Auf die Frage an Schs. Wuppertalter Anwältin Andrea Groß-Bölting, wie sie auf die Entscheidung reagiere, meinte sie zur WZ: "Dreimal dürfen sie raten. Natürlich gehen wir in die Berufung."

Diese Berufung muss innerhalb einer Woche eingereicht werden. Mehr wollte Groß-Bölting, die sich während des Verfahrens mehrfach mit Richter Kraus heftig gestritten hatte, nicht sagen. "Im Moment gebe ich keine Stellungnahme ab", wiegelte Elke Schulz, Leiterin des Jugendamtes, Journalisten-Fragen ab. Die 61-Jährige war als Zeugin gleich zweimal vernommen worden. Gestern gehörte sie wie Stadtrechtsamtsleiter Paul Ketzer zu den aufmerksamen wie zahlreichen Zuhörern der Kraus-Ausführungen. Ketzer gab sich ebenfalls bedeckt: "Kein Kommentar." Für die Stadtverwaltung erklärte ihr Sprecher Wolfgang Speen: "Wir warten die Urteilsbegründung ab und werden, wenn erforderlich, daraus Schlüsse ziehen."

Für das Amtsgericht ist erwiesen, dass Sch. "fahrlässig den Tod Vanessas verursacht hat. Für Sch. war der Tod der Zweijährigen vorhersehbar." Der verurteilte Stadt-Angestellte, der zwar weiterhin im Jugendamt arbeitet, hier aber mit anderen Aufgaben betraut ist, habe seine Sorgfaltspflicht ebenso wenig wie das Wächteramt zum Wohle des Kindes ausgeübt. Statt zu handeln, habe er sich "zaudernd und zögernd verhalten". Kraus: "Er überließ Vanessa und ihre Mutter sich selbst. Zweimal hatte der Angeklagte die Gelegenheit, einzugreifen, um den Tod Vanessas zu verhindern."

Dabei habe der 41-Jährige nach den vielen warnenden Hinweisen nicht nur vom Kinderschutzbund oder vom Frauenhaus und aus eigener Kenntnis des Problemfalls wissen müssen, wie schlimm es um die 32 Jahre alte Manuela B. und ihre Tochter Vanessa (2) gestanden habe. B. habe ständig Therapien abgebrochen, mit Selbstmord gedroht und unter dem massiven Druck von Vanessas Vater, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, gelitten. In ihrer Verzweiflung und in paranoider Wahnvorstellung tötete B. die Kleine im März 2003 mit Tabletten und einem Schal. Das Gericht geht vom Todestag 13. März aus.

Das Verbrechen in der Eickener Dachgeschosswohnung hatten Polizeibeamte am 21. März 2003 entdeckt. Am Leichnam des Kindes stellten Gerichtsmediziner u.a. Unterleibsverletzungen fest. Sch. selbst rief die Polizei, weil er vorher von Manuela Bs. Mutter massiv bedrängt wurde: "Die können doch beide schon tot in der Wohnung liegen; lassen sie die Tür eintreten", hat die selbst psychisch kranke Frau laut Gericht in Telefongesprächen mit Sch. getobt. Der Sozialarbeiter habe u.a. erwidert: "Wissen sie, was eine Wohnungstür kostet?" "Denkbar", so das Gericht, dass Sch. wegen der desolaten städtischen Finanzen notwendige Maßnahmen wie die Trennung Vanessas von der psychisch schwer kranken Mutter und eine Unterbringung des Mädchens z. B. bei Pflegeeltern hinauszögerte bzw. unterließ.
 

WESTDEUTSCHE ZEITUNG 10.03.2004

 

Kommentar: Ob die Verurteilung des zuständigen Sozialarbeiters korrekt war, wird erst das Berufungsverfahren klären. Verantwortlich dafür, daß ein Jugendamt seinen Wächteraufgaben nicht gerecht wird, ist aber zuvörderst dessen Leitung. Es sei denn, der Sozialarbeiter hat gegen klare Anweisungen verstoßen. Davon ist aber in der Berichterstattung keine Rede.
Kurt Eberhard (März 2004)

 

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