FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2009

 

Pflegekinderwesen: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter -

Jugendämter wehren sich

 

Es kann nicht länger nur um das  Rechthaben und das  Durchsetzen der eigenen Auffassung gehen, es hat um das Wohl leidender Kinder zu gehen!

Wenn sich Rechtsauffassungen verändern, fühlen sich diejenigen, die die bisherige Auffassung verinnerlicht und gelebt haben, - verständlich – oft verletzt und persönlich angegriffen. Dies war bereits 1984 - vor 25 Jahren - bei der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts über das Volkszählungsgesetz so.

Und nun beginnen sich die Auffassungen zum Verhältnis zwischen Jugendämtern und Pflegeeltern zu wandeln, ebenso wie Auffassungen darüber, inwieweit Herkunftselternkontakte eventuell auch dem Kinderwohl abträglich sein können.

Es kann und darf jedoch bei allen jetzt angeschobenen Diskussionen jedoch nicht darum gehen, wer am Ende Recht bekommt oder behält und wer sich durchsetzt oder nicht. Es geht jedes Mal wieder um einen Einzelfall, ein Menschenleben; ein Kinderschicksal.

Und dieses Kind und sein Wohl hat im Mittelpunkt zu stehen und nicht etwa, inwieweit man sich dann doch noch in einer weiteren Gerichtsinstanz durchsetzt – oder auch nicht. Ich appelliere dringend an alle Beteiligten, sich der Auffassung des anderen zu öffnen, aufeinander zuzugehen und in einen konstruktiven Dialog einzutreten – zum Wohle der betroffenen Kinder, wo auch immer.

In der Krisenintervention zur Verbesserung des Schutzes unserer Kinder hat es bereits eine sehr positive Entwicklung gegeben. Und nun sollte diese Pflegekinderwesen fortgesetzt werden, und zwar ohne erst tragische wachrüttelnde Opfer abzuwarten.

Aufgegriffen werden sollten nachstehend genannte Problembereiche:

  1. So genannte Hilfepläne und die damit verbundene Perspektivplanung der      Jugendämter sollten nicht mehr wie bisher erst nach 3 Monaten sondern      zukünftig verbindlich bereits nach 1 Monat erstellt werden
  2. Die Hilfepläne einschließlich ihrer Fortschreibung und Perspektivplanung sind obligatorisch und detailliert zu dokumentieren.
  3. Im Bereich der Justiz ist zu gewährleisten, dass familiengerichtliche Sorgerechtsverfahren und das oft damit verknüpfte Gutachterverfahren drastisch beschleunigt werden. Es kann nicht angehen, dass z. B ein Kleinkind im Rahmen eines Eilverfahrens 3 Monate und länger in einer Einrichtung zu warten hat, bis eine Entscheidung getroffen ist. Hierzu bedarf es einer Vielzahl zusätzlicher Familienrichterstellen.
  4. Pflegeeltern sind nach gleichen hohen Standards auszuwählen und vor Aufnahme von Pflegekindern in Seminaren auf ihre Rechte und Pflichten vorzubereiten.      Beispielhaft sei hier auf ProKind von der Sozius gGmbH in Schwerin hingewiesen.
  5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekinderdienste sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit aus- und regelmäßig nach gleichen Standards ständig weiterzuqualifizieren. Besonderer Wert ist hierbei auf einen kommunenübergreifenden Erfahrungsaustausch zu legen.
  6. Differenzen zwischen Pflegeeltern und Jugendamt sind nicht vom Jugendamt, sondern vom zuständigen Familiengericht zu klären und zu entscheiden.
  7. Durch die grundsätzlich positiv zu bewertende kommunale Selbstverwaltung kontrollieren sich Jugendämter dem Grunde nach selber. Im Sinne einer im Ansatz bereits vorhandenen vertikalen Gewaltenteilung sollten die Familiengerichte – wie erwähnt durch mehr Familienrichterstellen – besser in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben bei den Jugendämtern tatsächlich und auch intensiver als bisher wahrnehmen zu können.
  8. Dies sollte durch einen unabhängigen Kinderschutzbeauftragen unterstützt und begleitet werden, dessen Hauptaufgabe allerdings darin bestünde, die Situation der Kinder in unserem Land zu analysieren, (politische) Konzepte auf ihre Ergebnisse hin zu überprüfen und Verbesserungen anzuregen. Frau Justizministerin Kuder hat sich bereits für einen derartigen Landeskinderschutzbeauftragten ausgesprochen.

Rainer Becker, Deutsche Kinderhilfe        

 

 

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