|
SPIEGEL: Herr Salgo, das Bundesverfassungsgericht (s. Eltern müssen keinen Kontakt mit unehelichem Kind halten) hat in der vergangenen Woche den Gerichten verboten, Väter zum Umgang mit ihren Kindern zu zwingen. Ist das nun ein Sieg für die Väter oder für die Kinder?
Salgo: Für die Kinder. Im Vordergrund des Streits um Kinder muss doch stets stehen: Wie ersparen wir einem Kind belastende Begegnungen?
SPIEGEL: Aber viele erfahrene Familienrichter sind der Meinung, dass Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für die seelische Entwicklung des Nachwuchs unverzichtbar sei.
Salgo: Ja, es gibt zurzeit eine richtige Umgangseuphorie. Im Regelfall gibt es gegen gut funktionierenden Umgang nichts einzuwenden. Die Familiengerichte gehen aber immer wieder zu weit. Es hat schon Fälle gegeben, da sind Kinder zur Erzwingung des Umgangs mit dem Vater mit Billigung der Justiz aus der Schule geholt und in Heime gesteckt worden, um sie gefügig zu machen. Das grenzt an Gehirnwäsche.
SPIEGEL: Und wenn das Kind von seinem Vater gar nichts wissen will?
Salgo: Rechtlich spielt das keine Rolle. Oft wird der „schlechte Einfluss der Mutter“ als Ursache unterstellt. In Einzelfällen mussten Kinder sogar zum Vater übersiedeln, was eine psychische Katastrophe bedeuten kann.
SPIEGEL: Ist die juristische Diskussion ums Umgangsrecht ein Erfolg der Väter-Lobby, oder ist die Bedeutung des Umgangs mit dem anderen Elternteil wissenschaftlich zu belegen?
Salgo: In der internationalen Forschung herrscht Einigkeit, dass für das Wohl des Kindes der Umgang bei weitem nicht so wichtig ist wie die Qualität der Beziehung, in der es lebt. Ein erzwungener Umgang aber schafft in der Regel keine Situationen, die dem Kind nützlich sind. Im Gegenteil: Langfristig gute Beziehungen werden so nicht hergestellt, eher verhindert.
SPIEGEL: Dann ist es also Unfug, Kindern einen rechtlich gesicherten Anspruch auf Umgang einzuräumen?
Salgo: Ein Umgangsrecht des Kindes und nicht nur ein Elternrecht ist gut, weil es klarstellt, dass Kinder keine Sachen sind, über die andere verfügen. Aber es ist ein Irrtum, wenn manche glauben, man könne solche Kinderrechte behandeln wie ganz normale zivilrechtliche Ansprüche, sie per Gerichtsvollzieher durchsetzen. Das Verfassungsgericht hat das im vorliegenden Fall noch mal klargestellt - eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden kundigen Familienrechtler.
SPIEGEL: Trotz allem strebt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung eine weitere Verschärfung des Zwangs zum Umgang an: Ordnungsgelder und -haft sind vorgesehen, ein „Umgangspfleger“ kann künftig vom Gericht eingesetzt werden und streitenden Eltern die Sache ganz aus der Hand nehmen. Wird das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber zu mehr Zurückhaltung bringen?
Salgo: Ich hoffe doch, dass die deutlichen Warnungen gehört werden. Als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss (s. Stellugnahme...) habe ich wie andere auch dringend vor einer Verschärfung von Zwangsmitteln gewarnt. Mit Umgang um jeden Preis können Kinder fürs ganze Leben geschädigt werden.
SPIEGEL: Solchen Horrorszenarien halten Befürworter der Rechtsreform entgegen, es könne, wenn Vater und Sohn oder Tochter einander zugeführt werden, zu einem spontanen Gefühl der Zuneigung kommen. Selbst das Bundesverfassungsgericht hält solche Liebesausbrüche in seiner Urteilsbegründung für möglich.
Salgo: Ja ja, die Stimme des Blutes. An der Universität nennen wir so etwas „phylogenetisches Heimweh“.
Interview aus dem SPIEGEL (www.spiegel.de), Heft 15/ 2008, S. 15 mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
|