Bundeskinderschutzgesetz
von Paula Zwernemann
Die ursprünglich geplante ersatzlose Streichung der Sonderzuständigkeit für Pflegekinder gem. § 86.6 SGB VIII - und somit die Anbindung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Herkunftseltern - wurde nicht vorgenommen. Dass unsere Argumente Gehör fanden und von den Entscheidungsträgern verstanden wurden, ist dem Einsatz vieler Menschen zu verdanken.
Wir möchten allen danken, die sich bei den Bundestagsabgeordneten in Schreiben und im persönlichen Gespräch eingebracht haben, um diesen besonderen Sachverhalt darzulegen.
Es war wie im Jahre 2004 das Zusammenspiel der Basis im Gespräch mit ihrem Abgeordneten und der Einsatz der Verbände in den parlamentarischen überparteilichen Ausschüssen wie dem parlamentarischen Familienausschuss unter Vorsitz von Frau Laurischk und der Kinder-kommission sowie der einzelnen Fraktionen des Bundestages.
Auch Interventionen bei den Landesjugendämtern und den Wohlfahrtsverbänden haben mit dazu beigetragen. Nicht zuletzt möchten wir uns bei Professor Dr. Ludwig Salgo und Frau Professor Dr. Dr. Zenz für Ihre differenzierten Stellungnahmen und ihr Engagement bedanken. Wir möchten auch nicht vergessen, dass die Institutionen und Personen, die sich für die Verbesserungen in § 37 SGB VIII eingesetzt haben, unseren Dank verdienen.
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