FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

TV-Magazin und PFAD erheben schwere Vorwürfe gegen Amt für Familie und Soziales

Von Günter Schellhase



Es ist eine traurige Geschichte, in der es um Kinder geht, die von ihren drogenabhängigen Eltern missbraucht wurden. Der Landesverband der Pflege- und Adoptiveltern (PFAD) hatte das Magazin "Report" aus München auf diesen Fall aufmerksam gemacht. Gesendet wurde Anfang Februar ein Bericht, in dem gegen das Kieler Amt für Familie und Soziales heftigste Vorwürfe erhoben wurden.

"Ich weise alles strikt zurück", sagt Sozialdezernent Adolf-Martin Möller und berichtet von einem täglichen Drahtseilakt seiner Mitarbeiter. Die Vorgeschichte: Aufgrund exzessiven Drogenkonsums trennte das Amt Ende 2000 die vier Kinder im Alter zwischen neun und zwölf Jahren von ihren Eltern und brachte sie in zwei Pflegefamilien unter. Seit Dezember 2001 leben die Kinder alle gemeinsam in einer Pflegefamilie, die sich dieser Aufgabe gewachsen sah und "sich sehr engagiert um die Kinder kümmert", sagt Amtsleiter Alfred Bornhalm. Die leiblichen Eltern waren damit einverstanden.

In den ersten Monaten, so Bornhalm, habe es Besuchskontakte zwischen Kindern und Herkunftseltern gegeben. In der Folgezeit lehnten die beiden Mädchen den Kontakt ab und erzählten den Pflegeeltern von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch. Daraufhin unterband das Amt sofort alle Besuche: Die Mädchen haben mit einem Begleiter im Januar 2002 zum letzten Mal ihre Eltern gesehen – die Jungen im Februar 2003: Fremde Männer hätten sie im Haus der leiblichen Eltern dazu bringen wollen, Mädchenkleider anzuziehen. Ein Kind erzählte von Drohungen des Vaters gegen Geschwister und Pflegeeltern: "Er hat gesagt, wenn ich das meinen Pflegeeltern erzähle, dann bringt er mich um."

Kritisiert wurde von PFAD, dass das Amt trotz der erheblichen Vorwürfe gegen die Eltern Besuchskontakte durchsetzen wollte. Der Grund: "Wir haben zwar bis zur Verdichtung der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Besuche befürworten müssen, weil das Elternrecht grundgesetzlich in Artikel 6 verankert ist", sagt Bornhalm: "In diesem Fall hat es aber von uns keine Initiative gegeben, Besuche gegen den Willen der Kinder durchzusetzen." Generell gelte: Kommt ein Missbrauchsverdacht auf, prüft das Amt den Vorwurf. Erhärtet sich dieser, wird der Kontakt zu den Herkunftseltern auf der Stelle unterbunden.

Von diesem Einzelfall abgesehen, so der Amtsleiter, kann es aus therapeutischer Sicht sinnvoll sein, den Kontakt nie ganz abreißen zu lassen. "Irgendwann wollen die Kinder vielleicht doch wissen, wer ihre Eltern sind, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten", erklärt Bornhalm.

Birgit Nabert, Vorsitzende von PFAD, findet generell, dass das Amt nicht genügend differenziert, ob die Pflegeeltern die leiblichen Eltern ersetzen oder ergänzen sollen: "Werden solche Kinder frühzeitig von ihren Eltern getrennt, haben sie noch eine Chance, in einem vernünftigen familiären Umfeld aufzuwachsen." Dazu erklärt Sozialdezernent Möller: "Die Maßstäbe, ob Kinder zeitweise oder auf Dauer zu Pflegefamilien gehen, müssen vom Jugendamt kommen. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das einen individuellen Abwägungsprozess fordert. Bei keiner Entscheidung machen wir es uns einfach."

Warum die missbrauchten Kinder mit den Pflegeeltern selbst zur Kriminalpolizei gehen mussten, um eine Anzeige aufzunehmen, war PFAD auch nicht klar. Man habe den Kindern wohl nicht geglaubt. "Vermutlich hätten wir einen Strafantrag gestellt, unsere Überlegungen waren aber noch nicht ganz abgeschlossen", sagt Bornhalm. Auch hier komme es auf den Einzelfall an. "Im Zeugenstand gegen den Vater auszusagen, kann eine Wiederholung der traumatischen Ereignisse sein", erklärt Bornhalm.

"Pflegeeltern werden auch nicht genügend über die Herkunft der Kinder aufgeklärt", wirft Nabert dem Amt ein weiteres Versäumnis vor. Erst im Laufe der Zeit stelle sich heraus, ob die Kinder alkohol- oder drogensüchtige Eltern hätten oder missbraucht wurden. Auch werde versucht zu verhindern, dass die Pflegeeltern Ärzte besuchen, um herauszufinden, woran die Kinder leiden, sagt Nabert und erklärt auch gleich warum: Nach der Diagnose, bei der herauskommt, was den Kindern angetan wurde, hätten die Pflegeeltern großes Mitleid mit den Kindern, sodass sie sie nicht mehr zur Herkunftsfamilie zurücklassen wollen.

Dem widerspricht Bornhalm. Die Pflegeeltern würden sehr wohl über die Vergangenheit der Kinder unterrichtet – wenn das Amt davon Kenntnis hat: "Die Offenheit ist für ein weiteres Zusammenleben förderlich." Und es werden nur Arztbesuche kritisch gesehen, bei denen Pflegeeltern mit Gutachten die Kinder aus der Herkunftsfamilie heraustreiben wollen und an sich ziehen möchten. "Wir dürfen nicht vergessen, dass es die leiblichen Eltern gibt", sagt Bornhalm, der sagt, dass in Deutschland historisch bedingt das Elternrecht stärker sei als das der Kinder. Als Erfolg wird von städtischer Seite gewertet, dass von den 200 minderjährigen Kindern, die in Pflegefamilien leben, mehr als 40 Prozent zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren. Von den insgesamt 400 "fremd platzierten Kindern" (Heim und Pflegefamilie) leben irgendwann mehr als 50 Prozent wieder bei ihren Herkunftseltern.

Platz im Heim ist wesentlich teurer als eine Pflegefamilie

Für ihre Arbeit werden Pflegeeltern bezahlt. Bis zum sechsten Lebensjahr gibt es für ein Kind monatlich 589,25 Euro, bis zum 13. Geburtstag 662,75 Euro und bis zur Volljährigkeit 738 Euro. Ein Heimplatz ist wesentlich teurer. Die Pflegefamilie erhält für die schwierige Erziehung der vier Kinder sogar eine monatliche Unterstützung von 5000 Euro. Darüber hinaus wird noch eine Haushaltshilfe und die psychotherapeutische Behandlung bezahlt.

Die Herkunftseltern leben jetzt in einer betreuten Einrichtung in Rendsburg und haben vor einem Jahr ihr fünftes Kind bekommen. Bornhalm: "Wir können den Eltern das Kind nicht so einfach wegnehmen, haben aber ständigen Kontakt zu dem Betreuern. Wenn auch nur das geringste schiefläuft, schreiten wir ein."
 

Kieler Nachrichten 28.2.2004

 

Kommentar: Amtsleiter Bornhalm irrt gewaltig! Das Elternrecht ist in Deutschland nicht stärker als das Kindesrecht. Hierzu Staudingers Kommentar zum BGB, § 1666, Rn. 133):
„Ist die für das Kind unverzichtbare Kontinuität und Stabilität seiner Lebensbedingungen trotz allen Bemühens nicht innerhalb eines im Lichte der Kindesinteressen vertretbaren Zeitraums mit den Eltern herzustellen, dann ohne und notwendigerweise gegen sie. § 1666 stellt, im Einklang mit der Verfassung, das Kindesrecht bei echten und schwerwiegenden Konflikten über das Elternrecht.“
Pflegeeltern monieren, dass dem Verdacht auf Missbrauch auch in anderen ‚Fällen’ nicht ernsthaft nachgegangen wurde (s. Leserbrief).
Christoph Malter

 

Leserbrief:

"Kommt ein Missbrauchsverdacht auf, prüft das Amt den Vorwurf. Erhärtet sich
dieser, wird der Kontakt zu den Herkunftseltern auf der Stelle unterbunden"

Ich kann in aller Ehrlichkeit sagen, dass dies eine glatte Lüge ist und dass Kinder aus Kiel gezwungen werden, Besuche mitzumachen, egal was in der Familie passiert ist. Nachdem ich auf die anfängliche Gewohnheit meines Pflegejungen, immer wieder zu versuchen, mir zwei Finger in den Hintern zu schieben (durch die Hose natürlich!) und mir an die Brust zu fassen (und genau das gleiche Verhalten von seinen Brüdern in einer anderen Pflegefamilie geäußert worden ist) ist mir sogar gesagt worden: "Ja den Verdacht hatten wir auch!"

Ist was gemacht worden? Rein gar nichts!

Meldet man in Kiel als Pflegeeltern einen Missbrauchsverdacht (und so was macht man wirklich NUR, wenn man zu 99% sicher ist), bekommt man zu hören: "Können Sie nicht selber mit dem Kind, bzw. den Eltern darüber reden". Es wird dem Verdacht nicht nachgegangen, auch wenn das Kind es glaubwürdig geäußert hat, sei es gegenüber Pflegekindern oder Kindern, die man z.B. aus der Schule kennt.

Der "Erfolg", dass so viele Pflegekinder zurückgehen, liegt nur daran, dass es in der Kasse dann besser aussieht. Ich habe viel zu viel erlebt. Das „Hin und Her“ ging oft solange, bis die Kinder völlig gestört waren, und jeder mit nur ein bisschen Menschenverstand wusste, dass es niemals gut gehen konnte, da sich nichts in den Herkunftsfamilien geändert hat. Eine sehr gute Freundin von mir musste dafür kämpfen, dass ihr missbrauchtes Kind nicht zum Vater zurück gehen musste und wurde dazu gezwungen, dieses Kind zu Besuchskontakten mitzunehmen.

Unsere E., sie ist sehr schwer misshandelt worden, litt unter Albträumen, so dass sie jeden Abend schreiend aus dem Bett gefallen ist. Nach jedem Besuchskontakt fing sie wieder an, ins Bett zu nässen, drei Wochen lang nach jedem Besuch. Und dann die Angstzustände. Uns wurde gesagt, dass wir es ihr "schmackhaft machen müssen”, ihre Täter zu besuchen. Die psychologische Therapie, die durch diese Besuche notwendig war, haben sie abgelehnt zu bezahlen, und wir haben damals selbst 400 DM je Monat dafür ausgegeben.

Meines Erachtens ist das Kind vom JA weiter misshandelt worden!

Ach, ich muss aufhören, sonst rege ich mich nur auf. Heute habe ich einen Anruf von einer anderen Pflegemutter bekommen, die als erstes sagte: "Mein Gott, wie kann der Amtsleiter solche Lügen verbreiten, so ist es hier nicht".

Pflegemutter (ist der Red. persönlich bekannt)

s.a. Hilfeplanung - nicht ohne uns
s.a.
Prozesse zum Schutz der Pflegekinder

 

 

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