FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2010

 

Jugend- und Familienminister fordern
Ausbau des Pflegekinderwesens

Am 18. und 19.6.2010 tagte die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Schwerin und fassten wichtige Beschlüsse. Zum einen folgen die Ministerinnen und Minister einem Antrag von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, der den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und entwürdigenden Erziehungsmethoden verbessern soll. Zum anderen haben die Mitglieder der JFMK einem Antrag Hamburgs zugestimmt, der die Situation von Pflegekindern und -eltern stärken soll.

„Kinder und Jugendliche müssen sicher sein können, dass der Staat, die Gesellschaft und auch Institutionen alles tun, um sexuelle Übergriffe oder entwürdigendes Erziehungsverhalten zu verhindern.“ So haben sich die Mitglieder der JFMK nicht nur darauf verständigt, dass aktuelle und vergangene Fälle gründlich aufgearbeitet werden müssen. Die aktuelle öffentliche Diskussion über sexuelle Gewalt, insbesondere in pädagogischen Institutionen, zeige, dass es nach wie vor Bereiche gebe, in denen das Thema sexuelle Gewalt ein Tabu ist, das es zu brechen gelte.

Besonderen Handlungsbedarf zum Schutz vor sexueller Gewalt sehen die Ministerinnen und Minister überall dort, wo es eine besondere Nähe von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen gibt. Dazu gehören etwa Internate, Einrichtungen der Jugendhilfe, aber auch der schulische Alltag und pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen, sowie die Arbeit in Sportvereinen, die offene Jugendarbeit und das Engagement in Jugendverbänden.

Aus Sicht der JFMK ist es deshalb nötig, hier eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die bestehenden Standards, zum Beispiel beim Betriebserlaubnisverfahren und der Überprüfung von Einrichtungen, einzuhalten, zwischen Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachorganisationen und Trägern der freien Jugendhilfe gemeinsame Fachstandards zu vereinbaren, und dass Einrichtungen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, eigene präventive Strategien einführen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen sicher stellen.

Den Jugendämtern soll ein direkter Zugriff auf das Bundeszentralregister ermöglicht werden, um Informationen über einschlägige Straftaten bei Verdächtigen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang begrüßten die Mitglieder der JFMK auch einen Vorstoß der Kultusministerkonferenz, die für Mitarbeiter in Schulen und schulnahen Einrichtungen fordert, dass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Verbesserungen des Pflegekinderwesens

Der zweite Antrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, und in der JFMK verabschiedet worden ist, fordert einen Ausbau des Pflegekinderwesens in Deutschland und mehr rechtliche Sicherheit für Pflegekinder und -eltern.

Die JFMK hält es für notwendig, die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Deutschland zu verbessern, um möglichst jedem Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann – und für das die Unterbringung in einer Familie die geeignete Hilfeform darstellt – die Möglichkeit zu geben, in einer Pflegefamilie zu leben. Bis zur kommenden Jugend- und Familienministerkonferenz 2011 soll eine Arbeitsgruppe Vorschläge für eine solche Reform vorlegen.

Vor dem Hintergrund, das Pflegekinderwesen weiter ausbauen zu wollen, sehen die Jugendministerinnen und -minister kritisch, dass im Dezember 2009 auf Bundesebene entschieden worden ist, dass Bereitschaftspflege als eine gewerbliche Tätigkeit gilt. Aus Sicht der Mitglieder der JFMK sind damit negative Auswirkungen auf bestehende Pflegeverhältnisse verbunden. Außerdem werde die Akquise neuer Pflegefamilien erheblich erschwert. Deshalb wird das Bundesfamilienministerium aufgefordert, diese Bewertung möglichst schnell zu überprüfen – vor allem, da die JFMK der Begründung auf Bundesebene nicht folgen kann. Dort führt man an, dass bei Bereitschaftspflegestellen auch ohne Unterbringung von Pflegekindern so genannte Platzhaltekosten oder Bereitschaftsgelder von den Jugendämtern gezahlt würden. Das aber entspreche weitestgehend nicht der Wirklichkeit, so die Länderministerinnen und -minister. Im Regelfall erhielten Bereitschaftspflegefamilien erst dann ein Pflegegeld, wenn auch ein Kind in der Familie untergebracht werde.

Alle Beschlüsse der JFMK 2010 werden im Internet unter www.jfmk2010.de veröffentlicht.

 

 

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