Seit einigen Jahren wendet sich die Sozial- und Rechtspolitik auch in Deutschland mit gesteigerter Aufmerksamkeit den komplexen Fragen des Kinderschutzes zu. Eine Reihe von Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene greifen in vielfltiger Weise die Thematik auf. Deutschland reiht sich damit, wenn auch verzögert, in die Reihe vieler Staaten ein und setzt die mit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte des Kindes entstandenen Staatenverpflichtungen in innerstaatliches Recht um:
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