Mit Urteil des BFH, VIII R 71/00 vom 29.01.2003 werden die Kindergeldkassen zukünftig vielen Pflegeeltern kein Kindergeld für die in ihren Familien lebenden Pflegekinder gewähren, weil von den Jugendämtern Unterhalt geleistet wird. Für viele Pflegekinder (ca. 50.000) bedeutet dies eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Kindern und deren Familien, denn das Kindergeld wird vom Staat einbehalten. Abhilfe wäre möglich, wenn im § 32 EStG Abs.2 der Teilsatz “....und der Steuerpflichtige sie mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält" wegfällt.
Mit meiner Unterschrift möchte ich auf die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung hinweisen.
Unterschrift online abgeben oder Formular downloaden:
http://www.restposten-pflegefamilie.de/Initiative/Urteil/Unterschrift/unterschrift.php
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