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Wie das Bundesjustizministerium mitgeteilt hat, haben am 11.02.2008 die Anhörungen von Experten zu einer grundlegenden Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen begonnen. Vorrangiges Ziel der Reform sei der bessere Schutz für Kinder, so das Ministerium in seiner Mitteilung. Die Bundesregierung hatte zuvor dem Deutschen Bundestag auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.
Beschleunigung von Verfahren und Vollstreckung Erstmals soll das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt werden. Reformpunkte sind unter anderem die Beschleunigung sowohl des Verfahrens als auch der Vollstreckung von Entscheidungen in Sorge- und Unterhaltssachen. Erreicht werden soll dies durch eine vorrangige und beschleunigte Bearbeitung von dringlichen Kindschaftssachen und eine zeitnahe Verhandlung nach Eingang des Antrags. Spätestens einen Monat nach Antragseingang soll der Fall mit den Beteiligten erörtert werden. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch früher als bisher eingeschaltet werden und mit den Eltern ein sogenanntes Hilfegespräch führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann.
Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Pflegepersonen Veränderungen soll es auch bei den Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten gibt. Dies soll sowohl hinsichtlich der betroffenen Kinder verbessert werden, die durch einen Verfahrensbeistand vertreten werden sollen, als auch hinsichtlich Pflegepersonen wie zum Beispiel Pflegeeltern. Zudem soll es künftig möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
Ministerium ist weiteren Vorschlägen gegenüber aufgeschlossen Das Bundesjustizministerium betonte, dass die Bundesregierung weiteren Vorschlägen aufgeschlossen gegenüberstehe, die zu einer noch besseren Ausgestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren und zur Berücksichtigung des Kindeswohls im familiengerichtlichen Verfahren führen. So könnte klarstellend in das Gesetz aufgenommen werden, dass das Gericht Eltern getrennt anzuhören hat, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist. Außerdem werden Überlegungen begrüßt, wonach Eltern das Gericht bereits bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens darüber informieren müssen, ob sie sich über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.
Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeschlossen Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahr 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine nach Angaben des Bundesjustizministeriums vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und – soweit möglich – einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.
Zypries: Belange der Kinder vorrangig berücksichtigen Zypries erklärte, dass mit der Reform die Möglichkeiten verbessert werden sollen, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – würden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder seien häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtige daher in besonderem Maße die Belange der Kinder.
beck-aktuell, 11. Februar 2008
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