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Die Bürger, die öffentliche Meinung und zunehmend auch die Politiker sind durch die Vernachlässigungstragödien der letzten Jahre übereinstimmend der Meinung, daß endlich etwas zum Schutz mißhandelter und mißbrauchter Kinder geschehen muß. Aber was? Es gibt eine Reihe interessanter und realisierbarer Vorschläge:
- obligatorische kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen entweder durch niedergelassene Ärzte oder durch das Gesundheitsamt;
- Vorziehen der Schulpflicht auf das 3. Lebensjahr (natürlich in kleinkindgemäßer Form) mit entsprechend früherer Datierung der Schuleignungsuntersuchung;
- Bindung des Erziehungsgeldes an die Erziehungsfähigkeit, schon weil die Zahlung von Erziehungsgeldern an Erziehungsunfähige ein Widerspruch in sich und eine unverantwortliche Fehlinvestition ist;
- Finanzielle Honorierung der Teilnahme an freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen (Finanzierung notfalls aus Senkung des allgemeinen Kindergeldes);
- Intensivere Ausübung des staatlichen Wächteramtes, z.B. durch entsprechende gesetzliche Auflagen an die Jugendämter und sonstige zuständige Behörden;
- Wiedereinführung der aufsuchenden Schwangerschafts- und Säuglingsfürsorge für alle werdenden und gewordenen Mütter;
- Stärkere Betonung des Kinderschutzvorranges vor den Elternrechten durch gesetzliche Klarstellung.
Die Gegenargumente stammen teilweise aus echter Besorgnis und teilweise aus pseudoliberalistischen Abwehrmanövern.
- Wer argumentiert, daß die genannten Vorschläge gegen die Verfassungsrechte der Eltern verstoßen, wer also tatsächlich meint, daß die Verfassung uns hindert, unsere Kinder vor mißhandelnden Eltern zu schützen, sollte schnellstens die Zeit der großen Koalition für eine entsprechende Grundgesetzänderung nutzen.
- Wer geltend macht, daß die Vorschläge zu viel Unkosten bereiten, hat nicht die beträchtlichen Kosten berücksichtigt, die der Volkswirtschaft aus der Traumatisierung der gequälten Kinder erwachsen und ignoriert zudem, daß die Vorschläge sich z.T. ausdrücklich um Kostenneutralität bemühen.
- Wer überbordenden bürokratischen Aufwand an die Wand malt, hat den Aufwand ausgeblendet, der den Jugend-, Gesundheits-, Sozial- und Justizbehörden gegenwärtig durch die Verwaltung der Traumafolgen entsteht.
Insgesamt würden alle diese Argumente verstummen, wenn ihre Autoren das unermeßliche Leid eines einzigen vernachlässigten Kindes selbst erlebt hätten.
Aus einem besonders sachkundigen Erfahrungsfeld, nämlich aus dem Pflegekinderwesen kommen die Reformvorschläge der Kinderschutzkonferenz am 3. Sept. in Holzminden. Die Pflegefamilie hat sich als die sinnvollste und kostengünstigste Maßnahme zum Schutz der betroffenen Kinder erwiesen. Sie hat gegenüber den ambulanten Hilfsangeboten den Vorteil, daß sie die Kinder nicht in den besonders problematischen Familien beläßt, die die Erziehungshilfen nicht annehmen können oder wollen, und gegenüber dem Heim den Vorteil, daß sie nicht nur den Schutz der Kinder, sondern durch die Herstellung liebevoller und dauerhafter familiärer Bindungen auch die Heilung ihrer Traumaschäden ermöglicht.
Also hat sich die Holzmindener Kinderschutzkonferenz darauf konzentriert, Forderungen zu erheben, die den Wechsel in die heilpädagogische bzw. therapeutische Pflegefamilie dort, wo er notwendig ist, erleichtern, die ferner die Arbeit der Pflegeeltern schützen und stützen und die Kinder vor Rückkehr in die Herkunftsfamilie bewahren sollen, wenn die Gefahr der Traumatisierung und Retraumatisierung besteht.
Im übrigen unterstützt sie - auch die anwesenden verfassungsrechtlich sachkundigen Juristen - den Ruf nach kinderärztlichen Pflichtuntersuchungen. Jessica und viele andere Kinder würden noch leben bzw. nicht an Körper und Seele geschädigt sein, wenn diese Forderung bereits erfüllt wäre.
Dipl.-Psych. Prof. Dr. Kurt Eberhard (29.Nov. 2005)
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