FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2004

 

Antwort des Berliner Jugendsenators
auf die parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Rabbach

 

Vorbemerkung: Die Antwort des Berliner Jugendsenators
(s.
www.aktivverbund-berlin.de) auf die Anfrage des Abgeordneten Rabbach vernebelt wieder einmal die massiven Konflikte zwischen ihm und den heilpädagogischen Pflegeeltern. Seine Versprechungen diesen gegenüber will er offenbar nicht einhalten, insbesondere sollen sie die für ihre Arbeit unverzichtbare Planungssicherheit verlieren und zur Kooperation mit der Herkunftsfamilie auch dann genötigt werden, wenn sie den Aufbau zuverlässiger und für die Heilung notwendiger Bindungen zur Pflegefamilie verunsichern.

Im übrigen verweisen wir auf die hier veröffentlichten zahlreichen Stellungnahmen aus Wissenschaft und Praxis (s. AV vom 10.2.2004, Stellungnahme und weitere Diskussionsbeiträge).

G. E. (April, 2004)

 

Drucksache 15 / 11 209
Kleine Anfrage
15. Wahlperiode

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass eine neue Ausführungsvorschrift über Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege und teilstationäre Familienpflege (AV Pflege) erarbeitet wurde und wer wurde bisher in diese Erarbeitung einbezogen?

Zu 1.: Eine Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit den Bezirken (Jugendamt – FB4-Leitung, Pflegekinderdienst, fachdiagnostische Dienste) hat einen Entwurf der Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII) erarbeitet. Die bereits in diesem Feld arbeitenden Träger der freien Jugendhilfe sind ebenfalls in diesen Prozess einbezogen worden.

2. Warum ist eine neue AV Pflege überhaupt notwendig und welche Änderungen wird sie gegenüber der alten AV enthalten?

Zu 2.: Die bisherigen Regelungen zur Familienpflege von 1984 wurden zunächst weitgehend fortgeschrieben; sie basierten noch auf der gesetzlichen Grundlage des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG), das 1990 durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII - abgelöst wurde.
Die alte Struktur der Familienpflege/Vollzeitpflege entspricht nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben und hat den Ausbau von Vollzeitpflegestellen behindert. Mit der neuen AV werden nunmehr die finanzielle Aufwertung der allgemeinen Vollzeitpflege, die Qualifizierung der
Hilfeplanung und Hilfeplanüberprüfung, die stärkere Einbeziehung freier Träger bei der Werbung, die Vermittlung, kontinuierliche Beratung und Schulung von Pflegeeltern sowie die Änderung der Kostenzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII geregelt.

3. Wann soll die neue Vorschrift in Kraft treten?

Zu 3.: Die Ausführungsvorschriften werden in Kürze in Kraft treten.

4. Wie erklärt sich der Senat, dass bereits dem Entwurf der neuen AV erhebliche inhaltliche und strukturelle Mängel vorgeworfen wurden und welche Stellung bezieht er zu den kritisch angemerkten Einzelpunkten, die durch Pflegeeltern und Experten an den Senat herangetragen
wurden?

Zu 4.: Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Stellungnahme die strukturellen Veränderungen begrüßt. Veränderungsvorschläge zur AV, die im Rahmen der Anhörung im Landesjugendhilfeausschuss und auch in der Anhörung des Jugendausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin von Experten und Betroffenen geäußert wurden, sind – ohne die Grundstruktur im Kontext der Hilfe zur Erziehung zu gefährden – in den AV-Entwurf eingearbeitet worden. Aus der Anhörung der Pflegeeltern hat sich ergeben, dass das Erziehungsgeld für
den erweiterten Förderbedarf (heilpädagogische Pflege alt) in der bisherigen Höhe erhalten bleiben soll.

5. Wie will der Senat Pflegeeltern und Experten die Sorge nehmen, dass mit dieser Vorschrift die heilpädagogischen Pflegestellen abgeschafft werden?

Zu 5.: Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche wird es auch in Zukunft eine besondere Form der Vollzeitpflege - Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf - geben. Die Hilfe ist grundsätzlich am erzieherischen Bedarf und am individuellen Entwicklungsstand, der sich im Laufe der Hilfe ändern kann, orientiert. Entsprechend den Vorgaben des § 36 SGB VIII muss gerade im Interesse des Kindes auch eine regelmäßige Überprüfung des Hilfebedarfs im Rahmen der Hilfeplanung erfolgen. Von dieser Strukturvorgabe kann auch die Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf nicht ausgenommen werden.

6. Weiß der Senat um die Befürchtungen der Bezirke, dass die neue Vorschrift insgesamt mehr Kosten verursachen wird und wie will er diesen Befürchtungen begegnen?

Zu 6.: Den in der Fach- und Ressourcenverantwortung stehenden Jugendämtern ist bewusst, dass der Ausbau der Vollzeitpflege mit der weiteren Umstrukturierung der anderen Hilfen zur Erziehung insbesondere in Bezug auf die Heimunterbringung einher gehen muss. Der Senat
geht davon aus, dass mit dem Ausbau der Vollzeitpflege und der damit einhergehenden Reduzierung oder Vermeidung von Heimunterbringung im Gesamtbereich der Hilfe zur Erziehung das Erreichen der Vorgaben des Doppelhaushalts 2004/5 gegeben ist.

7. Ist der Senat bereit, auf Grund der vielfältigen Kritik den Entwurf der neuen AV noch einmal zu
überarbeiten und dabei die bereits vorliegenden Stellungnahmen von Pflegeeltern, Interessenverbänden und Experten zu berücksichtigen?

Zu 7.: Siehe Antwort zu 4..

Berlin, den 16. März 2004
Klaus Böger
Senator für Bildung, Jugend und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2004)

 

 

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken