FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2001

 

Mord-Prozess: Lebenslängliche Freiheitsstrafe
Richter: Getötet wegen Hass auf Lebensgefährtin

 

fk Bergheim. Gefasst und ohne sichtliche Anspannung nahm der des Mordes angeklagte Guido E. aus Bergheim das Urteil der Kölner Schwurgerichtskammer entgegen: Es lautet auf lebenslängliche Freiheitsstrafe und gleichzeitige Unterbringung in einer Erziehungsanstalt.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bergheim blieb bestehen. In seinem Schlusswort bedauerte der Angeklagte die Tat, ohne weiter auf die Beweggründe einzugehen. Sein Verteidiger kündigte gegen das Urteil Revision an.

In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter noch einmal abschließend auf die Vorgeschichte der Tat und auf deren Hergang ein. Er nahm insbesondere Bezug auf den ersten Vorfall im Oktober 1999, bei dem der Angeklagte vor einem Menschenauflauf unter seiner Wohnung mit der Tötung seines Sohnes gedroht hatte.

Schon damals sei es ihm mit der Kindestötung ernst gewesen; nur durch glückliche Umstände sei es nicht dazu gekommen: "Was Sie damals angedroht haben, haben Sie später wahrgemacht."

Als Triebfeder seines Handelns habe das Gericht angesehen, dass es ihm einzig darauf angekommen sei, seiner Lebensgefährtin ein Leid zuzufügen. Seine reale Absicht zur Tat habe sich in der Drohung manifestiert: "Jetzt mache ich den Guido platt!" Und weil es sich um ein wehrloses Kind gehandelt habe, sei in seiner Handlungsweise ein schuldsteigernder Umstand zu erkennen.

Die Schwurgerichtskammer bejahte ausdrücklich das Vorliegen niedriger Beweggründe für die Tat, da der Angeklagte aus abgrundtiefer Wut und Hass auf seine Lebensgefährtin getötet habe. "Ihre Handlungsweise steht auf der sittlich niedrigsten Stufe und ist daher als Mord zu bewerten", argumentierte der Vorsitzende Richter. Eine verminderte Schuldfähigkeit habe das Gericht aufgrund der Sachverständigen-Gutachten nicht erkannt.

Der Versuch des Verteidigers, eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen, scheiterte damit. Er hatte am Montag mehrere Anträge zur Nachvernehmung von Zeugen, darunter auch die Ex-Frau des Angeklagten und seine Nachbarn, gestellt.

Diese sagten zum Alkohol- und Drogenkonsum des Angeklagten auch aus. Der als Zeuge benannte Anstaltsarzt hatte vorab schriftlich mitgeteilt, dass ihm die vom Angeklagten behaupteten Verletzungen nach der Festnahme nicht erinnerlich seien.

Der weitere Vorwurf der Verteidigung, das Jugendamt hätte durch Unterlassung von Hilfe möglicherweise den Tod des Kindes fahrlässig mitverschuldet, kommentierte der Vorsitzende Richter abschließend mit den Worten: "Für die Urteilsfindung war dieser Umstand nicht relevant."
Kölnische Rundschau - Erftkreis - 11.02.2001

 

Kommentar: Für die Urteilsfindung waren die vom Verteidiger reklamierten Unterlassungen des Jugendamts "nicht relevant". Warum? Weil es gar nicht zur Verantwortung gezogen oder gar angeklagt wurde.
Kurt Eberhard (Feb. 01)


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