FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2008

 

Erste geschlossene Einrichtung für junge Straftäter

 

München - Wie geht man mit jugendlichen Straftätern um? Wie kann verhindert werden, dass oft noch strafunmündige verhaltensauffällige Teenager weiter zur Gefahr für andere und sich selbst werden?

Diese Frage stellen sich Jugendamt, KVR, Schulreferat, Jugendgerichtshilfe, Polizei und Jugendpsychiatrie nicht erst seit der brutalen Attacke im U-Bahnhof auf einen Rentner im Februar.

Bisher gibt es in München keine geschlossene Einrichtung für Jugendliche. Dienstag wird der Stadtrat das Jugendamt beauftragen, bis Ende 2008 ein Konzept für ein Heim mit der Möglichkeit für freiheitsentziehende Maßnahmen auszuarbeiten.

Die so gut wie einzige geschlossene Maßnahme bietet derzeit die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Heckscher-Klinik. Deren Leiter Franz Joseph Freisleder berichtet von einem Anstieg der Patientenzahlen in der stationären Abteilung von 488 (1997) auf 944 (2007). Nicht alle benötigen psychiatrische Betreuung. In der Klinik gibt es zehn chronisch überbelegte geschlossene Plätze.

Die Stadt benötige eine kleine „entweichungssichere“ Einrichtung, Zielgruppe wären Buben und Mädchen zwischen 12,5 und 15,5 Jahren, sagt der Experte. Die Jugendgerichtshilfe sieht den Bedarf vor allem bei Jugendlichen, die sich allen Maßnahmen entziehen.

Die größten Münchner Problemfälle wurden bisher in einer der sechs geschlossenen Einrichtungen Bayerns mit insgesamt 96 Plätzen geschickt. Jugendamtschefin Maria Kurz-Adam stellt derzeit einen „erhöhten gesellschaftlichen und politischen Druck fest, junge Menschen aufgrund von Straffälligkeiten entweichungssicher unterzubringen“. Das Gewicht werde „auf Repression und Sühne gelegt.“ Adam setzt bei der geplanten Münchner Einrichtung ebenso auf den Erziehungsgedanken.

Der Freiheitsentzug soll von zwei Stunden bis zu drei Tage dauern: Die „drastische Maßnahme“ soll von psychologischer und psychiatrischer Betreuung begleitet werden. Wichtig sei vor allem die Anschlussbetreuung.

Die Münchner Fachleute stimmen mit der bundesweiten Einschätzung überein, dass es bei von Jugendlichen verübten Gewaltdelikten eine zunehmende Brutalisierung zu verzeichnen gibt. Interessant: Die Zahl der Hauptverhandlungen vor dem Jugendgericht wegen Gewaltdelikten ist bei nicht-deutschen Jugendlichen von 2006 auf 2007 um 19 Prozent gesunken (von 479 auf 384), bei deutschen Straftätern aber um 15 Prozent gestiegen (von 392 auf 451).

tz, 22.9.08

 

 

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