Die Pflegeelternschule Baden-Württemberg hat einen Änderungsvorschlag zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. In diesem Vorschlag werden die besonderen Belange von Pflegekindern einbezogen.
Die Stellungnahme wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG-KiAP) unterstützt und in gemeinsamen Aktionen Politikern und Verwaltungen zur Kenntnis gegeben. Der Arbeitskreis 'Kind in der Pflegefamilie' des Deutschen Familiengerichtstages hatte inhaltlich vergleichbare Forderungen aufgestellt.
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