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Mit Recht treten Dagmar Rosenfeld und Fabian Leber der von Wohlfahrtsverbänden und auch von Kinderschutzvereinigungen aus durchsichtigen ökonomischen Motiven ständig wiederholten Kausalbehauptung „Weil arm, deshalb vernachlässigende, misshandelnde, missbrauchende Entgleisungen“ entgegen.
In Wirklichkeit geht es um Wechselwirkungen zwischen psychosozialen Defekten, mangelhafter Impulskontrolle, Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und misshandelndem Verhalten. Selten steht Armut am Anfang, sondern viel mehr die Misshandlungen, die die Eltern selbst in ihrer Kindheit erleiden mussten. Solche Persönlichkeitsstörungen sind von erfahrenen Sozialarbeitern und Psychologen meistens leicht zu erkennen.
Die Jugendämter reagieren darauf zunächst mit helfenden und, wenn diese nicht fruchten, mit eingreifenden Maßnahmen (z. B. Herausnahme der Kinder), notfalls mit Hilfe der Familiengerichte. Leider handeln die Jugendämter und die Gerichte oft viel zu spät und reden sich gerne mit (fraglos vorhandener) Unterfinanzierung heraus, obgleich schnelle Interventionen und Unterbringungen in Pflegefamilien natürlich weniger Zeit und weniger Geld kosten würden.
Der von Leber und Rosenfeld kritisierte neue Paragraf 8a im SGB VIII hat immerhin den Vorteil, dass er die Jugendämter unmissverständlich auf ihr Wächteramt und auf die notwendigen Handlungsschritte hinweist. Die meisten Jugendämter folgen inzwischen diesen Pflichten. Auch die in verschiedenen Bundesländern bereits kodifizierten verbindlichen bzw. verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen werden ihren Beitrag leisten. So wie der Paragraf 8a die Jugendämter in Bewegung setzte, so wird die von der Justizministerin geplante Gesetzesänderung des Familienrechts die Familiengerichte in Trab bringen. Hinzu kommen die enorm gesteigerte Wachsamkeit der Bürger und der Druck der Massenmedien. Wir dürfen also hoffen.
Prof. Dr. Kurt Eberhard, Berlin-Lankwitz
Tagesspiegel v. 16.12.2007
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