FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2008

 

Jugendamt: Streit um Inobhutnahme von Kindern beendet

 

Münster - Als am Donnerstag in Bremen unter großem öffentlichen Interesse das Urteil über den Ziehvater des kleinen Kevin gesprochen wurde, der die Leiche des Kindes monatelang im Kühlschrank aufbewahrt hatte, ging es um Versäumnisse der dortigen Jugendbehörde.

Das Jugendamt in Münster geriet vor über sieben Jahren bundesweit in die Schlagzeilen, als es sieben Kinder einer Familie in Obhut nahm – darunter auch ein erst wenige Tage alte Neugeborenes. Und das Medieninteresse hielt an – vor allem, weil sich der Rechtsstreit über das behördliche Eingreifen seit 2001 hinzog. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg geurteilt. Er gibt in letzter Instanz der Stadt Münster recht, bestätigte das städtische Jugendamt auf Anfrage unserer Zeitung.

Rückblende: Die Klagen der Eltern wurden vom Amtsgericht und Oberlandesgericht abgewiesen, ebenso die Beschwerde der Eltern beim Bundesverfassungsgericht. Dann landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof. Der entschied am 12. Februar dieses Jahres über die zweite, sogenannte Individualbeschwerde der Eheleute, die inzwischen nicht mehr in Münster wohnen. Sie wurde vom Gerichtshof einstimmig abgewiesen, wie der Stadt nun schriftlich mitgeteilt wurde.

Jugendamtsleiterin Anna Pohl, die das Verfahren von Anfang an begleitete und die Herausnahme der Kinder aus der Familie mit veranlasst hatte, ist „erleichtert, dass unsere fachliche Intervention bestätigt worden ist“. Sie hofft, dass sich nun „die Wogen etwas glätten“.

Ruhe gab es im über siebenjährigen Streit der Familie mit der Stadt Münster nie. Selbst ernannte Menschenrechtsaktivisten dokumentieren im Internet akribisch jeden juristischen Schritt, die Mutter der Kinder stellt ihre Sichtweise in einem Netzportal dar. Der Fernsehsender Pro Sieben sendete noch vor einem Jahr einen Beitrag, die Boulevardpresse brandmarkte erst kürzlich wieder Behördenwillkür.

Mit Drohbriefen, Schmähungen, auch einer Anzeige wegen angeblichen Mordes hatten sich die verantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes seit 2001 auseinanderzusetzen. Die Anzeige wurde erstattet, nachdem eine Tochter des Paares im Jahr 2007 gestorben war. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein.

Bei der Abwägung von Elternrecht und Kindeswohl sei der Schritt des Jugendamtes rechtmäßig und angemessen gewesen, urteilten die Straßburger Richter. Bei der Entscheidung in der ersten Individualbeschwerde, die ebenfalls abgelehnt wurde, hatten sie allerdings in einem Punkt das Urteil des Amtsgerichts Münster gerügt. Bei der Herausnahme des kleinsten Kindes aus der Familie seien nicht alle relevanten Stellen angehört worden. „Dies hat offenbar auf die nachfolgenden Urteile keinen Einfluss gehabt“, stellte Pohl fest.

VON KARIN VÖLKER

WN 06 · 06 · 08

 

 

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