FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2008

 

Jugendgewalt: Schweiz macht kurzen Prozess

Erfolge durch frühe Strafmündigkeit

 

Berlin/Tübingen - Es hatte harmlos begonnen, doch plötzlich drehte der Junge durch. Mit dem Fuß trat der Zehnjährige auf seinen Klassenkameraden ein, bis dieser schwer verletzt liegen blieb.

"Wäre dieses Kind in Deutschland ausfällig geworden, hätte es ein langwieriges Hin und Her zwischen Eltern, Schule und Jugendamt gegeben. Am Ende wäre er wohl vom Unterricht ausgeschlossen worden. Als Strafe für seine Tat hätte er das aber nicht mehr verstanden", sagt Gunther Klosinski. Der 62-Jährige ist Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen. Bis Anfang der 90er arbeitete er in der Schweiz im Kanton Bern. Der Fall, den er schildert, ist einer von vielen, den er am Berner Jugendgericht beurteilen sollte.

Bis 2006 galten Kinder ab sieben Jahren bei den Eidgenossen als strafmündig. Heute greift die Justiz ab zehn Jahren zu. So bekam auch der Pausenhofschläger die Folgen seiner Tat schnell zu spüren: "Das Kind wurde innerhalb weniger Tage dem Jugendgerichtspräsidenten vorgestellt. Ich habe entschieden, dass es pädagogisch und therapeutisch betreut werden muss und aus seiner Familie raus soll. Schon nach 14 Tagen begann die Maßnahme. Weil in Deutschland Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, wäre das Jugendamt zuständig gewesen, und das Verfahren hätte viel länger gedauert."

Im Kanton Bern kümmert sich allein der Jugendgerichtspräsident um die Kinder. Er ist Untersuchungs-, Urteils- und Vollzugsrichter in einer Person. Jeder Fall, in den ein Jugendlicher bis 18 Jahre verwickelt ist, landet bei ihm. Ein Stab von Sozialarbeitern, Psychologen, Psychiatern und Pädagogen berät ihn. Das Besondere ist, dass er von der Bevölkerung gewählt wird und in der Regel viele Jahre im Amt bleibt. In Deutschland erwerben sich junge Juristen am Jugendgericht oft die ersten Meriten, wechseln aber nach wenigen Jahren in andere Gebiete. Die Schweizer Taskforce hat dagegen große Vorteile. "Der Jugendgerichtspräsident kennt seine Pappenheimer. In diesem System können die Dinge ganz schnell erfasst werden, die Zuständigkeiten sind ganz klar geregelt, um jeden Fall auszuleuchten", sagt Klosinski. Der Psychiater ist überzeugt, wer sich bewusst ist, einen Fehler zu begehen, der ist strafmündig, auch unter 14 Jahren. "Kinder erwarten geradezu, dass sie für ihre Vergehen sofort bestraft werden. Wenn das nicht schnell geschieht, kann dies zu einer Verrohung führen."

Deshalb hält es Klosinski für falsch, die Diskussion um eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf unter 14-Jährige zu tabuisieren. Wenn Polizei und Justiz bereits früher tätig werden, könnte manche kriminelle Karriere vermieden werden. "Es geht um die 12- oder 13-Jährigen, die ihren Eltern und dem oft weiblichen Personal der Jugendämter über den Kopf gewachsen sind und schon 30 und mehr Taten begangen haben. Bei diesen Tätern muss auch die Polizei zugreifen dürfen. Zu warten, bis sie 14 sind, ist nicht richtig. Damit erreicht man das Gegenteil von Resozialisierung." Man dürfe allerdings nicht nur über das Wegsperren sprechen. Das sei unredlich, meint Klosinski: "Einsperren muss stets das äußerste Mittel sein. In der Schweiz bekommt ein Jugendlicher unter 16 Jahren höchstens ein Jahr, sogar für Delikte wie Vergewaltigung oder Drogenhandel. Und wir diskutieren über 15 Jahre!" Besonders dramatisch sei hierzulande die Situation in der U-Haft. "Dort werden sie nicht betreut und kommen mit erwachsenen Häftlingen zusammen. Viele entwickeln erst da eine richtige Knackimentalität", sagt Klosinski. In der Schweiz sind Jugendliche in der U-Haft nicht mit Erwachsenen zusammen.

Dem Jungen vom Pausenhof haben Strafe und Therapie geholfen. Er nahm eine normale Entwicklung, aber nicht als Knastbruder, sondern als Mitglied der Gesellschaft.

Welt, 24. Januar 2008

 

 

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