FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2007

 

Babyklappe und anonyme Geburt:

Sozialpolitische und psychologische Aspekte

von Regula Bott

 

Wunsch und Wirklichkeit
In der Bundesrepublik Deutschland eröffnete im August 1999 der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) bzw. Donum Vitae in Amberg/Bayern das „Projekt Moses“, mit dem die anonyme Abgabe von Kindern als Hilfe für „überforderte Mütter“(1) eingeführt wurde. Im April 2000 startete in Hamburg SterniPark e.V., ein Freier Träger der Jugendhilfe, mit politischer und finanzieller Unterstützung des damaligen Senats den Betrieb der ersten Babyklappe. Gegen den Verein ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue.(2)

Nach Auffassung der Befürworter soll die anonyme Kindesabgabe nicht nur die Neugeborenen-Tötung (Neonatizid) bzw. die Aussetzung eines Neugeborenen mit eventueller Todesfolge verhindern, sondern gleichzeitig wird erwartet, dadurch ebenfalls die Zahl der Abtreibungen zu verringern. „Adoption statt Abtreibung“ soll zur gesellschaftlich akzeptierten Lösung und „das Image der abgebenden Mutter aufgewertet werden“.(3) Die Kritik an dem Konzept dieser Form von Kindesaussetzung blieb nicht aus. Es war zu offensichtlich, dass dabei die Situation der „Mutter in höchster Not“ vollkommen ausgeblendet bleibt, sie als Person nicht wahrgenommen wird und irgendwelche Hilfsangebote für sie nicht vorgesehen sind. Während der Schwangerschaft und auch bei der Entbindung bleibt sie sich allein überlassen, das Interesse gilt ausschließlich dem `geretteten´ Kind.(4)

Das zu rettende Neugeborene soll natürlich möglichst gesund und nicht durch die mangelnde Betreuung während der Schwangerschaft und/oder eine unprofessionelle Entbindung gefährdet sein. Es kam daher relativ schnell zu einer Konzepterweiterung bzw. Nachbesserung: die medizinisch betreute anonyme Geburt wurde eingeführt und auch die Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung bei den jeweiligen Anbietern ins Programm aufgenommen.

Bis Ende 2005 erfolgte die Eröffnung von ca. 80 Babyklappen und es besteht eine vermutlich ebenso hohe Zahl von Angeboten für die anonyme Geburt, denn beides wird in der Regel als Verbund-System praktiziert.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde damit eine Entwicklung aus den USA übernommen, die dort, initiiert von der Lebensschützer-Bewegung, schon einige Jahre zuvor begonnen hatte und seit 1999 in vielen US-Staaten durch den Erlass entsprechender Gesetze legalisiert worden war.

Das Ziel der „Babyretter“ wurde erwartungsgemäß – und von Fachleuten unterschiedlichster Disziplinen so auch vorhergesagt – nicht erreicht. In den USA gab es im Gegenteil die Erfahrung, dass in Bundesstaaten mit einer solchen gesetzlichen Regelung die Zahl der ausgesetzten Babys, tot oder an unsicheren Orten aufgefunden, nicht abgenommen hatte, sondern manchmal sogar höher war als in Staaten ohne diese Legalisierung.(5)

In Europa hat als einziges Land Frankreich eine lange Tradition mit der gesetzlich geregelten anonymen Geburt bzw. anonymen Kindesabgabe. Hierzulande wurde und wird gern bezug darauf genommen, obwohl auch in Frankreich vor Jahren schon eine kritische Debatte begonnen und der politischer Druck von Betroffenen und von Fachleuten unterschiedlichster Disziplinen dazu geführt hatte, dass die Regierung im Jahre 2002 schließlich gewisse Zugeständnisse machen musste.(6) Die Zahl der Kindstötungen und Abtreibungen in Frankreich lässt im Vergleich zu Deutschland „kaum die Effektivität des französischen Systems belegen.“(7) Dennoch wurde das französische Modell zum Vorbild für den vierten, vorläufig letzten Gesetzesentwurf .(8)

Erwartungsgemäß werden auch in der Bundesrepublik Deutschland keine Babys „überforderter Mütter“ oder von „Müttern in höchster Not“ gerettet,(9) sondern statt dessen ist, wie ebenfalls vorhergesagt, eine erschreckende Zunahme von auf diese Weise künstlich hergestellten Findelkindern(10) zu konstatieren. Auch wenn wenige verlässliche Daten vorhanden sind, so gibt es doch eindeutige Beweise, die symptomatisch sein dürften.

Die Zahl der Fälle von Tötungen und `traditionellen´ Aussetzungen von Neugeborenen - außerhalb von Babyklappen und anonymen Geburtsangeboten – ist in den Jahren 1999 bis 2004 weitgehend konstant geblieben. Die folgenden Daten wurden privat anhand von Presseberichten und Internetmeldungen zusammengestellt, da eine offizielle Statistik nicht existiert.(11)

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Tötung / Aussetzung
zum Tode

21

17

17

20

34

18

Lebend-Aussetzung

13

11

14

14

12

14

unklar

 

4

 

 

 

 

zusammen

34

32

31

34

46

32

diese Zahlen entsprechen der Medienberichterstattung und sind Mindestangaben (12)

  • Ende 1999: Beginn der Babyklappen und anonymen Geburten
  • Ende 2000: ca. 40 Babyklappen in Deutschland
  • Ende 2002 / Anfang 2003: 60 – 70 Babyklappen in Deutschland                  Bott / Swientek (1/2005)
     
  • Das Hamburger Institut für Rechtsmedizin kommt für den Beobachtungszeitraum von 1990 bis Juni 2002 zu dem Untersuchungsergebnis, „dass die Babyklappen in einer Größenordnung benutzt werden, die deutlich über der maximalen Häufigkeit von Kindstötungen und Neugeborenen-Aussetzungen im Großbereich Hamburg liegt“.(13) Seit der Eröffnung der Babyklappen und der anonymen Geburtsangebote in Hamburg im Jahr 2000 sind im darauffolgenden Jahr 2001 drei außerhalb der Babyklappen ausgesetzte Neugeborene lebend und ein Neugeborenes tot aufgefunden worden. Im Jahr 2002 gab es keine Pressemeldung über die Tötung eines Neugeborenen bzw. eine traditionelle Kindsaussetzung. 2003 und 2004 – bei inzwischen fünf Babyklappen und anonymen Geburtsangeboten an allen Hamburger Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen - wurde wieder jeweils eine totes Neugeborenes gefunden.(14) In Hamburger Kliniken sind allein von Juli 2001 bis Juli 2002 offiziell dreizehn anonyme Geburten bekannt geworden, alle auf Initiative und/oder in Kooperation mit dem Hamburger Freien Träger und bundesweit agierenden Anbieter,(15) insgesamt in Hamburg also eine Entwicklung, die alles zuvor Bekannte in den Schatten stellt.

    Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Entwicklung von Anfang an systematisch beobachtet, ausgewertet und dokumentiert wurde. Und auch die dort seit 2001 erhobenen Daten sind eindeutig: in der Vergangenheit wurden 1 bis 4 getötete Neugeborene pro Jahr in Berlin aufgefunden, diese Zahlen haben sich nach Einführung der Babyklappen und anonymen Geburten nicht verändert. Drastisch gestiegen ist im Vergleich zu den Jahren zuvor dagegen die Zahl der Findelkinder: waren es in früheren Zeiten 0 bis 2 Kinder pro Jahr, so wurden nach Eröffnung der Babyklappen 2001 zehn Kinder, 2002 zwölf Kinder, 2003 acht Kinder `anonymisiert´. Innerhalb von 2 ½ Jahren waren dreißig Kinder anonym geboren oder anonym abgegeben worden(16) - eine Steigerung um das Sechsfache dessen, was ohne Babyklappen und anonyme Geburtsangebote in den Jahren zuvor in Berlin registriert worden war!

    Aus Baden-Württemberg wird berichtet, dass seit Juli 2001 die dort vorhandenen vier Babyklappen „bisher elf Neugeborenen einen guten Start in Leben beschert haben“(17) sollen. Diese `Erfolgsmeldung´ kam ohne Vergleichsdaten über die in diesem Zeitraum ansonsten ausgesetzt oder tot aufgefundenen Neugeborenen aus und nahm darüber hinaus auch die bereits fast ein Jahr zuvor beschriebene Bilanz für Stuttgart nicht zur Kenntnis:
    „Tatsache ist, dass in Stuttgart seit 1989 `nur´ drei Kinder offen ausgesetzt worden sind. ... Dagegen sind in den zweieinhalb Jahren seit Eröffnung der Stuttgarter Babyklappe bereits fünf Säuglinge abgegeben worden. Die Kritiker halten dieses Missverhältnis für eklatant: Letzten Endes produziere die Babyklappe zusätzliche Findelkinder.“(18)

    Recherchen für das Jahr 2001 ergaben, dass sich bundesweit „an die 60 illegale anonyme Geburten ... allein aus Presseberichten ... zusammenzählen“ lassen.(19) Und schließlich kommt eine Anfang 2004 durchgeführte schriftliche Erhebung bei 69 Babyklappen und 75 Kliniken (trotz der begrenzten und darüber hinaus unvollständigen Rückmeldungen der befragten Anbieter) zu dem Ergebnis von 52 in Babyklappen ausgesetzten und von 181 in Kliniken anonym geborenen Findelkindern. Von diesen blieb bei 43 Klappen- und 101 anonym geborenen Kindern die Anonymität der Mutter dauerhaft. Für 29 Babyklappen, die sich nicht an der Erhebung beteiligt oder die Zahlenangaben verweigert haben, „lässt sich anhand der Auswertung von Selbstdarstellungen, Medienberichten etc. die Aussage treffen, dass bei diesen mindestens weitere 50 Kinder abgegeben worden sind“.(20)

    Die meisten Betreiber von Babyklappen und die anonyme Geburten durchführenden Krankenhäuser halten sich mit Absicht weitgehend bedeckt, was die Veröffentlichung von Zahlen und Einzelfällen angeht. Und das sicher nicht nur, weil diese Angebote rechts- und verfassungswidrig sind,(21) sondern vor allem wohl deshalb, weil „schnell die öffentliche Meinung für den Gesetzesvorschlag umschlagen“ könnte und die Gegner „an Einzelfällen die Probleme aufzeigen und so die Stimmung für sich nutzen“ würden.(22) Statt fachkundiger und seriöser Analyse der tatsächlichen oder vermeintlichen Notlage der Frauen, die anonym entbinden möchten bzw. entbunden haben, wird über die Bilanz bestenfalls in knappen Zahlen berichtet, wie viele ratsuchende Frauen beraten wurden, wie viele Neugeborene in welchen Klappen abgelegt oder anonym geboren/abgegeben wurden, ob und wie viele von ihren Müttern sich offenbart und das Kind zurückerhalten haben bzw. wie viele in Pflege- und/oder Adoptivfamilien vermittelt wurden. Über die Hintergründe, die Lebenssituation der Frauen und ihrer Familien, ihre Sorgen und Nöte, alternative Entscheidungsmöglichkeiten, konkrete Hilfsangebote und praktische Unterstützung erfährt die Öffentlichkeit -. außer einzelnen, meist spektakulär und werbewirksam dargestellten, Einzelfällen - nichts. Das ist auch nicht gewollt, denn dann würde deutlich, dass die Entscheidung für Anonymität zumindest vorschnell, wenn nicht sogar fahrlässig getroffen wird.

    Wer nutzt Anonymität?
    Auf die immens gestiegene Zahl von Findelkindern durch die Anonymisierungsmaßnahmen wurde bereits hingewiesen. Nur aus Berlin liegen verlässliche Aussagen darüber vor, welche Personen von den neuen Angeboten Gebrauch machen. „Die Analyse bekannt gewordener Fälle zeigt, dass die Problemlagen von Frauen, die auf diese anonymen Angebote zurückgreifen, sich im Prinzip nicht von den Problemen unterscheiden, die Frauen in die bestehenden `regulären´ Schwangerenkonflikt- und anderen Beratungsstellen führen....Babyklappe und anonyme Geburt schließen also keine Lücke, sondern konkurrieren mit allen anderen Hilfsangeboten. Sie entwerten die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems, weil sie scheinbar eine schnelle Entlastung bieten.“(23) Außerdem lag „bei keinem dieser Fälle ... eine akute Lebensbedrohung des Säuglings vor und auch keine `aussichtslose Notlage´. Die Probleme, die wir bei unseren Analysen vorgefunden haben, sind alle innerhalb des regulären Hilfesystems lösbar.“(24) Frauen bzw. Eltern, die von der Babyklappe oder anonymen Geburt Gebrauch machen, wären also genauso gut in der Lage, die regulären Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen und sie wären durch eine Inkognito-Adoption vor unliebsamen Nachfragen geschützt. Sie hätten darüber hinaus die Option, zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Umgang mit der Kindesabgabe zu entwickeln. Die scheinbar so einfache, weil `unbürokratische´ Entscheidung für Anonymität hat auch Auswirkungen auf das reguläre Adoptionsverfahren. Es zeigte sich schon kurze Zeit nach Wiedereinführung dieser anachronistischen Angebote,(25) dass sicher geglaubte Mindeststandards selbst der Inkognito-Adoption drohen auf der Strecke zu bleiben. Eine Frau rief acht Wochen nach der anonymen Entbindung unter dem vereinbarten Pseudonym im Krankenhaus an, weil sie ihr Kind, das bereits in der späteren Adoptivfamilie untergebracht war, noch einmal sehen wollte: „Die Adoptiveltern hatten etwas gegen die Begegnung und auch das Jugendamt lehnte ab.“(26) Es ist kaum anzunehmen, dass Adoptiveltern und Jugendämter, die so mit einer Frau nach einer anonymen Geburt umgehen, ein angemessenes Verständnis für die Situation von anderen abgebenden Mütter/Eltern haben oder sich auch nur ansatzweise darum bemühen, ihrer Verantwortung im „Adoptionsviereck“ gerecht zu werden. Es scheint, dass nie ganz überwundene gesellschaftliche Vorurteile des „gesunden Menschenverstandes“, insbesondere den „Rabenmüttern“ gegenüber, verbunden mit Strafbedürfnissen ob deren „Verantwortungslosigkeit“, mobilisiert und selbst von Jugendämtern übernommen werden. Die Entwicklung in den letzten zwanzig Jahren zu mehr Offenheit im Adoptionsgeschehen – nicht zuletzt aufgrund der Artikulation von Betroffenen und ihrer Organisation in Selbsthilfegruppen - ist ernsthaft gefährdet durch diesen Rückfall in die Geheimniskrämerei und die Lügengeschichten früherer, inzwischen weitgehend überwunden geglaubter Zeiten.(27)

    Trotz Ernüchterung: weiter so
    Bei einigen Anbietern scheint inzwischen eine gewisse Ernüchterung eingetreten zu sein, auch wenn über die internen Debatten und eine selbstkritische Analyse der Erfahrungen bisher wenig an die breite Öffentlichkeit dringt. Der Zentralrat des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF), dessen örtliche Organisationen viele Babyklappen betreiben und anonyme Geburten vermitteln, musste inzwischen eingestehen, dass nicht zu belegen ist, „ob das Ziel, die Tötung Neugeborener zu verhindern, überhaupt erreicht wird.“ Leider wird daraus nicht die Konsequenz gezogen, die entsprechenden Angebote umgehend zu schließen, sondern es soll eine „wissenschaftliche Untersuchung“ vorgenommen werden.(28) Abgesehen davon, dass für diese Untersuchung keine zeitliche Eingrenzung vorgesehen ist, kann kaum mit einem angemessenen Ergebnis gerechnet werden, weil das Vorhaben „methodisch nicht ganz einfach zu realisieren ist, denn bekanntlich stellen sich Frauen in extremen Notlagen selten als Interviewpartnerinnen zur Verfügung.“(29) Außerdem stellt sich die Frage, wie tatsächlich anonym gebliebene Frauen überhaupt wieder erreicht und befragt werden sollen. Der Untersuchungsbeschluss des SKF scheint demnach eher der eigenen Gesichtswahrung zu dienen denn der Wahrheitsfindung, auch wenn der SKF sich einige Zeit später zumindest gegen ein „generelles Recht auf anonyme Geburt“ ausgesprochen hat.(30) Alle Erkenntnisse, Einwände und Vorbehalte nach nunmehr sechsjähriger Praxis ignorierend, hat die Große Koalition den SKF-Beschluss offenbar zum Vorbild genommen und beschlossen: „Die Erfahrungen mit der anonymen Geburt sollen ausgewertet und - soweit notwendig – gesetzliche Regelungen geschaffen werden.“(31) Mit dem Verweis auf eine Auswertung soll vermutlich zweierlei erreicht werden: zum einen könnte der Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg in der Fassung von Bayern im Bundesrat entweder ohne großen Widerstand erneut vertagt und die Rechtsdebatte somit ein weiteres Mal auf Eis gelegt werden oder aber es könnte als Kompromiss der Vorschlag, ein Gesetz mit zeitlicher Befristung zu verabschieden, umgesetzt werden.(32) Unabhängig davon, wie der Koalitionsbeschluss umgesetzt werden wird: den Wünschen der Betreiber und BefürworterInnen ist mit der Koalitionsaussage zumindest insoweit Rechnung getragen worden, als sie weiterhin die politische Legitimation und Duldung für ihre Projekte und darüber hinaus die Sicherheit erhalten haben, dass sie die Praxis von Babyklappen und anonymen Geburten auf unbestimmte Zeit unbehelligt fortsetzen können.

    Gründe für die gesellschaftliche Akzeptanz
    Im wesentlichen sind es vier Momente, die zusammenkommen und sich in einer Mischung aus gezieltem Interesse und laienhafter Naivität gegenseitig bedingen.

    Ideologische Interessen
    Hier sind es die Abtreibungsgegner jeglicher Couleur, die Chancen für eine neue Offensive gesehen haben für ihre Wunschvorstellung: „Adoption statt Abtreibung“. Die Betreiber kommen nicht zufällig fast ausnahmslos aus dem kirchlichen Bereich oder bemühen sich, Begründungen für ihr Tun mit religiösen Argumenten zu unterlegen. Nachdem „ein Umdenken für den Lebensschutz durch Strafandrohung zugunsten des Lebensschutzes durch solidarische Hilfe“ eingesetzt habe, hat das „Projekt Moses“ das Ziel, Frauen zu helfen, „die eine ungewollte Schwangerschaft austragen, sich aber nicht in der Lage sehen, das Kind aufzuziehen bei gleichzeitiger Ablehnung, den offiziellen Weg einer Adoptionsfreigabe des Kindes einzuschlagen, weil sie als Mütter unentdeckt bleiben wollen.“(33) Nicht nur Abtreibungen sollen verhindert werden, sondern in bemerkenswerter Offenheit wird auch kein Hehl daraus gemacht, das reguläre Adoptionsverfahren umgehen zu wollen. Wesentlich ist dabei nicht zuletzt die Hoffnung, „dass die Realisierung des Projekts auch Rat und Hilfe in der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle vermehrt“,(34) also der katholischen Lebensschutz-Beratung den Einfluss und möglichst hohen Zulauf garantiert. Vereinzelt werden auch bemerkenswert naive Vorstellungen geäußert, mithilfe der anonymen Geburt (und nachfolgender Adoption) dem demographischen Wandel Einhalt gebieten zu können, weil Frauen dann nicht abtreiben, sondern „trotz schwieriger Umstände“ bewogen werden könnten, ein Kind auszutragen.(35)

    Ökonomische Interessen der Anbieter
    Auch Sozialarbeit benötigt eine gesicherte materielle Basis. Nach dem Verbot des Papstes, eine schriftliche Bescheinigung nach der § 218–Beratung auszustellen, drohte den katholischen Beratungsstellen von der Caritas und dem SKF ein erheblicher Teil des bisherigen Arbeitsbereiches wegzubrechen. Über die Gründung von Donum Vitae konnte nicht nur die Schwangerschaftskonfliktberatung beibehalten, sondern durch die Schaffung neuer zusätzlicher Aufgaben – anonyme Geburt und Adoptionsvermittlung – konnten die Arbeitsbereiche ausgebaut und die Existenz gesichert werden. In Zeiten knapper werdender Mittel, seien es sinkende Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten oder der Rückgang von Spenden und Kirchensteuern, kommt der Druck hinzu, neue zusätzliche Finanzquellen erschließen müssen. Dazu muss der Bedarf für das bestehende Angebot ständig unter Beweis gestellt werden mit dem Risiko des Abnutzungseffektes. Mit einem `neuen Bedarf´ dagegen lassen sich im Sinne der Modernisierung leichter neue Sponsoren gewinnen. Je spektakulärer und eingängiger die `neuen Bedarfe´ vermittelt und vermarktet werden, um so größer ist der Erfolg. Auf die Einhaltung fachlicher (Mindest-)Standards kommt es dabei nicht an, denn das wesentliche Kriterium dürfte im Sinne der Existenzsicherung die Vermarktung des Projektes sein.

    Ökonomische Interessen des Staates
    Komplexe Problemlagen erfordern eine differenzierte Sichtweise und vielfältige, personal- und kostenintensive Beratungs- und Versorgungsangebote. In Zeiten zunehmender Mittelkürzungen in allen Bereichen, haben einfache, technokratische Lösungen, besser: Scheinlösungen, derzeit wieder Konjunktur. Das Konzept der Ausgrenzung durch die Aufgabe sozialer Verantwortung erleben wir derzeit in vielen Bereichen. Babyklappen und anonyme Geburten – mit- oder allein finanziert durch private Spender und Sponsoren – sind erheblich kostengünstiger als die Bereitstellung von Beratungsstellen, Sozialhilfeleistungen, Einrichtungen zur Mutter/Eltern-Kind-Betreuung, Maßnahmen zur schulischen und beruflichen (Wieder-) Eingliederung. Die (Teil-)Privatisierung macht sich bezahlt: für Findelkinder muss, materiell jedenfalls, der Staat oder eine Wohltätigkeitsorganisation nicht aufkommen – das tun die gut situierten Adoptiveltern. Hier „gerettete“ Findelkinder, dort glückliche Adoptiveltern – ein Ergebnis zum Vorzeigen!

    Emotionalität des Themas
    Es handelt sich um ein hoch emotionalisiertes Thema, denn kleine, unschuldige, hilflose Neugeborene rühren zutiefst die Herzen der meisten Menschen; an ihrem Tod will man/frau nicht schuldig sein, auch nicht indirekt oder durch abstrakt gedachte unterlassene Hilfeleistung. Hinzu kommt eine diffus ausgelöste Betroffenheit und Übertragung von eigenen lebensgeschichtliche Erfahrungen; es werden frühe Verletzungen des kleinen Kindes im Erwachsenen mobilisiert, die unreflektiert die eigene Haltung dominieren. Die (unbewusste) Identifikation mit dem potenziellen Opfer verführt zu einem naiven Helfen -Wollen, bei dem rationale und fachliche Argumente nicht einbezogen werden. Die emotional begründeten, eigenen - vermeintlich - guten Absichten führen dazu, dass die mangelnden Erfolge umgedeutet bzw. idealisiert werden. Die stereotype Wiederholung des Glaubenssatzes: `und wenn auch nur ein Kind gerettet wird, hat sich das Angebot schon gelohnt´, ist Ausdruck dafür, dass die Auseinandersetzung mit den realen Verhältnissen, den Ursachen und Zusammenhängen für Kindstötungen und -Aussetzungen gescheut wird und das Nachdenken über die Folgen für die Betroffenen und über wirksame Alternativen unterbleibt.

    Anonymität ist gewollt ...
    Zunächst ist die Anonymität eine vielversprechende Methode für die Betreiber der entsprechenden Angebote, um unter dem schwer angreifbaren Vorzeichen der `Gutmenschen´ eigene Interessen zu vertreten und durchzusetzen (s. Abschnitt: Gründe für die gesellschaftliche Akzeptanz). Der Erfolgsdruck kann dabei – vorsichtig ausgedrückt - zu einem unverantwortlichen Umgang verleiten:
    „Beim Eintreffen der Schwangeren in der Einrichtung muss die Betreffende ihren Namen aus dem Mutterpass streichen, wurde uns mehrfach berichtet.“(36) Anonymität als (Vor)-Bedingung für die Gewährung von Hilfe und Unterstützung für Mütter in Not?

    verführerisch ...
    Anonymität ist auch verführerisch für Mütter und Eltern (oder andere Personen), die sich auf eine einfache, schnelle und unbürokratische Weise eines Kindes entledigen wollen und glauben, so eine dauerhafte `Lösung´ des Problems gefunden zu haben. Auch langjährig wartende Adoptivbewerber schöpfen angesichts der niedrigen und im Laufe der letzten Jahre immer geringer werdenden Zahl von Vermittlungen neue Hoffnung, dass unter dem Motto „Adoption statt Abtreibung“ die Anonymität zur Erhöhung der Zahl abgegebener Kinder führen könnte und sie doch noch das ersehnte Adoptivkind erhalten. (37) Und es gibt (vereinzelt?) wohl auch VermittlerInnen, die für jedes Adoptionsarrangement zur Verfügung stehen, egal unter welchen Bedingungen es zustande kommt.

    überflüssig ...
    Die „Frauen in höchster Not“, die durch die Babyklappe oder die anonyme Geburt davor bewahrt werden sollen, ihr Neugeborenes zu töten oder ungeschützt auszusetzen, sind eine Fiktion. Es wurde schon dargestellt, dass die Zahl der tot aufgefundenen Neugeborenen seit Eröffnung dieser „neuen Angebote“ weitgehend konstant geblieben ist. Das ist auch nicht überraschend, denn Mütter, die ihre Kinder direkt nach der Geburt töten oder unversorgt lassen, befinden sich nach verdrängter oder verleugneter Schwangerschaft in einem psychischen Ausnahmezustand.(38) Völlig überrascht von der Geburt und in der subjektiv als ausweglos empfundenen Situation führen Schock, Stress und Panik zu der Kurzschluss-Reaktion, bei der das Leben des Neugeborenen gefährdet ist. Die Nutzung einer Babyklappe oder anonymen Entbindung aber setzt das genaue Gegenteil voraus, nämlich ein Mindestmaß an vorbereiteter Information, Planung und Organisation, an rationalem Verhalten also und halbwegs klarem Denken.

    schädlich ...
    Die Anonymität hat für alle vom Adoptionsgeschehen betroffenen Personen schwerwiegende Folgen. Für die durch Babyklappen und anonyme Geburten künstlich hergestellten Findelkinder besteht so gut wie keine Chance, ihre besonders bittere Lebensgeschichte auch nur ansatzweise aufarbeiten zu können, denn ihre Eltern oder andere für die Aussetzung verantwortliche Personen werden es kaum wagen, sich nach Jahren zu offenbaren. Die Tatsache unter solch unpersönlichen und entwürdigenden Umständen ausgesetzt worden zu sein, ist noch schmerzhafter und kränkender als das Weg–Gegeben–Worden-Sein bei der regulären Adoptionsabgabe. Die Verletzung des Selbstwertgefühl, noch nicht einmal so viel wert gewesen zu sein, dass über ein geregeltes Adoptionsverfahren ein Minimum an Hintergrundsinformation überliefert wurde, ist besonders gravierend. Abgebende Mütter/Eltern merken oft erst viel später, dass sie sich zu einer unüberlegten und vorschnellen Handlung haben verführen lassen, deren Folgen für ihr weiteres Leben sie nicht abschätzen konnten. Mit den Gefühlen von Trauer, Ohnmacht, Betrug, Scham und Schmerz bleiben sie allein, ihre Hilf- und Rechtlosigkeit erscheint unabänderlich, ihre Nöte und Sorgen waren und sind nicht von Interesse. Adoptiveltern sind den Fragen nach der Herkunftsgeschichte der Adoptivkinder hilflos ausgeliefert. Beruhigend gemeinte, aber nicht überzeugende Spekulationen über die Motive und guten Absichten der Mütter/Eltern im Sinne des Lebensschutzes können die biografischen Defizite nicht ersetzen, die Verletzungen des Selbstwertgefühls der Findel-Adoptierten nicht aufheben.

    und gefährlich.
    Erste Erfahrungen bestätigen die Sorge, dass es eine „mittelbar verhängnisvolle Wirkung von `Babyklappen´“(39) gibt und die neuen Angebote sogar (mit)ursächlich für den Tod eines Neugeborenen sein könnten, wenn eine Frau leichtgläubig darauf vertraut, ohne angemessene Vorbereitungen allein und sich selbst überlassen in der konkreten Situation der Geburt dann aber doch überfordert und das Leben des Neugeborenen gefährdet ist. (40) „Dem Missbrauch sind keine Grenzen gesetzt, denn wer die Kinder in die Klappe legt, ist nicht bekannt: Mutter, Vater, Freund, Großeltern, Zuhälter...“,(41) das Kind kann also auch gegen den Wunsch der Mutter in der Klappe entsorgt worden sein, weil es die Familienehre oder das Geschäft stört oder weil die innerfamiliären Gewalt- und Missbrauchsverhältnisse bekannt werden könnten. Eine Frau, die in solch einem sozialen Umfeld lebt, wird kaum in der Lage sein, sich zu wehren, um sich und das Kind zu schützen. Einige der Anbieter von Babyklappen und anonymen Geburten versuchen auf unterschiedliche Weise Einfluss auf die Vermittlung des Kindes in eine Adoptivfamilie zu nehmen. Hierbei sollte die Gefahr des Kinderhandels keinesfalls unterschätzt werden, denn „egal, um welche Anbieter von Findelkind-Projekten es sich handelt: um Spenden werben sie alle! Ob sich da auch glückliche Adoptiveltern angesprochen fühlen, ihrer Dankbarkeit materiellen Ausdruck zu verleihen?“(42)

    Werbung
    Zu Beginn der Babyrettungskampagne warb der bereits erwähnte Hamburger Verein mit anrührenden Babyfotos und einer aggressiv-zynischen Schockkampagne. Der orangefarbene Mülltonnenaufkleber „Bitte keine frischen Babys einfüllen“ sollte provozieren, denn, so die damalige Sprecherin: „eine Marke braucht etwa zwei Jahre, um sich am Markt zu etablieren.“(43) Die Strategie war erfolgreich, auch wenn es der Verein inzwischen offenbar bevorzugt, eher im rührseligen Boulevard-Stil in den einschlägigen Medien mit Herz- und Schmerz-Werbung für die Sicherstellung von Spenden zu sorgen, wobei Stars, Sternchen und Sponsoren auch gern die eigene Image-Pflege gleich mitbetreiben.(44) Und die Nachhaltigkeit des Spendenflusses dürfte auf Jahre gesichert sein, denn für die Fortsetzung des Rührstückes bietet die weitere Entwicklung der „geretteten Findelkinder“ vermutlich noch viele Anlässe. In Berlin gab es die breit plakatierte Werbeaktion von dem „Verbundprojekt Babyklappe“ der Caritas und Diakonie: geworben wurde mit einem sehr professionell gestalteten und ansprechenden Bild einer nicht identifizierbaren hochschwangeren Frau, der signalisiert wurde, sich aller Sorgen entledigen zu können: “Wir nehmen dein Kind, wenn keiner es will, ohne Namen, ohne Strafe.“ Ihr selbst wurde kein Hilfsangebot gemacht, ihre soziale Situation war nicht von Belang, das Interesse galt allein dem (hoffentlich) gesunden Baby. Die – auch interne - Kritik an dieser Werbeaktion war so überzeugend, dass die Werbung per Plakatierung und im Internet Anfang 2003 eingestellt wurde.

    Willkür
    Eine fachgerechte und dem heutigen Standard angemessene Aufklärung und Adoptionsberatung findet nicht statt, denn die Intention der neuen Projekte ist es gerade, vorbei an der regulären Adoptionsvermittlung zu agieren. Eine der zentralen Willkürmaßnahmen ist dabei die bewusst verkürzte Bedenkzeit für abgebende Mütter/Eltern. Die in der Adoptionsvermittlung zwingend vorgeschriebene Acht-Wochen-Mindest-Frist ab Geburt des Kindes, vor deren Ablauf nicht rechtswirksam in die Adoption eingewilligt werden kann, wurde zu einer Ausschlussfrist umdefiniert. Dadurch wird der Entscheidungsdruck immens erhöht, die Rücknahme der Entscheidung ist massiv erschwert, sie wird regelrecht be- und verhindert. Das ist auch gewollt, denn zu viel Bedenkzeit könnte das Bedürfnis nach mehr Information und Beratung wecken und zu einer wie immer gearteten anderen Entscheidung führen und darüber hinaus den Bedarf an weiteren Hilfeleistungen für diese Frauen und ihre Familien auslösen. Die willkürlich verkürzte Einwilligungsfrist dient offensichtlich vor allem der vereinfachten Rekrutierung von Adoptivkindern. Und mehr Adoptivkinder sind gefragt, angesichts der großen Zahl wartender Bewerber auch von VermittlerInnen und unbedarften Fachleuten anderer Disziplinen, die sich wünschen, „dass die Adoptionsvermittler nicht nur das Wohl der zu vermittelnden Kinder in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen würden, sondern auch die belastenden Lebensumstände ungewollt kinderloser Paare mehr berücksichtigen könnten.“(45) Der Grundsatz, dass Eltern für Kinder und nicht Kinder für Eltern gesucht werden, wird so ins Gegenteil verkehrt. Da wundert es nicht, dass Ursula Künning vom „Verbundprojekt Babyklappe“ der Diakonie und Caritas in Berlin, die zunächst gemeinsam auch die Adoptionsvermittlung der so gewonnenen Findelkinder betrieben, geradezu mit Stolz von der Verdoppelung der dortigen Vermittlungen berichtete.(46) Um Interessenkollisionen auszuschließen, wurde versucht, der gemeinsamen Vermittlungsstelle von Caritas und Diakonie in Berlin die Adoptionsvermittlung der in ihren Einrichtungen anonym geborenen oder in den Babyklappen ausgesetzten Kinder zu untersagen.(47) Auch in Hamburg wurden Unregelmäßigkeiten und willkürliche Praktiken bekannt, die eine Interessenkollision vermuten ließen. Drei bis vier Monate verspätete Meldungen der Neugeborenen bei Standes- und Jugendämtern, die Zwischen-Platzierung der Kinder für mindestens acht Wochen in `ehrenamtlichen´, unvorbereiteten und ungeprüften Pflegefamilien - rekrutiert u.a. aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis – und auch die Tatsache, dass Vormundschaften für die dem Verein überlassenen Kinder von Vereinsmitgliedern und Mitarbeiterinnen übernommen wurden, ließen erhebliche Zweifel an der Seriosität des Vereins aufkommen. Daher hat die Hamburger Regierung die finanzielle Unterstützung des Freien Trägers für dessen Findelkind-Projekt Ende 2002 eingestellt. Die Initiatorin vom „Projekt Moses“ in Amberg/Bayern, das sich ebenfalls durch Spenden finanziert, hat allen Ernstes vorgeschlagen, dass - nach dem Ablauf der Acht-Wochen-Frist – das Kind erst bei der Vermittlung zu Adoptiveltern standesamtlich angemeldet wird – und zwar gleich „auf den Namen seiner neuen Familie“, um den schrecklichen Status als „Findelkind im Stammbaum“ vermerkt zu sein, zu vermeiden.(48) Diese Konstellation ist eine geradezu ideale Bedingung für die verabredete Kindesabgabe und –übernahme, sprich: für Kinderhandel. Der Adoptionskinderhandel hat weltweit zugenommen;(49) warum in die Ferne schweifen, wenn es bequemer und billiger innerhalb der Bundesrepublik (und europaweit(50)) funktionieren kann?

    Mangelnde Professionalität
    Bei der Umsetzung geht es z.T. sehr dilettantisch zu. Eher noch harmlos erscheinen die beschönigenden Umdeutungen und Umbenennungen in „Baby-Fenster“, „Baby-Wiege“, „Baby-Körbchen“, etc., die notwendig erschienen, nachdem die Assoziationen zu den Begriffen „Verklappung“, „Entsorgung“, „Wegwerfgesellschaft“ das Image zu schädigen und den humanitären Anspruch zu gefährden drohten. Auch die anonyme Geburt wurde zur „vertraulichen Geburt“ umdeklariert. Fast schon komisch ist die Naivität bei dem Hinweis eines Anbieters in Schleswig-Holstein: „Um sicher anonym zu bleiben, sollten Sie die Babyschleuse nach 20.oo Uhr aufsuchen, da die ... straße dann erfahrungsgemäß kaum noch von Passanten genutzt wird und Sie nicht befürchten müssen, entdeckt zu werden.“(51) Vergleichbar naiv ist auch der Glaube an die Wirkung einer „Trauma -Massage“, die den neugeborenen Findelkindern beim „Netzwerk `Mirjam´“ des Diakonischen Werks in Hannover zuteil wird: damit sollen die Auswirkungen der Trennung von der Mutter und von weiteren Beziehungsabbrüchen durch Zwischenplatzierungen abgemildert werden.(52) Aus psychologischer Sicht bemerkenswert unprofessionell ist auch die bereits unter dem Aspekt der Gefahr des Kinderhandels erwähnte Absicht, einem Menschen das Trauma „Findelkind“ durch die Lüge ersparen zu wollen, dass die standesamtliche Meldung direkt auf den Namen seiner Adoptiveltern erfolgt und der Mensch damit „nie ein Findelkind“ gewesen sein soll.(53) Solche Lebenslügen können gravierende psychische Irritationen verursachen und sollten bei dem heutigen Kenntnisstand über die Psychodynamik von Familiengeheimnissen im allgemeinen und des Adoptionsgeschehens im besonderen definitiv passee sein!

    Auch die Zielsetzung „Adoption statt Abtreibung“ entbehrt in zweierlei Hinsicht jeglichen Sachverstandes und lässt alle Fachkenntnisse unberücksichtigt: 1.: wie soll „das Image der abgebenden Mutter aufgewertet werden“,(54) wenn sie selbst und ihre Lebensumstände anonym sind? Eine konservative und zutiefst frauenverachtende Vorstellung kommt so ohne jeglichen Bezug auf die Lebensrealität von Frauen und das Fachwissen aus der Schwangerschaftskonflikt- und Adoptionsberatung aus, um eine Ersatz- bzw. Leihmutterschaft(55) zu propagieren, bei der allein das Produkt Kind zählt. 2.: Die Vorstellung, Adoption sei eine Alternative zur Abtreibung, entbehrt jeder Grundlage. Bei einer ungewollten Schwangerschaft stehen, wenn eine Abtreibung, egal aus welchen Gründen, nicht erfolgte, zuallererst die Überlegungen im Vordergrund, wie und mit welcher Hilfe selbst für das Kind gesorgt werden kann. Adoption als lebenslange und weitgehend endgültige Trennung vom Kind kommt als Notlösung erst dann in Betracht, wenn alle anderen Konstellationen versagen oder als unzureichend empfunden werden.(56) Daher darf, um in subjektiv scheinbarer Aussichtslosigkeit vorschnelle und unreflektierte Entscheidungen zu verhindern, die Einwilligung in die Adoption frühestens acht Wochen nach der Geburt rechtswirksam erteilt werden. In den meisten Medien, selbst in gemeinhin als seriös geltenden, wurde über die neuen Angebote zunächst überwiegend wohlwollend bis euphorisch berichtet; skeptische oder gar kritische Stimmen waren kaum vertreten. Die mangelnde journalistischer Ausgewogenheit war für Fachleute nicht überraschend. Erstaunlich aber war die Zurückhaltung oder sogar der Nachvollzug in Expertenkreisen. So hat der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ eine in sich völlig widersprüchliche, in der Wirkung aber klar befürwortende Stellungnahme veröffentlicht.(57)

    Fazit

    Die Realität hat die ärgsten Befürchtungen bestätigt:

    • kein Leben wird gerettet, keine Aussetzung verhindert;
    • Mütter/Eltern werden zu einer scheinbar einfachen „Problemlösung“ verführt;
    • die Zahl der künstlich geschaffenen Findel-Adoptierten wird erhöht;
    • die Langzeitfolgen für die Betroffenen werden ausgeblendet;
    • die Gefahr des Missbrauchs und des Kinderhandels bleibt unterschätzt.

    Das „Humanexperiment“ (Ernst Benda) muss beendet werden! Daher ist umgehend die Schließung aller Babyklappen und die sofortige Einstellung der anonymen Geburtsangebote sowie die Überprüfung sämtlicher Unterlagen bei deren Anbietern geboten. Außerdem ist es dringend notwendig, eine breite Aufklärungs- und Informationskampagne über die bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote durchzuführen mit dem Ziel, die groben Fehlinformationen zu korrigieren und das bestehende Hilfesystem - umfassend und korrekt dargestellt - einer breiten gesellschaftlichen und Fach-Öffentlichkeit bekannt zu machen. Darüber hinaus ist es angebracht, die vorhandenen regulären Angebote zu verbessern, auszubauen und ihre Zugänglichkeit zu erleichtern. Und für den noch nicht ad acta gelegten Gesetzentwurf im Bundesrat sowie für den Beschluss der Koalitionsregierung gilt: „Das Beste ... wäre wohl eine anonyme Bestattung, damit niemand die Chance der Exhumierung erhält.“.(58)

    --------------------------

    1 Maria Geiss-Wittmann, 2000.
    2 Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost, 01.und 02.02.2006.
    3 Fn 1.
    4 Dass von der Verantwortung von Vätern bei diesem Konzept nicht die Rede ist, sei zumindest angemerkt!
    5 American Adoption Congress, 2000. Nina Bernstein, 2002. Evan. B. Donaldson Adoption Institute, 2003.
    6 Nicole Stürmann, 2003.
    7 Rainer Frank/Tobias Helms, 2001. Ulrike Riedel, 2003 a.
    8 Antrag des Landes Baden-Württemberg in der Fassung von Bayern, BR-Dr. 682/04, Geburtsberatungsgesetz
    9 (GebBerG), am 24.9.2004 nach Probeabstimmung wegen mangelnder Zustimmung von der Tagesordnung genommen. Presseerklärung von 200 Fachleuten und von Betroffenen aus dem Adoptionsbereich v. 9.1.2000, in: Christine Swientek (b), 2001. Karsten Plog, 2001. Marion Mück-Raab, 2001. Christine Swientek, 2001 (b).
    10 In Babyklappen ausgesetzte oder per anonymer Geburt verlassene Kinder sind Findelkinder; s. Personenstandsgesetz (PStG) § 25 sowie Entwurf zur Reform des Personenstandsrechts (PStRg) § 24, Findelkind, BR-Dr. 616/05 v. 12.8.05.
    11 Nach der Strafrechtsreform von 1998 wird die Zahl der getöteten Neugeborenen seit 1999 in der Kriminalstatistik nicht mehr gesondert dokumentiert, Kindstötungen werden seither in der Altersgruppe von 0-1 Jahr erfasst.
    12 Zusammenstellung der einzelnen Meldungen: s. terre des hommes, 2005.
    13 Ute Balmceda-Harmelink/Holger Lach/Klaus Püschel, 2002.
    14 Fn 11.
    15 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 2002, Hamburg.
    16 Ulrike Herpich-Behrens, 2004.
    17 Stuttgarter Nachrichten, 13.08.2005.
    18 Thomas Faltin, 2004.
    19 Dietmar Hipp/Beate Lakotta/Cordula Meyer, 2002.
    20 Sonja Kuhn, 2005.
    21 s. Beitrag von Alfred Wolf in diesem Band. Susanne Benöhr/Iris A. Muth, 2001. Ulrike Riedel, 2003 b.
    22 Walter Bayerlein, 2004.
    23 Ulrike Herpich-Behrens, 2003.
    24 Ulrike Herpich-Behrens, 2004.
    25 Zur Geschichte des Findelwesens im 18. bis Ende des 19. Jahrhunderts: s.: Volker Hunecke, 1987. Verena Pawlowski, 2001.
    26 Fn 18.
    27 Regula Bott, 1995. Evan Imber-Black, 1995. Christine Swientek, 1983, 2001 b. Irmela Wiemann, 1994, 2001. Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierte (BARGEA); Netzwerk Herkunftseltern e.V..
    28 SKF, 2004 a,
    29 Kirsten Schweiwe, 2005.
    30 SKF, 2004 b,
    31 „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit“, Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD, 2005.
    32 So der Vorschlag der damaligen Justizministerin Baden-Württembergs, Corinna Werwick-Hertneck, bei einer internen Experten-Anhörung der CDU/CSU-Fraktion im September 2003, (an der ich, R.B., teilnahm) Der Vorschlag wurde von Ernst Benda umgehend als unzulässiges „Humanexperiment“ scharf kritisiert.
    33 Fn 1.
    34 Ebd.
    35 Thüringer Familienminister Klaus Zeh, 2005.
    36 Birgit Nabert, 2003.
    37 Martin Müller-Bialon, 2005
    38 Anke Rohde, 2003. Andreas Marneros, 2003. J.Wessel/W.E.Platz/V.Schneider, 1998.
    39 Stephan Neuheuser, 2005.
    40 Sigrid Meissner, 2004. Frankfurter Neue Presse (dpa), 17.11.2005 (Online-Ausgabe).
    41 Regula Bott, 2001. General Anzeiger (dpa), 26./27.1.2002.
    42 Regula Bott, ebd.; Bernd Wacker, 2003.
    43 Per Hinrichs, 2001.
    44 Christiane Soyke/Cella Tremper, 2004. Tanja May, 2005.
    45 Tewes Wischmann, 2000.
    46 Mündliche Äußerung am 9.4.2003 in Kiel.
    47 Nach der Klage gegen diese Einschränkung kam es zu einem Kompromiss: die Genehmigung der Vermittlung der Findelkinder wurde an Auflagen gebunden und jegliche Werbung untersagt mit der Folge, dass in Berlin seither deutlich weniger Kinder in Babyklappen oder per anonymer Geburt ausgesetzt wurden: 3 in 2004, 6 bis Anfang 12/05 (eins davon behindert und bereits ca. 4 Monate alt!); Quelle: persönliche Information.
    48 Conny Neumann, 2000.
    49 s. Beitrag von Rolf P. Bach in diesem Band.
    50 Per Internet wird z.B. in Polen für die Anonymitäts-Angebote in der BRD und Österreich geworben: www.google.pl/anonyme geburt.
    51 Verein Leben bewahren Lübeck e.V., ca. Anfang 2001.
    52 So eine „Netzwerk“- Mitarbeiterin bei der Tagung von terre des hommes: „Babyklappe und anonyme Geburt – ohne Alternative?“, 27./28.Mai 2003 in Bonn-Röttgen.
    53 Fn 18.
    54 Fn 1.
    55 Die Ersatzmutterschaft ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG §§ 13 a-d, 14) aus gutem Grund untersagt.
    56 Egon Golomp/Helmut Geller, 1992. Walter Bechinger/Bernd Wacker, 1994; Bernd Wacker, 1994.
    57 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, 2003. Zur Kritik daran: terre des hommes, 2003.
    58 Siegfried Willutzki, 2003.

     

    Literatur

    Balmceda-Harmelink, Ute/Lach, Holger/Püschel, Klaus (2002): „Forensische Pädopathologie – Babyklappen: Häufigkeitsveränderungen von Kindstötung und –aussetzung mit Todesfolge in Hamburg?“ päd (8), 385-395.

    Bayerlein, Walter: in: Lutz Neumann: „Die Rechtsgüter sorgfältig gegeneinander abwägen“, Sonntagsblatt Bayern, 3.10.04 (0nline-Ausgabe).

    Bechinger, Walter/Wacker, Bernd (Hg) (1994): „Adoption und Schwangerschaftskonflikt: wider die einfachen Lösungen“.

    Benöhr, Susanne/Muth, Iris A.(2001): „Babyklappe und anonyme Geburt – im Widerstreit zwischen Hilfeleistung und Gesetzesverstoß“, Kritische Justiz 4/01, 405-424.

    Bernstein, Nina (2002): ”Cultures of Abandonment. The New Foundling Movement in Germany and America”, in: The American Academy in Berlin (Hg): The Berlin Journal, Number Five/Fall 2002, 30.

    Bott, Regula (Hg (1995): „Adoptierte suchen ihre Herkunft“.

    Bott, Regula (2001): „Einige kritische Anmerkungen zum Themenkomplex: Babyklappe, anonyme Geburt, Findelkind, Adoption“, in: Protokoll des Innenausschusses (61. Sitzung), Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Anonyme Geburten“ am 30.5.2001, Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Berlin, 2001, 261-274.

    Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierte (BARGEA), www.bundesarbeitsgemeinschaft-adoptierte.de.

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    Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (PStRg), § 24 Findelkind, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Dr. 616/05 v.12.8.05.

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    Frankfurter Neue Presse: „Obduktionsergebnis: Gefrorener toter Säugling lebte bei der Geburt“, 17.11.2005, (Online-Ausgabe).

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    Wessel, J./Platz, W.E./Schneider, V. (1998): „Rechtsmedizinische, psychiatrische und geburtsmedizinische Aspekte bei der Kindstötung nach Schwangerschaftsverdrängung –eine Übersicht anhand einer Kasuistik“, Rechtsmedizin, 1-9.

    Wiemann, Irmela (1994): „Ratgeber Adoptivkinder“.

    Wiemann, Irmela (2001): „Wie viel Wahrheit braucht mein Kind? Von kleinen Lügen, großen Lasten und dem Mut zur Wahrheit in der Familie“.

    Willutzki, Siegfried (2003): „Babyklappe und anonyme Geburt – Gibt es eine familienrechtliche Lösung?“, in: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V./Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin e.V.(Hg.): „Auf den Prüfstand gestellt...Babyklappe und anonyme Geburt“, 33-39.

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    Zeh, Klaus: „Deutschland leidet an `Unterjüngung´“, KATH.NET 10.11.2005, (Online-Ausgabe).

     

    In: Harald Paulitz (Hg): „Adoption: Positionen, Impulse, Perspektiven”, 2. Aufl. 2006, 153-167, erschienen im Beck Verlag: www.beck-shop.de

    s.a. Rezension zur 1. Auflage
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