FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2004

 

Briefwechsel zwischen Pflegeeltern und Bürgermeister

 

Vorbemerkung: Die Pflegeeltern Gisela und Jörg Andrees in Berlin-Steglitz waren zunächst freudig überrascht, als sie einen langen Antwortbrief vom Regierenden Bürgermeister auf ihren an ihn gerichteten Mahn- und Bittbrief in der Hand hielten. Als sie ihn dann aber zum wiederholten Mal durchgelesen hatten, waren sie zutiefst enttäuscht und wütend, denn der Brief wiederholte einfach nur die Pläne des Jugendsenators, die ja gerade der Grund für ihren Protest gewesen waren und ging mit keiner Zeile auf ihre Sorgen und Argumente ein. Aber lesen und urteilen Sie selbst!
K. E. (30. Dez. 03)

 

Gisela Andrees
Kiesstr.24
12209 Berlin

Berlin, den 25. 11. 03

An den Regierenden Bürgermeister von Berlin
Herrn Klaus Wowereit
Rathausstr.

10178 Berlin

Sehr geehrter Herr Wowereit,

seit 13 Jahren bin ich Pflegemutter. Seit 13 Jahren hatte ich keinen Tag Urlaub, kein „ruhiges“ Weihnachts-, Oster oder anderes -Fest. Seit 13 Jahren sorge ich selbst für meine Krankenversicherung und habe keine Arbeitslosenversicherung, keine Altersversicherung. Ich habe meine Berufstätigkeit als Krankenschwester und Erzieherin aufgeben müssen. Seit 13 Jahren bin ich rund um die Uhr verantwortlich für erst vier, dann drei sogenannte heilpädagogische Pflegekinder. Seit 13 Jahren liebe ich diese Kinder und die wirklich schwere Arbeit mit ihnen und für sie. Seit 13 Jahren haben mein Mann, unsere Tochter und ich unseren gesamten Lebensraum zur Verfügung gestellt für unsere Pflegekinder. Ich habe die Kinder nicht aufgenommen, damit dem Land Berlin die Heimkosten in geschätzter Höhe von bisher insgesamt 3.312.000 DM (bei monatlich 6.000 DM pro Kind) erspart werden, sondern weil ich mich vom schweren Schicksal des ersten Pflegekindes menschlich stark angesprochen fühlte. Die anderen Kinder kamen auf die gleiche Weise zu uns.

Als Anerkennung für meine Leistung bekomme ich pro Kind ein Erziehungsgeld. Wenn ich nur 12 Stunden pro Tag ansetze, sind es 2,65 Euro pro Stunde pro Kind, also 7,95 Euro für drei Kinder. Mit diesem Erziehungsgeld ist es möglich, die Kinder in guter Weise zu versorgen, ihnen ein normales Leben zu bieten. Ich kann mich um die Kinder kümmern, so wie sie es bei ihren Besonderheiten brauchen. Beispielsweise muß ich eines meiner Kinder immer wieder nachts beruhigen, wenn es laut schreiend die Todesängste träumt, die seine vom gewalttätigen Erzeuger misshandelte Mutter erleben musste.

Diese anstrengende, aber sinnerfüllende Arbeit droht nun im Rahmen der Berliner Sparmaßnahmen zerstört zu werden, denn jetzt soll der ohnehin zu niedrige Stundensatz auf 0,55 Euro pro Kind = 1,65 Euro für drei Kinder abgesenkt werden. Ohne Übertreibung: das bedeutet die sichere Vernichtung unserer Existenzgrundlage!

Der angezielte Spareffekt würde ebenfalls verfehlt werden, denn die schwierigen Kinder der heilpädagogischen Pflegefamilien müssten in teuren Heimen untergebracht werden.

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,

ich bitte sie im Namen aller betroffener Pflegekinder und deren Pflegeeltern, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und uns zu helfen, den Kindern weiterhin ein ruhiges, sicheres zu Hause zu geben.

Mit vielem Dank für Ihre
Aufmerksamkeit,

hochachtungsvoll

gez. Gisela-Petra Andrees

----------

Antwortbrief:

18. Dez. 2003

Sehr geehrte Frau Andrees,

im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters danke ich Ihnen für Ihren Brief vom 25. November 2003, mit dem Sie Ihre Sorge über die Zukunft des Pflegekinderwesens zum Ausdruck bringen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Bezirken nach Analyse der zuvor geschilderten Praxis und der bestehenden Ausbauhemmnisse im Pflegekinderwesen umfassende Grundlagen für eine Neustrukturierung der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in Form von Ausführungsvorschriften erarbeitet.

Der vorliegende Entwurf der Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII) hat das Ziel die Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Kindern in Pfle- gefamilien zu verbessern und somit die Zahl der Pflegestellen zu erhöhen.

Mit der Neustrukturierung der Vollzeitpflege sollen Veränderungen eingeleitet wer- den, die dazu führen, dass zukünftig jedes Kind einen bedarfsgerechten Platz in einer Pflegefamilie erhält, soweit diese Form der Unterbringung fachlich geboten ist. Der Umbau der Vollzeitpflege muss dabei weitgehend kostenneutral erfolgen. Die notwendigen Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen zur Zeit.

Hilfe in Vollzeitpflege ist Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII. Für die Gewährung dieser Hilfe gelten ebenfalls die im Gesetz formulierten Voraussetzungen nach § 27ff SGB VIII sowie die Regelungen zur Hilfeplanung nach §§ 36, 37 SGB VIII.

Die bisherigen Regelungen zur Vollzeitpflege in Form der 1988 außer Kraft getretenen Ausführungsvorschriften (PKV) basierten noch auf der gesetzlichen Grundlage und der Struktur des alten Jugendwohlfahrtsgesetzes, sie mussten daher unter den Bedingungen des SGB VIII fortentwickelt werden.

Ziele der Neustrukturierung sind insbesondere:

Qualifizierung und Ausbau der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII), Änderung der Kostenzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (das Herkunftselternjugendamt bleibt auch nach der 2-Jahresfrist zuständig), Verbesserung von Diagnostik, Indikation und Hilfeplanung, stärkerer Einbezug freier Träger.

Die bisherigen Formen der Vollzeitpflege werden zur Leistungsform "Befristete Voll- zeitpflege / Vollzeitpflege bis zu drei Kindern" zusammengefasst. Differenzierungen sind möglich, d.h. zur Regelleistung kann ein erweiterter Förderbedarf und - damit verbunden -erweiterte Anforderungen an die Erziehungsleistung der Erziehungsperson hinzutreten.

Im Hinblick auf die Gewährung des erweiterten Förderbedarfs ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Störung oder Behinderung vergütet wird, sondern die damit erforderliche Leistung der Pflegeperson in Form von erhöhtem Erziehungsaufwand und pädagogischem Unterstützungsbedarf. Für die Pflegeeltern bedeutet die Feststellung eines erweiterten Förderbedarfs, dass sich die Anforderungen an ihre Erziehungsleistung wesentlich erhöhen und ihnen eine besondere Qualität in der Betreuung abverlangt wird. Bei Kindern mit einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung müssen bei der Beurteilung der Gesamtsituation die zusätzlichen Belastungen durch den medizinischen bzw. pflegerischen Hilfebedarf, den die Pflegefamilien leisten oder zu organisieren haben, berücksichtigt werden.

Die festgelegten Verfahren für Diagnostik und Indikation des erweiterten Förderbedarfs dienen der Optimierung von Verfahrensabläufen. Das zu erstellende Gutachten unterliegt den Bedingungen der Hilfeplanung und beschränkt sich fallbezogen auf die Klärung, ob ein erweiterter Förderbedarf vorliegt. Alle entwicklungspsychologischen, psychiatrischen oder medizinischen Fragen, die im Rahmen der Hilfeplanung entstehen, bleiben davon unberührt.

Zu den weiteren Strukturveränderungen gehört die finanzielle Aufwertung der allgemeinen Vollzeitpflege mit einem höheren Betrag für die Abgeltung der Erziehungsleistung (300 statt bisher 178,85) und die Umstellung der "heilpädagogischen Vollzeitpflege" (alt) auf "Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf' (neu) mit einem geringeren Betrag für die Erziehungsleistung (Sockel 300 + Zusatzleistung i.H.v. 250 = 550 statt bisher 959).

Liegt ein erweiterter Förderbedarf des Pflegekindes vor, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens - befristet oder längerfristig - der Zusatzbetrag in Höhe von 250 gewährt. In Zukunft wird es keinen Anspruch der Erziehungsperson auf höhere finanzielle Leistung geben, wenn der erweiterte Förderbedarf nicht mehr besteht.

Es ist davon auszugehen, dass die finanzielle Aufwertung der allgemeinen Vollzeitpflege, zusammen mit kontinuierlich gesicherter fachlicher Begleitung, Anreize für neue Pflegeeltern bieten wird.

Mit der vorgesehenen Neustrukturierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege sollen über Jahre engagierte Pflegeeltern nicht kurzfristig schlechter gestellt werden. Zur Gewährleistung des Vertrauensschutzes und der Beziehungskontinuität sind daher angemessene Übergangsregelungen für alle bestehenden Pflegeverhältnisse vorgesehen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Frank in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Tel. 90265572, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Christa Arnet

 

 

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken