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Petition zum Erhalt des Bestandsschutzes für Heilpädagogische Pflegefamilien

Vorbemerkung: Schon 1998, als den Berliner Pflegeeltern die Planung neuer Ausführungsvorschriften für das Pflegekinderwesen bekannt wurde, fürchteten viele Pflegeeltern um das Weiterbestehen ihrer Pflegeverhältnisse unter den ursprünglichen Bedingungen. Ihnen wurden jedoch von den Jugendämtern, von der Senatsverwaltung und vom Petitionsausschuss der Berliner Abgeordnetenhauses Bestandsschutz zugesichert. Auch in der Endphase der AV-Erarbeitung 2004 beteuerte Senator Böger immer wieder in der Öffentlichkeit, dass es Bestandschutz geben werde. Die nun vorliegende Antwort des Petitionsaussschusses entlarvt alle diese Versprechungen als gezielte Irreführungen der Pflegeeltern und der Öffentlichkeit.

K.E. (Juni, 2005)

Kxxxx und Dxxxx Pxxxxxxxxx
Berlin

An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
Petitionsausschuss
Niederkirchenerstr. 5

10111 Berlin

09. Februar 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit der Bitte um Prüfung meiner Angelegenheit und Hilfe an Sie.

Mein Mann und ich sind Sozialpädagogen und haben uns nach eingehender Prüfung vor neun Jahren dazu entschlossen, behinderte Pflegekinder aufzunehmen. Wir hatten uns zwischen der Gründung eines Kleinstheims und der Aufnahme von Pflegekindern für letzteres entschieden, da wir glaubten, Pflegekindern ein sichereres Beziehungsangebot machen zu können, was ja dann durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 noch gestärkt worden ist.

Nach einer intensiven einjährigen Überprüfung durch das Jugendamt wurden wir aufgrund unserer persönlichen und beruflichen Qualifikation als heilpädagogische Pflegestelle anerkannt.

Bedingung zur Aufnahme unseres ersten Pflegekindes war, dass ein Elternteil nicht mehr berufstätig sein durfte, um dem Kind zeitlich zur Verfügung zu stehen. Das erste Pflegekind nahmen wir Anfang 1997 auf. Auf das zweite Pflegekind warteten wir ein Jahr. Voraussetzung zur Aufnahme des zweiten Pflegekindes war, so forderte der Pflegekinderdienst, dass beide Elternteile Zuhause sind – und somit nicht berufstätig, um sich den Kindern zeitlich voll zur Verfügung stellen zu können. Punktgenau zur Aufnahme des zweiten Kindes Anfang 1998 hatten wir beide unsere Berufstätigkeit aufgegeben. Ein weiteres Jahr später nahmen wir unser drittes Pflegekind auf. Schon vor Aufnahme des ersten Pflegekindes sind wir sowohl vom Pflegekinderdienst als auch vom unterbringenden Jugendamt dahingehend beraten worden, dass das heilpädagogische Erziehungsgeld, was wir für unseren Lebensunterhalt benötigen würden, bis zur Verselbstständigung der Pflegekinder erhalten würden. Wenn ein Pflegekind das Haus verlassen würde, so würden wir neu belegt werden. Geäußerte Bedenken meines Mannes, was geschehe, wenn sich die Politik in diesem Bereich einmal ändern würde, wurden zerstreut mit der Bemerkung, dass es dann in jedem Falle Bestandschutz gäbe.

Wir wählten also dieses Modell als unser Lebenskonzept und beabsichtigten bis zum Ruhestand jeweils behinderte Kinder zu erziehen und gaben hierfür eine außerhäusliche berufliche Karriere auf. Außerdem investierten wir viel, mussten zweifach umziehen, um den Kindern genügend Wohnraum zu bieten, mussten ein großes Auto erwerben und hatten für die enormen Schadenersatzansprüche aufzukommen, die aus der Zerstörungswut unserer traumatisierten Kinder rührten. Wir richteten unser gesamtes Leben auf die Versorgung, Betreuung und Förderung unserer schwer traumatisierten behinderten Kinder aus. Da unsere Kinder u. a. schwer misshandelt und missbraucht worden waren, nahmen ihre Störungen Einfluss in alle Lebensbereiche. Der Verlust des Nachtschlafes, die Zerstörung persönlich ideeller und anderer Werte, der Verlust von Freundschaften, kein gemeinsamer Urlaub mehr, keine Freizeit, Arbeit auch bei Krankheit, permanente Anspannung, eine 115-Stunden-Woche, keine Altersvorsorge etc, war für uns tragbar, denn wir hatten uns dafür entschieden.

Und sowohl der Pflegekinderdienst Tempelhof als auch der jetzige in Spandau waren immer sehr zufrieden mit unserer Arbeit und unserem Einsatz.

Die Kinder entwickelten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gut. Dennoch erfordern sie nach wie vor den gesamten Einsatz von uns beiden.

Nun sind seit 1. Juli 2004 die neuen AV-Pflege in Kraft getreten.

Hiermit wurde die heilpädagogische Pflegestelle abgeschafft. Es gibt nunmehr nur noch eine erhöhte finanzielle Förderung (die in der Höhe dem alten heilpädagogischen Erziehungsgeld entspricht), wenn ein sog. „erweiterter Förderbedarf“ durch einen vom Senat bestimmten Gutachter zuerkannt worden ist. Dieser erweiterte Förderbedarf wird nur noch aufgrund einer besonderen pädagogischen Zusatzbelastung aufgrund von starker Verhaltensauffälligkeit zuerkannt und nur noch zeitlich befristet gewährt. Grundsätzlich soll die Pflegefamilie: die Pflegekinder, die leiblichen Kinder und die Eltern regelmäßig begutachtet werden.

Diese neuen AV-Pflege stellen aus folgenden Gründen ein Problem für uns dar:

  • Nach Außerhausgehen unserer jetzigen Pflegekinder werden wir unter diesen Voraussetzungen keine neuen behinderten Kinder mehr aufnehmen können. Wir werden uns ein neues Berufs- und Lebenskonzept wählen und aufbauen müssen, was neben der jetzigen sehr aufwändigen Tätigkeit sehr schwierig ist und zudem aus Altersgründen problematisch.
  • Es wurde in den AV-Pflege kein Bestandschutz für sog. alte Pflegeverhältnisse zugesichert. Die AV-Pflege gelten gleichermaßen für die alten Pflegeverhältnisse, also auch für uns. Aufgrund der mangelnden finanziellen Planungssicherheit - das Erziehungsgeld soll nicht mehr zum Lebensunterhalt und der zeitlichen Bereitstellung der Pflegeeltern herangezogen werden - sind wir schon jetzt gezwungen, uns einem finanziellen Grunderwerb zuzuwenden, denn das erhöhte Erziehungsgeld, dass wir zum Leben benötigen, kann jederzeit, wenn die Kinder sich positiv entwickeln, gestrichen werden, also um 78 % gekürzt werden. Unter dieser Bedrohung können wir nicht ruhig leben. Es ist aber so, dass eine Berufstätigkeit eine enorme Belastung für die Familie bedeutete und wir die Pflegekinder nicht mehr in der Form fördern könnten, wie wir es bisher taten. Diese Förderung hat ihnen zu großen Entwicklungsschritten verholfen und dazu geführt, dass alle drei sich trotz schwerster seelischer Verletzungen an uns gebunden haben. Wir lieben diese Kinder und wollen sie weiterhin gut betreuen und fördern. Auch unseren drei leiblichen Kindern wollen wir gerecht sein. Die AV-Pflege sieht weiterhin vor, dass das Jugendamt bestimmen kann, wie viel und ob die Pflegeeltern arbeiten. In diesem Fall hat das Jugendamt, welches die Probleme der Kinder gut kennt, erklärt, dass es der Meinung sei, dass wir beide weiterhin Zuhause bleiben sollten, um den Kindern zeitlich zur Verfügung zu stehen und gerecht zu werden. Wir stimmen dieser Einschätzung zu. Es gibt jedoch keinen Bestandschutz für uns. Es ist lediglich bei Aberkennung des erweiterten Förderbedarfs in den AV eine Härtefallregelung vorgesehen; diese ist eine Kann-Bestimmung ohne Ausformung, d. h. das Jugendamt kann nach eigener Einschätzung und eigenen Bedingungen mehr Geld zahlen, allerdings begründet und befristet. Ein Anrecht darauf besteht nicht. Diese Entwicklung stellt neben unserem sowieso sehr arbeitsintensiven Leben eine sehr belastende Situation dar. Wir wissen nicht mehr, wie wir sie lösen können. Wir möchten die Kinder aus Verantwortungsgefühl und Liebe nicht abgeben. Wir dürfen und können nicht arbeiten gehen. Die finanzielle Grundlage dafür wurde uns entzogen. Im letzten Jahr erhielten wir eine formlose Mitteilung des Jugendamtes, dass die AV Pflege nun auf uns angewandt würde. Unser Vertrag, in dem als Grundlage „PKV“ und als Finanzierung das heilpädagogische Pflegegeld benannt ist, wird nicht eingehalten. Wir haben einer Abänderung nicht zugestimmt.
  • Ich halte diese Vorgehensweise nicht für praktikabel; sie bedeutet eine unerträgliche Belastung (nicht nur) für unsere Familie. Schon 1998, als ich das erste Mal von einem der vielen AV-Entwürfe Kenntnis erhielt, stellte ich eine Petition an das Abgeordnetenhaus, da ich befürchtete, dass es keinen Bestandschutz geben würde. (Geschäftszeichen 05112/13). In der Antwort vom 03.04.1998 hieß es: “Im übrigen soll es bei bestehenden Pflegeverträgen – unabhängig vom Ergebnis des Diskussionsprozesses – dabei bleiben, dass das Erziehungsgeld für die heilpädagogische Pflege in Höhe von 1.800,- DM weiter gewährt wird, solange das Pflegekind in der Pflegestelle ist. Schließlich haben die Pflegeeltern das Pflegekind auf Basis der aktuellen Bedingungen aufgenommen und damit Anspruch auf Vertrauensschutz.“
  • Nicht nur auf die damaligen Versprechungen der Jugendämter, auch auf diese Zusicherung des Petitionsausschusses haben wir uns verlassen und bitten Sie nun, uns aus der Not zu helfen und uns zu dem notwendigen Bestandschutz in der oben zitierten Form zu verhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Kxxxx Pxxxxxxxx
    gez. Dxxx Pxxxxxxxx

    --------------

    Antwortschreiben

    Abgeordnetenhaus Berlin
    Der Vorsitzende des Petitionsausschusses

    6.5.2005

    Sehr geehrte Frau Pxxxxxxx,
    sehr geehrter Herr Pxxxxxxxx,

    die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe beraten.

    Sie haben mit Ihrer Zuschrift auf Probleme hingewiesen, die sich auf Grund der neuen Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und teilstationärer Familienpflege für die gesamte Familie ergeben und insbesondere darum gebeten, die bisher für heilpädagogische Pflegestellen gewährten Leistungen im Rahmen einer Bestandschutzregelung zu erhalten.

    Wir hatten uns in dieser Frage an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gewandt. In der uns vorliegenden Stellungnahme hat die Senatsverwaltung insbesondere darauf hingewiesen, dass für alle Pflegekinder - wie bei anderen Hilfen zur Erziehung auch - eine im Einzelfall zu bestimmende, aber regelhafte Überprüfung im Rahmen der Hilfeplanung erforderlich sei. Der Erziehungshilfebedarf jedes einzelnen Kindes, seine Vermittlung oder das Verbleiben in der Pflegefamilie müssten im Mittelpunkt der Hilfeplanung und der Hilfeplanüberprüfung stehen. Auch die gutachterliche Stellungnahme zur Feststellung eines erweiterten Förderbedarfes beziehungsweise die Überprüfung, ob weiterhin ein erweiterter Förderbedarf bestehe, sei Teil des Hilfeplanverfahrens.

    Das Erziehungsgeld für ein Pflegekind mit erweitertem Förderbedarf werde in Anlehnung an das Erziehungsgeld für ein Pflegekind mit heilpädagogischem Bedarf in gleicher Höhe weiter gewährt. Ein Bestandsschutz in dem von Ihnen gewünschten Sinne für die ehemals bestehende heilpädagogische Pflegestelle unabhängig vom erweiterten Förderbedarf bestehe jedoch nicht. Sollte sich im Rahmen der Hilfeplanung zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass zum Beispiel bei einem der Pflegekinder der aktuell festgestellte erweiterte Förderbedarf wegfalle, könne das Jugendamt prüfen, ob ein Härtefall nach den Ausführungsvorschriften bestehe und gegebenenfalls das erhöhte Erziehungsgeld ohne Vorliegen eines erweiterten Förderbedarfs gewähren. Die Kriterien für einen vorliegenden Härtefall seien jedoch nicht generell festzulegen, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handele. Eine Anwendung der so genannten Härtefallregelungen durch das zuständige Jugendamt könne in Betracht kommen, wenn ansonsten das Kindeswohl durch Unterbrechung der Betreuungskontinuität bzw. Alltagskontinuität gefährdet sein könnte.

    Die Senatsverwaltung kann Ihre wirtschaftlichen Befürchtungen durchaus nachvollziehen. Eine gewünschte pauschale Absicherung sei jedoch aus fachlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Senatsverwaltung geht darüber hinaus davon aus, dass das zuständige Jugendamt auf Grund des geschilderten Vorlaufes gemeinsam mit Ihnen ein langfristiges auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und der Pflegefamilie zugeschnittenes Zukunftskonzept mit weitgehender Planungssicherheit entwickelt und gegebenenfalls von der Härtefallregelung Gebrauch machen werde. Hier sei jedoch die Entscheidung im Einzelfall zu treffen.

    Auch wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen. Insbesondere vor dem Hintergrund Ihres besonderen und lobenswerten Engagements zugunsten von Pflegekindern ist es verständlich, dass die jetzt vorgestellten Änderungen Befürchtungen auslösen können. Der Senatsverwaltung ist jedoch zuzustimmen, dass der jeweils erforderliche Bedarf im Einzelfall festgelegt und regelmäßig überprüft beziehungsweise angepasst werden muss. Mit der erwähnten Härtefallregelung besteht die Möglichkeit, eine jeweils angemessene Verfahrensweise im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Kindes zu entwickeln. In diesen Fällen muss das zuständige Jugendamt eine entsprechende Entscheidung treffen und begründen.

    Bei dieser Sachlage bedauern wir, hier nicht weiter für Sie tätig werden zu können. Insbesondere sehen wir keine Möglichkeit, uns für die von Ihnen gewünschte dauerhafte Beibehaltung bestimmter Leistungen unabhängig von der Entwicklung im Einzelfall einzusetzen. Es ist sinnvoll und erforderlich, die Leistungen in regelmäßigem Abstand zu überprüfen und auch neu festzulegen, soweit hierzu Veranlassung besteht.

    Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Die Bearbeitung Ihrer Eingabe haben wir mit diesem Schreiben abgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Ralf Hillenberg

    ------------
    Antwortschreiben von 1998


    Abgeordnetenhaus Berlin
    Der Vorsitzende des Petitionsausschusses

    3.4.1998

    Sehr geehrte Frau Pxxxxxxx,
    sehr geehrter Herr Pxxxxxxx,

    die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe beraten.

    Mit Ihrer Eingabe wenden Sie sich gegen eine etwaige Herabstufung des Heilpädagogischen Erziehungsgeldes in Form eines geplanten Stufenmodells. Zu diesem Thema hat die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport jüngst einen Entwurf zu Ausführungsvorschriften über Hilfen in Pflegestellen, der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Jugendämter sowie des Landesjugendamtes erarbeitet wurde, den Jugendämtern und den im Bereich der Pflege wirkenden freien Trägern mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

    Es wird in dem Diskussionsentwurf vorgeschlagen, von der bisherigen statischen Pauschalierung je nach dem Charakter der Pflegestelle als "normale" Pflegestelle oder als "heilpädagogische" Pflegestelle abzugehen und die Höhen des Erziehungsgeldes mit dem Ziel einer dem individuellen Hilfebedarf und Entwicklungsprozeß des Pflegekindes folgenden Zahlungsstruktur zu flexibilisieren.

    Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport hat uns versichert, pauschale Kürzungen beim Erziehungsgeld für heilpädagogische Pflegestellen seien nicht beabsichtigt. Das Erziehungsgeld für die heilpädagogische Pflege soll auch weiterhin in der bisher gewährten Höhe (1800,-- DM je Pflegekind) gezahlt werden, soweit und solange das Pflegekind der speziellen heilpädagogischen Förderung bedarf. Entgegen Ihrer Annahme enthalte der Entwurf Ausführungsvorschriften über Hilfen in Pflegestellen weder Zeitvorgaben, bis wann ein heilpädagogisches Pflegekind "geheilt" sein soll, noch sei eine gutachterliche Überprüfung vorgesehen. Der Diskussionsprozeß mit den Jugendämtern und Freien Trägern zu den Überlegungen sei noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen würden unter Einbeziehung der erbetenen Stellungnahmen getroffen werden.

    Im übrigen soll es bei bestehenden Pflegeverträgen - unabhängig vom Ergebnis des Diskussionsprozesses - dabei bleiben, daß das Erziehungsgeld für die heilpädagogische Pflege in Höhe von 1800,-- DM weiter gewährt wird, solange das Pflegekind in der Pflegestelle ist. Schließlich haben die Pflegeeltern das Pflegekind auf Basis der aktuellen Bedingungen aufgenommen und damit Anspruch auf Vertrauensschutz.

    In Übereinstimmung mit der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport teilen wir Ihre Auffassung, daß das Geld für die Erziehungsleistungen der Pflegepersonen kein leicht verdientes Geld ist und die Betreuung eines (besonders entwicklungsbeeinträchtigten) Pflegekindes mit einem "Job" nicht verglichen werden kann. Es bedarf eines hohen sozialen Engagements, ein Pflegekind in die eigene Familie aufzunehmen.

    Es ist aber unser aller Anliegen, den Pflegeeltern differenzierte Angebote der (pflege-) familienunterstützenden Beratung, Begleitung und Entlastung zur Seite zu stellen. Die Senatsjugendverwaltung setzt sich übrigens auch gegenüber der Bundesebene dafür ein, daß das soziale Engagement bei dem Erwerb von Rentenansprüchen Berücksichtigung findet und das Erziehungsgeld weiterhin von der Einkommensteuerpflicht befreit bleibt. Des weiteren wird eine Erhöhung des Erziehungsgeldes für "normale" Pflegestellen auf den Bundesdurchschnitt (ca. 350,-- DM pro Pflegekind monatlich) angestrebt. Derzeit zahlt das Land Berlin in diesen Fällen lediglich 100,00 DM monatlich. Das Erziehungsgeld für heilpädagogische Pflegestellen liegt mit 1800,-- DM allerdings über dem Bundesdurchschnitt.

    Unabhängig davon hat die Senatsverwaltung angemerkt, sie würde eine heilpädagogische Großpflegesteile im Rahmen der Familienpflege aus fachlicher Sicht für nicht förderlich halten, weil auch umfassend - pädagogisch - qualifizierte Pflegefamilien überfordert seien, wenn sie in ihrer Familie mehr als drei Pflegekinder mit besonderem Erziehungs- und Förderungsbedarf rund um die Uhr betreuten.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften Ihre Befürchtungen genommen zu haben, und bitten Sie, den Ausgang der Diskussion über die Einführung einer Flexibilisierung in den Höhen des Erziehungsgeldes abzuwarten. Ihre Eingabe haben wir mit diesem Antwortschreiben für erledigt erklärt. Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Reinhard Roß

     

     

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