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SAARBRÜCKEN. Eine der Hauptverdächtigen im Mordfall Pascal ist Jugendschöffin beim Amtsgericht gewesen. Die 50-jährige Wirtin der Tosa-Klause in Saarbrücken sitzt zusammen mit weiteren elf Personen unter Mordverdacht in Untersuchungshaft.
Von 1997 bis 2000 saß Christa W. als Schöffin über straffällig gewordene Jugendliche zu Gericht. Bereits 1999 war der Frau die Pflegschaft über den kleinen Bernhard, einen Freund des ermordeten Pascal, entzogen worden. Zuvor hatte der Verein Lebenshilfe auf Vernachlässigungen des Kindes hingewiesen.
Das Jugendamt reagierte offenbar erst, nachdem das Fehlverhalten der Frau nicht mehr zu übersehen war. Nach Informationen von "Spiegel-online" geht aus einem vertraulichen Bericht für den Rechtsausschuss des saarländischen Landtags vom November vergangenen Jahres hervor, dass der damals Sechsjährige im Haus seiner Pflegemutter nicht nur von Christa W., sondern auch von der eigenen Mutter, deren Lebensgefährten und von Christa W’s Partner missbraucht worden sein soll.
Durch die Aussage des Jungen war die Polizei auf eine Verbindung zum Fall des vermissten Pascal gestoßen. Die Wirtin soll schon in den frühen 90er Jahren eine Gaststätte betrieben haben, die als Umschlagplatz für Drogen galt. Nach all dem, was jetzt über sie bekannt wurde, wird die Kritik an den Behörden lauter. Der Sprecher des Amtsgerichts erklärte, dass man die Wahl der 50-Jährigen überprüft und keine formalen Mängel festgestellt habe. 1996, als sie auf der Vorschlagsliste der Stadt Saarbrücken stand, habe es keine Einwände gegeben.
"Man kann nicht mehr tun, als die Vorstrafen zu überprüfen." Bevor ein Bürger als Schöffe vorgeschlagen wird, nimmt der Jugendhilfe-Ausschuss, in dem Vertreter staatlicher Einrichtungen und freier Träger der Jugendhilfe sitzen, eine Vorauswahl vor. Als Schöffe kommen nur Personen nicht in Frage, die eine Vorstrafe von mehr als sechs Monaten für eine vorsätzlich begangene Tat aufweisen oder nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen können.
Angesichts der Kontakte von Christa W. zum Milieu fragen sich aber mittlerweile viele, wie sie auf die Vorschlagsliste geraten konnte und vor allem, warum das Jugendamt ausgerechnet sie später zeitweilig als Pflegemutter für den kleinen Bernhard einsetzte. In ihrer Tosa-Klause sollen sowohl ihr Pflegekind als auch der ermordete Pascal und mindestens noch ein kleines Mädchen wiederholt und über Monate sexuell missbraucht worden sein.
Es mehren sich jetzt Stimmen, die die Richtlinien bei der Auswahl von Pflegefamilien und die Praxis der Betreuung der Kinder kritisch hinterfragen. Personelle Konsequenzen beim zuständigen Jugendamt des Stadtverbandes Saarbrücken, wo sieben Sozialarbeiter rund 300 Pflegekinder betreuen, hat es bisher nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings in einem Fall wegen des Verdachts zur Beihilfe der Körperverletzung.
Außerdem soll auch untersucht werden, an welchen Verfahren die Verdächtige während ihrer Tätigkeit als Schöffin beteiligt war. Da vor dem Jugendschöffengericht zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs verhandelt würden, spreche allein statistisch einiges dafür, dass Christa W. auch in solchen Prozessen gesessen habe. Ansonsten erteilen Staatsanwaltschaft und Polizei mittlerweile keine Einzelauskünfte mehr. Die Sonderkommission hatte vor zwei Tagen eine spezielle Telefonleitung geschaltet, auf der auch anonyme Hinweise zu den Kinderschändungen gegeben werden können. Bisher sollen ungefähr 50 Anrufe eingegangen sein.
Die Suche nach der Leiche des kleinen Pascal, der am Nachmittag des 30. September 2001 zum letzten Mal gesehen wurde, ist noch nicht wieder aufgenommen worden. Nach den Vernehmungen der in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen soll er an diesem Tag getötet und in einer Sandgrube im benachbarten Frankreich verscharrt worden sein. Zur Zeit ist der Boden aber tief gefroren, so dass Spürhunde keine Witterung aufnehmen können.
Stuttgarter Zeitung 1-3-2003
Im Internet: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,238155,00.html http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,239363,00.html
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