FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

 KOMMUNEN IN NOT

Sozialhilfe für Millionärssöhne



Die Kommunen schlagen Alarm: Immer mehr gut verdienende Eltern nutzen eine Gesetzeslücke, aufgrund derer das Sozialamt den Internatsaufenthalt für Problem-Kinder finanzieren muss. Der Staat muss einspringen, egal wie hoch das Eltern-Einkommen ist.

Hamburg - Die Kosten für die Förderung von Jugendlichen, denen eine seelische Behinderung drohe, seien in kurzer Zeit auf 400 Millionen Euro im Jahr gestiegen, berichtet die "Bild am Sonntag". Nach Angaben mehrerer Landräte werde diese Leistung, die auch schon beim so genannten Zappelphilipp-Syndrom und bei Rechenschwäche gewährt werde, vor allem von Gutverdienern mit Hilfe von Anwälten und Ärzten eingefordert.

Der Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, forderte in der Zeitung, die so genannte Eingliederungshilfe nach Paragrafen 35a des Sozialgesetzbuches VIII ersatzlos zu streichen. Besser sei es, Leistungen für Kinder und Behinderte in der Sozialhilfe zusammenzufassen. "Es ist problematisch, dass die Leistungen für alle frei sind, selbst für Millionäre. In Zeiten knapper Kassen sprengt das die kommunalen Finanzen."

Der Landrat des Kreises Mainz-Bingen, Claus Schick (SPD), sagte: "Es sind nicht die Armen und Schwachen, die hier in erster Linie profitieren, sondern eher die Leistungsstärkeren der Gesellschaft." Sein Landkreis müsse für 528 derartige Fälle 10,6 Millionen Euro aufwenden.

Im einkommensstarken Kreis Starnberg haben sich die Kosten seit 1995 auf 2,3 Millionen Euro verdoppelt. Landrat Heinrich Frey (CSU) sagte: "Viele Eltern machen von der Regelung großzügig Gebrauch. Wir haben mehrere Fälle, wo sich sehr wohlhabende Eltern das Internat bezahlen lassen." (dpa)

 

 

Kommentar: Das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist tatsächlich so angelegt, dass alle, auch die Mittelschichten, billig Leistungen erhalten, damit die Hilfen rechtzeitig genutzt werden. Dem steht gegenüber, dass weniger einsichtige und durchsetzungsfähige Eltern Hilfen für mindestens genau so bedürftige Kinder, nämlich die in Folge von elterlicher Misshandlung dauerhaft in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigten, diese Hilfen erst gar nicht beantragen! Der Zuordnungskonflikt der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche zwischen BSHG (Bundessozialhilfegesetz) und KJHG ist alt. Neu ist lediglich die populistische Diskussion darüber. Sie wird bevorzugt dann geführt, wenn die Verwaltungsinteressen auf Kosten von Anspruchsberechtigten in den Vordergrund treten. Denn: Es gibt ausreichend Gründe für die gegenteilige Forderung, nämlich geistige und körperliche Behinderungen in das KJHG zu integrieren, sowie Hinweise darauf, dass diese Diskussion mit dem Inkrafttreten des SGB IX überholt und ein ausreichender Kompromiss mit der derzeitigen Gesetzeslage längst erreicht ist. (vgl. Fegert). Anstelle der Ausgliederung der Eingliederungshilfe aus dem KJHG empfiehlt sich eher deren komplette Eingliederung! Sinnvoll scheint auch die Einschränkung der ‚Kostenfreiheit’ für Besserverdienende – wie sie z.T. heute schon möglich wäre. Gesetzgebungsverfahren sollten sich darauf konzentrieren.
Christoph Malter (März 2004)

 

 

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