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Die Entscheidung, nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie die Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt einzustellen, ist vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert worden.
«Nur die involvierten Verantwortlichen aus der Politik und den beteiligten Behörden können eine ehrliche Antwort zu dem "Warum" geben», erklärte der Sprecher des BDK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Frank Böhme, am Sonntag. Die Staatsanwaltschaft habe den beteiligten Mitarbeiter des Jugendamtes aber einen «Persilschein» ausgestellt.
Lea-Sophie war im November 2007 qualvoll verhungert. Die Eltern wurden vergangene Woche wegen Mordes durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht hatte eine Mitschuld des Jugendamtes verneint. Einen Tag später stellte die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen ein. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten, hieß es.
Die Deutsche Kinderhilfe hat laut BDK die Einstellung als Justizskandal bezeichnet. «Hier wurde offensichtlich die Chance verpasst, durch umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen auf Hintergründe zu stoßen», sagte Böhme. «Es scheint uns aber wirklichkeitsfern, das Jugendamt von jeglicher Verantwortung für den Tod von Lea-Sophie freizusprechen.»
Der Fall Lea-Sophie hatte zu Konsequenzen in der Kommunalpolitik geführt. Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) wurde in einem Bürgerentscheid abgewählt.
Hier habe der mündige Wähler eine Entscheidung getroffen. «Alles Weitere wird intern, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in der Verwaltung aufgearbeitet», kritisierte Böhme.
FTD, 20.7.
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Staatsanwälte unter Beschuss
Nachdem sie ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes im Fall der verhungerten Lea-Sophie eingestellt hat, steht nun die Staatsanwaltschaft Schwerin in der Kritik: Stadtpolitiker bemängeln, dass die Ankläger ihr von Experten bekräftigtes Fazit ignoriert hätten, dass die Fünfjährige noch leben könne, wenn das Amt sachgerecht gearbeitet hätte. Von einem "Justizskandal" spricht sogar die Deutsche Kinderhilfe.
SCHWERIN - "Es darf nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten", sagt Silvio Horn, Fraktionschef der Unabhängigen Bürger und Mitglied des Untersuchungsausschusses der Stadtvertretung, der den behördlichen Umgang mit dem Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung verhungerten Fünfjährigen aufgearbeitet hatte. "Ich hätte mir die kritische Bemerkung der Staatsanwaltschaft gewünscht, dass es schwere Versäumnisse im Amt gegeben hat, die aber unter der strafrechtlichen Schwelle liegen", so Horn.
Anlass der Kritik: Einen Tag nachdem die Eltern von Lea-Sophie zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall Lea-Sophie einzustellen. Der Behörde waren 46 Anzeigen zugegangen, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung. Selbst wenn Besuche der Familie aufgrund von Hinweisen der Großeltern vom November 2006 und Sommer 2007 rechtlich möglich gewesen wären, hätte sich die Behörde nur vom zu diesen Zeitpunkten guten Zustand von Lea-Sophie überzeugen können, argumentierten die Anklagevertreter. Auch auf den anonymen Hinweis vom November 2007 auf eine mögliche Gefährdung des kleinen Bruders von Lea-Sophie habe die Behörde mit einem versuchten Hausbesuch und der Einbestellung der Eltern ins Amt angemessen reagiert. Die Eltern hätten einen gesunden Säugling vorgestellt und das Amt mit der Behauptung getäuscht, Lea-Sophie halte sich bei Bekannten auf. "Weder das augenscheinlich kooperative Verhalten der Eltern, der für den Mitarbeiter des Jugendamtes erkennbar unzutreffende anonyme Hinweis auf den Neugeborenen, noch dessen Zustand oder die früheren Hinweise der Großeltern ließen den Verdacht zu, dass Lea-Sophie zu diesem Zeitpunkt stark abgemagert, kraftlos und ohne jegliche Körperpflege in der Wohnung dem Tod entgegendämmerte", stellten die Staatsanwälte ihre Sicht dar.
Als einen "Justizskandal" bezeichnet Rainer Becker, Vorsitzender des Landesverbandes MV der Deutschen Kinderhilfe diese Aussage. Der Untersuchungsausschuss, an dem namhafte Experten beteiligt gewesen seien, habe bereits im März eindrucksvoll dargelegt, "dass der Tod Lea-Sophies vermeidbar gewesen wäre" und "dass in diesem Fall eklatante Mängel in der Bearbeitung durch das Jugendamt vorlagen", zitiert Becker den Abschlussbericht des Gremiums. "Es ist gängiger Erfahrungsstandard bei erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei, bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung immer alle Geschwisterkinder der betreffenden Familie in Augenschein zu nehmen", so Becker. Darüber hinaus hätten immer zwei Mitarbeiter eines Jugendamtes die Einschätzung eines Sachverhaltes vorzunehmen. Beides sei im Fall Lea-Sophie nicht geschehen. "Vor diesem Hintergrund ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft dennoch davon ausgeht, dass im Fall von Lea-Sophie bei der Beurteilung des Falles der gebotenen Sorgfalt entsprochen wurde", so Becker. Dass nun keinerlei Konsequenzen für das Jugendamt zu erwarten sind, sei nicht hinnehmbar. Verantwortliche müssten bestraft, vor allem aber Qualitäts- und Mentalitätsprobleme in der Kinder- und Jugendhilfe überwunden werden.
SPD-Fraktionschefin Manuela Schwesig findet es "fatal, dass die Staatsanwaltschaft dem Jugendamt einen Persilschein ausstellt". Hätte das Jugendamt nicht nur über eine lose Zettelsammlung zu Lea-Sophie, sondern eine Akte verfügt, wäre die Reaktion des Jugendamtes spätestens nach der anonymen Anzeige kurz vor dem Tod des Mädchens mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere gewesen. Silke Gajek von den Bündnisgrünen fordert die Staatsanwaltschaft auf, "die Bemühungen der Stadt, die Kinder- und Jugendarbeit zu verbessern, nicht zu torpedieren."
SVZ, 19.7.
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