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Eggolsheim – Dies ist die Geschichte eines elfjährigen Mädchens, das völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Niemand kommt mit dem Kind klar. Die Familie nicht, bei der Sandra (Name geändert) regelmäßig ausreißt. Die Schule hat kapituliert, nachdem Sandra Mitschüler bedroht und Lehrer übel beschimpft hat. Die Polizei muss sie nach Straftaten laufen lassen, weil sie noch strafunmündig ist. Das Jugendamt ist mit seinen sozialpädagogischen Hilfen bislang gescheitert.
Um ihre Töchter und Söhne vor dem „Psychoterror“ der Elfjährigen zu schützen, haben die Eltern von Sandras Klassenkameraden ihre Kinder fast eine Woche lang nicht mehr in die Schule im oberfränkischen Eggolsheim geschickt. In wenigen Tagen wird das Familiengericht in Forchheim klären, wie es in diesem verfahrenen Fall weitergeht. Der Richter muss entscheiden, ob Sandra in eine geschlossene jugendpsychiatrische Einrichtung muss oder nicht. „Das ist unsere letzte Maßnahme“, sagt Frithjof Dier, Abteilungsleiter für Jugend- und Schulamt am Landratsamt in Forchheim. Maximal ein halbes Jahr kann man Sandra einsperren und versuchen, sie in dieser Zeit zu therapieren. „Mehr geben die Gesetze nicht her“, sagt Dier.
Seit 1998 lebt Sandra als zweitjüngste von fünf Geschwistern mit ihrer Familie in Eggolsheim in einem vom Sozialamt zugewiesenen Quartier mitten im trostlosen Gewerbegebiet. Die Familie stammt aus Angola und genießt – in ihrer Heimat politisch verfolgt – dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland. Eine Freundin der Familie erzählt, der Vater gehe mit seinen Kindern bisweilen sehr hart um und verhänge drakonische Strafen. Sandra habe darunter am meisten gelitten. „Ihre Seele“, meint die Frau, „ist kaputt.“ Mit Schuldzuweisungen muss man gleichwohl vorsichtig sein, so vielschichtig ist diese menschliche Tragödie.
Tagelang kein Lebenszeichen
Sandra besucht die fünfte Klasse der örtlichen Hauptschule. Ihr Verhalten ist extrem auffällig: Mitten im Unterricht steht sie auf, schmiert an die Tafel, schminkt sich vor dem Spiegel oder verlässt das Klassenzimmer und steckt sich eine Zigarette an. „Sie stört ständig, provoziert und beleidigt Lehrer, kommt und geht, wann sie will“, sagt Schulleiter Horst Renner. Manchmal verschwindet Sandra auch tagelang. Im Nürnberger Rotlichtmilieu habe man sie bereits aufgegriffen, erzählt man sich.
Die Klassenkameraden der Elfjährigen sind froh, wenn sie wegbleibt. Sandra verbreitet Angst, mobbt ihre 27 verängstigten Mitschüler, schubst, stößt, bedroht sie („Dich mach ich tot“), schüchtert sie ein, erpresst und bestiehlt sie. Die Kinder verstecken sich vor ihr, wenn sie durch den Ort geht, und sie steigen nicht in den Bus ein, wenn Sandra mitfährt. „Sie hat ihre eigenen Regeln eingeführt“, sagt Rektor Renner. Die Schulstrafen, die das Gesetz erlaubt, fruchten nichts. „Die versteht Sandra als Bestätigung.“ Wäre Renner Chef einer weiterführenden Schule, könnte er die Elfjährige hinauswerfen. Aber: „Wir haben in Bayern allgemeine Schulpflicht, die uns als Hauptschule dieses Mittel verwehrt.“ Die härteste Strafe, die Renner verhängen kann, ist einmal im Jahr der einwöchige Ausschluss aus dem Unterricht.
Vor wenigen Tagen platzte den Eltern der anderen Fünftklässler der Kragen. Sie traten in den Schulstreik. Vier Tage lang blieben ihre Kinder zuhause. „Es kann doch nicht angehen, dass keiner mit Sandra fertig wird – und wir müssen das ausbaden“, empörte sich Martina Zettelmaier, die Klassenelternsprecherin. „Rechtlich gesehen ist ein solcher Streik eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Frithjof Dier, der Jurist vom Landratsamt und äußert doch „persönlich Verständnis für die Reaktion der Eltern, die ihre Kinder schützen wollen.“ Viele der Buben und Mädchen leiden unter Schlafstörungen, Angstzuständen, Erbrechen, Durchfall und Kopfschmerzen. „Viel zu lange haben die Behörden zugeschaut“, schimpft Elternsprecherin Zettelmaier. Landratsamt und Schule widersprechen: Man betreue die Familie sozialpädagogisch intensiv. Sandra ging zeitweise auf eine andere Schule, war in einem Heim, bei Pflegeeltern, einmal sogar in der Jugendpsychiatrie untergebracht.
Alle, die mit diesem Fall zu tun haben versichern, Sandras Verhalten habe nichts mit ihrer schwarzen Hautfarbe zu tun. „Das ist kein Fall von Ausländerfeindlichkeit“, meint auch eine Freundin der Familie. „Aber ich glaube trotzdem, dass diese Familie hier einfach nicht zurecht kommt.“ Auch zwei von Sandras Geschwistern sind bereits polizeilich aktenkundig. Der Eggolsheimer Bürgermeister Claus Schwarzmann warnt trotzdem, „wegen dieses krassen Einzelfalles nicht die ganze Familie abzustempeln.“ Man wolle die Afrikaner nicht ausgrenzen. Bewusst habe man Sandras achtjährige Schwester als Engel beim gemeindlichen Weihnachtsmarkt auftreten lassen. Mehrere Familien haben sich um Sandra bemüht, sie zu sich eingeladen. Solange, bis die Elfjährige sie bestohlen und die anderen Kinder bedroht hat. Heute ist sie isoliert. Elternsprecherin Zettelmaier: „Nicht nur unsere Kinder brauchen Hilfe sondern auch Sandra.“
Zwangstherapie erwogen
Vorerst haben Eltern und Behörden einen Burgfrieden geschlossen. Sandra wird demnach nicht mehr an die Eggolsheimer Hauptschule zurückkehren. Nach einer etwaigen Zwangstherapie werde man „sehen müssen, ob sie für eine Regelschule überhaupt geeignet ist“, sagt Schulamtsdirektor Gerhard Koller. Der Eggolsheimer Schulleiter Horst Renner hofft auf einen Therapieerfolg. „Das ist schließlich ein elfjähriges Kind. Das kann man doch nicht sein Leben lang einsperren.“ Süddeutsche Zeitung - Samstag, 10. Februar 2001
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Kommentar: Mit hilflosem Achselzucken und dem Hinweis auf ungenügende Gesetzeslage wird der Abteilungsleiter des Jugend- und Schulamtes seine Verantwortung nicht los. Im Gesetz steht:
- „Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.“ (§ 35a Abs.1 Satz 1 KJHG) und
- „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, daß die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen;“ (§ 79 II KJHG).
Was wäre eine ‚geeignete Einrichtung’ für Sandra und die anderen extrem gestörten und extrem störenden Kinder, die sich den üblichen pädagogischen Angeboten entziehen? Ihnen hilft weder der Ruf nach geschlossenen Heimen noch der fromme Wunsch ’Menschen statt Mauern’. Sie sind bindungsscheu, weil sie mit Bindungen keine oder sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Also müssen sie Bindungen erleben, die liebevoll und verläßlich sind. Aus bitterem Erleben werden sie solchen Angeboten allerdings ausweichen und sie sogar bekämpfen. Das ist ihre Art, sich vor weiteren Enttäuschungen zu schützen. Für ihre Pflegepersonen ist das sehr strapaziös. Diese brauchen deshalb ein solidarisches Team, tiefenpsychologisch orientierte Supervision und eine psychotherapeutische Leitung mit einem psychotherapeutischen Konzept statt einer pädagogischen Leitung mit einem pädagogischen Konzept.
Erst Beziehung, dann Erziehung! (vgl. Das Kindeswohl auf dem Altar des Elternrechts, letzter Absatz)
Das alles wird Entweichungen verstehen lassen, aber nicht verhindern. Deshalb kommt man nicht umhin, materielle Grenzen zu setzen. Wie auch sonst in der stationären Jugendpsychiatrie müssen die Kinder und Jugendlichen daran gehindert werden können, das Haus und das Gelände unerlaubt zu verlassen. Das macht aus einer psychotherapeutischen Einrichtung kein geschlossenes Heim, weil es eben keine pädagogische oder gar sanktionierende, sondern therapeutische Funktion hat und weil es in dem Maße offen ist, wie dem Minderjährigen jeweils zumutbar.
Glücklicherweise haben die Therapeutinnen und Therapeuten einen mächtigen Bündnispartner: den unbefriedigten Hunger nach Liebe, der ebenso groß und manchmal schon nach wenigen Monaten mächtiger ist als die Angst vor neuen Enttäuschungen. Voraussetzung ist die Vertrauensbeziehung zu einem Menschen, der von Sozialisationsaufträgen frei ist, aber das Recht hat, sich zu wehren.
Heilige Liebe und heiliger Zorn brauchen einander, um heilsam zu sein. (vgl. Aphorismen, Nr. 94)
Dieser Kommentar ersetzt keine konzeptionellen Überlegungen. Dafür haben wir einen Arbeitskreis gegründet. Schon jetzt ist klar: wir werden uns deutlich abgrenzen, einerseits von den Stimmen, die über eine Senkung des Strafmündigkeitsalters störende Kinder in den Strafvollzug lenken wollen und andererseits von den späten Nachfahren der Anti-Heimkampagne, die seit Jahren tatenlos zusehen, wie Kinder auf der Straße verkommen.
Kurt Eberhard (Feb. 01)
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