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STUTTGART (ddp). Knapp sechs Jahre nach dem qualvollen Hungertod des Pflegejungen Alexander wird das zuständige Jugendamt in die Verantwortung genommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verurteilte am Mittwoch den Rems-Murr-Kreis dazu, einem "Pflegebruder" Alexanders 25 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der heute 14-jährige Andreas hatte in derselben Pflegefamilie gelebt und war dort nur knapp dem Tod entronnen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt die Praxis der Arbeit der Jugendämter in Deutschland generell in Frage; es könnte sogar zu grundlegenden Änderungen führen. Die Richter ließen deshalb Revision zu, was der beklagte und nun verurteilte Landkreis Rems-Murr voraussichtlich nutzen wird. Das letzte Wort könnte dann der Bundesgerichtshof (BGH) haben.
Das Martyrium der Pflegekinder in Weinstadt-Beutelsbach hatte vor sechs Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Über mehrere Jahre hinweg hatten die Pflegeeltern Andreas, Alexander und dessen Bruder Alois systematisch gequält und hungern lassen, während sie ihre drei leiblichen Kinder verwöhnten und umsorgten. Als Alexander schließlich im Alter von fünf Jahren starb, wog er mit ganzen 7,2 Kilogramm gerade mal so viel wie ein sechs Monate altes Baby.
Die anderen Pflegekinder wurden mit extremem Untergewicht und völlig ausgemergelt in dem Wohnhaus der Pflegeeltern aufgefunden. Der damals achtjährige Andreas brachte nur noch 11,8 Kilogramm auf die Waage, seine Körpergröße entsprach mit 104 Zentimetern einem Vierjährigen. Ein normal entwickelter Junge wiegt in dem Alter rund 23 Kilogramm und misst etwa 130 Zentimeter. Strafrechtlich ist der Fall allerdings längst abgeschlossen.
Zwei Landkreise stritten, wer zuständig sei
Im Sommer 1999 wurden die Pflegeeltern vom Stuttgarter Landgericht wegen Mordes und Misshandlung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen wurde bislang nicht zur Verantwortung gezogen. Für das Oberlandesgericht Stuttgart steht allerdings fest: Die Behörde hätte das Schlimmste verhindern können, wenn sie mit den Kindern Kontakt gehabt hätte. "Bei verhungernden Kindern sieht man im Gesicht, dass sie ganz alt werden und vergreisen", sagte die Vorsitzende Richterin Sulzberger-Schmitt bei der Urteilsverkündung.
Im Sozialgesetzbuch ist festgeschrieben, dass bei der Überprüfung von Pflegefamilien die betroffenen Kinder mitwirken müssen. Doch Alexander, Alois und Andreas waren sich selbst überlassen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Zuständigkeit. Weil die Pflegeeltern bis 1993 im bayerischen Hof gelebt hatten, fühlten sich die Waiblinger Kollegen für die nach Beutelsbach gezogene Familie nicht zuständig. Die finanziellen Leistungen flossen der Familie weiter aus Hof zu. Erst 1996 akzeptierte der Rems-Murr-Kreis seine Zuständigkeit. Es kam aber lediglich zu einem Telefonanruf bei den Pflegeeltern.
Nur fünf Monate später war Alexander tot. "Wir gehen von einer Amtspflichtverletzung des Jugendamtes aus", sagte Richterin Sulzberger-Schmitt. Aus ihrer Sicht war der Rems-Murr-Kreis bereits seit 1993 zuständig. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil des Stuttgarter Landgerichts, das dem 14-jährigen Andreas ebenfalls Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Zusätzlich muss der Landkreis auch für alle Spätfolgen finanziell gerade stehen, die Andreas durch das Hunger-Martyrium noch drohen könnten. Erhält das Urteil Rechtskraft, sind bundesweite Auswirkungen absehbar.
Badische Zeitung, 24. Juli 2003
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