Kommentar zu: VAK zum Vorrang von Elternrecht gegenüber Kindeswohl
Sehr geehrte Frau Nabert,
ich danke für Ihre Mail von Herrn Bode, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Anwalt des Kindes.
Mir scheint hier eine Sache nicht gesehen worden zu sein, die Ludwig Salgo sehr gut in seiner Ausführung zu § 1632 Abs. 4 kommentiert, dass diese Ausführungen, dass ein Pflegeelternverhältnis ein Verhältnis auf Zeit ist, grundsätzlich richtig sind.
Dass es aber einen Zeitpunkt geben kann, zu dem diese Sache kippt und dann muß, um dem Kind Stabilität zu geben, aus dem Pflegeelternverhältnis ein Verhältnis auf Dauer werden. Dass natürlich dieser Zeitpunkt gesetzlich nicht konkreter gefasst werden kann, liegt auf der Hand. Im Bewusstsein sollte er jedoch vorhanden sein.
Mit freundlichem Gruß
Ulrike Edelhoff-Bohnhardt (Rechtsanwältin und Notarin)
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