Diskussion / Jahrgang 2002

 

Wer Kinder prügelt, muss gehen

Bundestag beschließt Gesetz / Änderungen im Sorgerecht

 


Kinder sollen künftig besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Dies sieht das Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte vor, das der Bundestag am Freitag einstimmig in Berlin verabschiedete.

BERLIN, 1. Februar (ap/dpa). Demnach können Vater, Mutter oder auch andere im Haus lebende Personen, die Kinder schlagen oder missbrauchen, der Wohnung verwiesen werden. Eine ähnliche Schutzregelung gibt es bereits für misshandelte Frauen. Wie die SPD-Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier herausstrich, kann dies auch von Amts wegen beschlossen werden, wenn ein Elternteil den anderen nicht anzeigen möchte.

In dem Gesetz wird bekräftigt, dass Gewaltanwendung kein Erziehungsmittel sein dürfe: "Der völlige Verzicht auf Körperstrafen in der Erziehung ist erforderlich, um der Gewaltanwendung schon von Kindheit an jegliche Legitimation zu nehmen", heißt es in der Bestimmung.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD), sagte, dies sei ein wichtiges Signal zum Schutz der Kinder vor Gewalt. Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk nannte den verbesserten Gewaltschutz die Fortsetzung des mit dem Kinderrecht auf gewaltfreie Erziehung eingeleiteten Paradigmenwechsels: "Der Schutz vor Gewalt endet nicht an der Wohnungstür." Brandt-Elsweier betonte, Kinder würden nun auch vom Gesetzgeber nicht mehr als Besitz von Eltern betrachtet, sondern als eigene Persönlichkeiten, die ein Anrecht auf gewaltfreie häusliche Erziehung hätten. "Kinderrechte sind Menschenrechte", sagte sie.

Das neue Gesetz beinhaltet weiter, dass Männer, die ihre Zustimmung zu einer künstlichen Befruchtung mit Samen Dritter zugestimmt haben, ihre Vaterschaft nicht mehr anfechten können.

Außerdem wird es künftig möglich sein, dass ein getrennt lebender Elternteil auch im Fall eines gemeinsamen Sorgerechts Beistandshilfe beim Jugendamt beantragen kann. Das gemeinsame Sorgerecht wird auch nicht mehr verhindern, dass Kinder die bei einem Elternteil leben, den neuen Namen der Mutter oder des Vaters annehmen.

Die Redner aller Fraktionen des Bundestages äußerten sich zufrieden darüber, dass durch die interfraktionelle Zusammenarbeit eine gute Lösung gefunden worden sei. Bestehende Lücken im Gesetz würden nun zum Wohl der Kinder geschlossen.
Frankfurter Rundschau 2-2-2002

 

Handelt es sich hier um die typische Ausgeburt eines Wahljahres oder um einen tiefgreifenden "Paradigmenwechsel", wie die Bundestagsabgeordnete Schewe-Gerigk schwärmt? Werden die in Gewaltfamilien leidenden Kinder wirklich von dem neuen Gesetz profitieren? Was meinen Sie? Schreiben Sie uns Ihre Meinung per E-Mail.


siehe Diskussionsbeitrag Besser als gar nichts?

 

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